Beiträge von dani2402

    @ Beccy:
    War das schon immer so?*verwundert bin*. Mein ältester Sohn war damals 4 Jahre alt als ich freiwillig zum damaligen Sozialamt bin und gefragt habe ob ich meinen Schulabschluß nachmachen kann. Mir wurde von meinem damaligen Sachbearbeiter gesagt, dass mein Sohn zu jung sei und er mich erst vermitteln würde wenn das jüngste Kind 7 Jahre alt wäre. Wenn ich den Abschluß nachmachen wollte, müsste ich ihn aus eigener Tasche bezahlen. Mein Sohn ging damals bereits halbtags in den Kindergarten und mein Mann war ebenfalls arbeitslos. Die Kinderbetreeung wäre sichergestellt gewesen aber mein Sachbearbeiter empfand dies nicht so. Sieht man doch mal, wie unterschiedlich die Ämter, bzw. die Sachbearbeiter sind. :confused: LG Dani

    Hallo,
    also ich weiß nicht ob das für alle Massnahmen gilt, jedoch steht Dir im "Normalfall" außer den Fahrtkosten noch eventuell Arbeitsbekleidung(soweit ich weiß max. 100?) Kinderbetreeungskosten(max. 130? je Kind) und Kosten für eine auswärtige Unterkunft zu. Ebenfalls werden die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren übernommen. Wie gesagt weiß ich nicht ob dies für jede Maßnahme gilt, bei mir war es jedenfalls so. Die Fahrtkosten musste ich vorlegen, genau wie die Arbeitsbekleidung.Da ich keine auswärtige Unterkunft hatte und mein Mann die Kinder versorgt, hatte ich auf dieses Geld natürlich keinen Anspruch. LG Dani

    Hallo Beccy,
    wegen der Geschichte mit dem Kindergarten müsste ich erstmal wissen ob Du alleinerziehend bist. Denn die Sachbearbeiter von der ARGE dürfen Dich nicht so einfach zu einer Massnahme oder 400? Job verdonnern, denn dafür müsste das jüngste Kind 7 Jahre alt sein. Wenn Du Dir einen 400? Job suchen willst, dann tue dies doch nach der Eingewöhnung in den Kindergarten, denn zwingen kann Dich ja jetzt wie gesagt noch niemand. Zu Frage 2: Ich habe selber vor 2 Wochen einen 400? Job angenommen und mir wurde am 31.10. die 240 ? von der ARGE abgezogen(160? sind Freibetrag die Du behalten darfst). Mein Gehalt bekomme ich allerdings erst am 10.11 und bis dahin fehlt das Geld, das ist richtig. Die 10 Tage kann ich verschmerzen. Ich hoffe ich konnte helfen, LG Dani

    Hallo,
    dies wird mein erster Beitrag und ich hoffe das ihr mir helfen könnt. Ich beziehe mit meiner Familie Hartz V und seit einer Woche habe ich nun endlich einen 400? Job. Von diesem Geld darf ich 160? behalten, die restlichen 240 ? werden als Einkommen berücksichtigt und von der ARGE einbehalten. Nun meine Frage:
    Bei einem 400? Job habe ich doch normalerweise die Möglichkeit freiwillige Rentenbeiträge zu leisten. Wenn ich nun z.B. 50? monatlich von meinem Gehalt an Rentenbeiträgen leiste, wird dies von der ARGE trotzdem als Einkommen berücksichtigt oder zählt nur der Nettoverdienst, weil man ja bei einem 400? Job normalerweise keine Abzüge hat? Das würde mich brennend interessieren ob ich dies bei der ARGE angeben muss und ob die Rentenbeiträge als Einkommen berücksichtigt werden. Versteht mich nicht falsch, ich arbeite gerne und ich will meinen Job nicht missen, aber so hätte ich wenigstens noch was von den 240? die mir "verloren gehen". LG Daniela