Beiträge von Wolfgang

    Fakten:


    -22 J.
    -3 Jahre eigene Wohnung (Umzug durch Umschulung)
    - Muss jetzt Alg II beziehen


    Geschichte:
    -Antrag ausgefüllt und abgegeben
    -Erst telefonisch erfahren das er Abgelehnt wurde (also keine Benachrichtigung)
    - Proforma Widerspruch eingelegt
    -Dann kam der Brief das ich das Einkommen meiner Eltern abgeben sollte?? (Nachweise zur Unterhaltsverpflichtung Ihrer Eltern)


    Frage:


    Ich lebe weder in einer Bedarfsgemeischaft noch in einem Haushalt mit meinen Eltern (zumindest nach meiner Auffassung).
    Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber ich sehe nicht das ich vom SGB II darunter falle.
    Kann mir das einer an Textstellen usw. verdeutlichen?!
    Oder ist das pure Auslegungssache?



    MFG


    Wolle