Beiträge von flyingwitch

    ok, wie funktioniert das denn bitte? stelle ich den einfach formlos oder gibt es da einen vordruck?
    und das mit den 30 euro ab volljährigkeit fürs kidnergeld ist auf jedenfall so richt.


    danke dir...das wär dann so mein ca 5. widerspruch---hihi--bis jetzt alle zu meinen gunsten entschieden..die lieben mich sehr.


    dank dir vielmala. schönes wochende.


    uschi

    hallo,
    danke dir für die info. war die erste antwort die richtig auf mein anliegen einging.


    also ist es so, dass die mir die 30 euro bereinigtes einkommen für september und oktober 06 einfach mal vorenthalten haben, mein sohn wurde ende august 18.


    und nur weil sie bei der ersten berechnung des nebenjobs was falsch gemacht haben, hab ich dem bescheid für nov und dez. widersprochen und da dieser widerspruch zu meinen gusten entschieden wurde und die da mal auch gleich die 30 euro angerechnet haben (vorher nicht) dachte ich halt, das sei wegen meinem nebenverdienst....


    tja da kann man ja jetzt nix mehr machen. ist zu spät. aber das mit dem kindergeld wusste ich nicht.


    dank dir

    Hallo,


    also nochmal zum Mitschreiben:


    sobald du im Minijob arbeiten musst, MUSS du für diese Zeit vom 1-Euro-Job frei bekommen!!! (war bei mir auch so, und nie ein Problem.


    die 15-Std-Regelung gibt es wie schon gesagt eh nicht mehr.


    und: was du im 1-euro-job verdienst, darfst du ganz behalten-fertig


    im Nebenjob gilt die übliche Rechnung: die ersten 100 Eruo sind frei, dann vom Rest nochmal 20%, das wären bei 325 Euro Verdienst ? 145,- die dir davon bleiben, der Rest wird dir von der ARGE abgezogen.


    Fahrtkosten für 1-euro-job??? haha..leider keinen anspruch!!
    Es sei denn, der Träger des 1-Euro-Jobs zahlt dir freiwillig was dazu, war bei mir so-bekam die monatskarte von denen gestellt. ist aber nicht üblich. Leider

    Hallo,


    ich erziele in einem Nebenjob 200.- Euro Einkommen.


    Die ARGE berechnet dies nun wie folgt:


    Freibetrag: € 100,-
    (20% der restlichen 100,- €) +€ 20,-
    ("bereinigtes Einkommen") + € 30,-
    _____________


    = € 150,- die ich von den 200 Euro behalten darf, die restlichen 50,- zieht mir die ARGE natürlich ab


    Soweit-so gut!!


    Nun hat mir aber jemand gesagt, die ARGE habe sich da zu meinen Gunsten vertan, da mir diese 30 Euro bereinigtes Einkommen gar nicht zustehen würden.


    Wer kann mir helfen?? Was ist nun richtig?



    Noch eine Info:


    hab mir den Bewilligungsbescheid nochmal genau angesehen (ist übrigens der 2. Bescheid, wo das mit den 30 Euro so ist!!)


    also: mein Sohn, 18, Schüler 12. Klasse gehört zu meiner Bedarfsgemeinschaft und bekommt 154 Kindergeld angerechnet


    Nun hab ich gesehen, dass die 30 euro bereinigtes Einkommen bei ihm abgezogen werden!!


    kann das der grund sein ? bitte um antwort!!


    danke[:confused:

    Hallo,
    hab da mal eine Frage:
    kann mich die ARGE zwingen, einen Minijob (400-Euro-Job) zu machen? Hab hier verschiedene Sachen gelesen die darauf hinweisen.
    Also das ist mir dann neu.


    Und: Wenn ich einen Mini-Job aus persönlichen Gründen kündige, muss ich dann mit Sanktionen rechnen? War vorher nie so, aber wie ist das rechtlich?

    Also ich musste den 1-Euro-Job trotzdem machen, aber für den Minijob musste ich freigestellt werden, d.h. ich hab die stunden die ich im 1-euro-Job gemacht hab zusätzlich bekommen und konnte meinen mini-job weitermachen


    UND: Der Minijob garantiert NICHT, dass du den 1-Euro-Job ablehnen kannst. Diese Information ist schlichtweg falsch.


    Beides zusammen geht und falls dein sachbearbeiter das macht, stellt er dich evtl vom 1-Euro-Job frei, Rechtsanspruch darauf hast du nicht!!!

    das ist vollkommen egal


    die ersten 100 euro des verdienstes darfst du behalten, vom rest nochmal 20%, alles darüber zieht die arge ab.


    also bei 180 euro:


    die ersten hunder voll, von den restlichen 80 noch 20% = 16 Euro


    von den verdienten 180 Euro kannst du 116 behalten, dies restlichen 64 zieht dir die ARGE ab.


    das ist alles

    du kannst deinen minijob solange machen, bis du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bekommen kannst (egal ob Vool- oder Teilzeit)


    Wenn es Deine Arbeitszeit in dem Festjob zulässt darfst du auch noch 1 Minijob zusätzlich machen.


    Aber ansonsten: wenn du für eine Festanstellung wegen Zeitüberschreitung usw. den Minijob ufgeben müsstest:
    JA!! dann musst du!


    Warum solltest du eigenlich wegen einem minijob, der sogut wie keine Sozialabgaben für dichbringt eine Festanstellung ablehen wollen???
    sorry, kapier ich nicht.

    Hallo Heike!


    Auf jeden Fall SOFORT schriftlich Widerspruch einlegen!! Wegen Frist!!


    Dann geh zum Gericht und hol Dir einen Beratungsgutschein ab (damit kannst du mit nur 10 Euro Selbstbeteiligung zum Anwalt). Such dir schnellstens einen Anwalt, leg ihm alles vor (auch den Widerspruch) und lass ihn das regeln.


    Kostet wie gesagt nur 10 euro und dann wird es richtig gemacht, die ARGE hat sich schon öfter "geirrt", wie ich aus eigener Erfahrung weiss!


    Warte nicht, sonder sofort den Widerspruch per Einschreiben schicken!!!

    Leider ist das alles nur z.t richtig:


    Also: die 15-Stunden Regelung gibt es nicht mehr.

    UND: man kann und darf neben dem 1-euro-job seinen minijob weiter ausüben.
    Das heißt im Klartext: Du machst den 1-euro-Job und das da verdiente Geld darfst du ganz behalten.
    Für die Zeit, in der Du im Minijob gebraucht wirst, bist du vom 1-Euro-Job befreit!!! Das ist rechtlich so geregelt, weil ein Job immer Vorrang hat!!!
    Die Zeit die Du für den Minijob nicht beim 1-Euro-Job bist, kriegst du halt den Euro nicht--das ist alles.


    Ich hab das gemacht--und es war kein Problem, weil die 1-Euro stell dazu verpflichtet sind, dir die Zeit für den Minijob zu lassen!!


    Ganz einfach

    Also, rein rechtlich: JA,
    Deine Bekannte müsste Abgaben machen an die Minijobzentrale (bei der Bundesknappschaft), soll dort anrufen und einfach unverbindlich fragen, wieviel das kosten würde)


    Dein Verdienst muss rein rechtlich bei der ARGE gemeldet werden, dann monatlich Nachweise über erhaltenen Lohn erbracht werden, davon darfst du behalten: die ersten 100 Euro plus 20% vom Rest, (wären bei 400 Euro Verdienst: 160 die du behälst, die restlichen 240 zieht dir die ARGE ab von Deinen Leistungen, die du von denen erhälst)


    Da Du auch noch Fahrtkosten bekommst, (und solltest Du dich entschließen, das ganze offiziell zu machen), weisß ich leider nicht genau, wie das dann, oder ob überhaupt das angerechnet wird. Das mit den Fahrtkosten würde ich nicht angeben, das ist doch kein Lohn..oder?--dafür zahlt auch deine Freundin keine steuern--aber: Rechtlich ist es glaube ich anzugeben!!


    Ich weiß ja nicht was du da genau machst, aber wie gesagt, wenn ihr es offiziell meldet, bleibt dir halt nur ein kleiner Teil.(die ersten 100 Euro ganz, von dem restlichen Lohn zwischen 200 und 400 Euro 20%)

    Noch was: Wenn dich deine Freundin offiziell anmeldet. MUSST du der ARGE das Ganze mitteilen, weil es wird ein automatischer Datenabgleich gemacht und spätestens Anfang des nächsten Jahres haben die dann von der Mini-Job zentrale die Angaben, aber NUR wenn Deine Freundin Abgaben dafür macht.


    Also Klartext: Entweder ihr meldet BEIDE das ganze offiziell an, oder KEINE!! (Anmerkung: Letzteres wäre natürlich rechtswidrig, und nicht als Aufforderung gemeint!!)


    Die hier gemachten Angaben entsprechen lediglich meiner eigenen Meinung und bilden keine Rechtsberatung. Auch distanziere ich mich ausdrücklich davon, meine Beiträge als Aufforderung zu strafbaren Handlungen anzusehen!!!:D