Beiträge von jonny3480


    Sicher bekommst Du Einstiegsgeld aber nicht auf Zuruf Deiner Selbständigkeit. Dazu musst Du sowohl bei ALG I als auch bei ALG II ein Wirtschaftlichkeitskonzept mit fachkundiger Stellungnahme einer IHK oderWirftschaftsförderungsgeséllschaft Deines Landkreises vorlegen und den Antrag beim Job-Center vorlegen. Ebenfalls eine Unfallversicherungspolice.
    Ohne das gehts weder bei ALG I noch bei ALG II. Ist auch logisch.
    Dann geht das unproblematisch.


    1. Umsatzplanung
    2. Kapitalbedarfsplanung
    3.Wirtschaftskonzept
    4. Klarstellung Deiner Idee
    5. Unfallversicherung Deines Gewerbes
    6. Stellungnahme einer öffentlichen Behörde. Gemeinde/IHK oder Wirtschaftsförderungsgesellschaft.


    Dann wird Dein Antrag bearbeitet. Vorher nicht. Das ist eben so im Formularkrieg Deutschland.
    Hol Dir den Antrag ab und arbeite am Konzept, was schlüssig sein muss.


    Laufzeit Einstiegsgeld sind 6 Monate! Nicht mehr!
    ACHTUNG! Finanzamt kommt mit Umsatzschätzung und Vorsteuer-/MWST Voranmeldung und Vorauszahlungen. Auch hier müsstest Du einen Antrag stellen.


    kannst mich erreichen unter [email protected], wenn Du noch Fragen hast.


    Ich habe das alles praktiziert und durchgemacht.


    Schöne Grüsse
    jonny


    Viel Glück.

    Ich habe seit kurzem einen Ein-Euro-Job, der mir auch total Spaß macht. Jedoch habe ich auch noch eine Möglichkeit gefunden, noch zusätzlich hinzu zu verdienen, durch einen sehr unregelmäßigen Nebenjob, abends und teilweise am Wochenende, der Verdienst ist nicht so toll, aber immerhin... Es wäre kein Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsvertrag oder ähnlichem, sondern auf freiberuflicher Basis mit Gewerbeschein.
    Nun meine Frage: Wenn ich den zusätzlichen Nebenverdienst angebe (was ich auch tun muß und möchte!!), wird mir dann das Einkommen aus dem Ein-Euro-Job mit angerechnet? Grundsätzlich ist ja dieses Einkommen anrechnungsfrei und ich erhalte bei einer 30-Stunden-Woche mehr als den Freibetrag von 100 Euro monatlich.
    (Nur zur Info, falls es wichtig ist, der zusätzliche Nebenverdienst wären so ca. 200-250 Euro im Monat, aber auch nicht regelmäßig, sondern im speziellen Fall erst mal von Juli bis September und dann wieder nur im Oktober.)
    Wäre toll, wenn mir da jemand eine fundierte Auskunft geben könnte.
    Vielen Dank


    Nein! Grundsätzlich darfst Du 130 EURO (1 ?-Job) nebenher verdienen. Alles was du höher angibst wird von Grundregelsatz des AA abgezogen.
    Mehr als 130 ? darfst nicht verdienen.


    Gewerbeschein ist ohnehin dann über Finanzamt und BG gebührenpflichtig und auch die Krankenkasse musst dann unter Umständen selbst bezahlen. Da würde ich aufpassen.
    Erkundige Dich lieber ehrlich und offen beim Job-Center.

    Hi, kann mir jemand sagen ob er schon mal seinen 1 Euro Job verlängert bekommen hat? Und was dafür notwendig ist? Gruß Chrissi41


    Klar geht das. Das hängt von der Zufriedenheit und Durchsetzungskraft des 1 ?-Job-Gebers ab. Dieser kann die fachliche und/oder zuverlässige Arbeit dazu nutzen und argumentieren. ACHTUNG! 1 ? Jobs sind in der Regel bei der öffentlichen Hand (Gemeinde/Schule/Kindergarten) Die Job-Center werden von den Gemeinden oder Städten finanziert und getragen. Da hängen wir als Schlusslicht in der Kette.
    Wenn die 1 ? Arbeit gut beurteilt wird, ist eine Verlängerung um 6 Monate ohne weiteres möglich und nachher sogar auf 400 ?-Basis eine Fortführung, sofern der Arbeitgeber, also die Institution wo man 1?Job gemacht hat dies im Personalbedarfsplan beantragt.
    Ist ein diszipliniertes halbes oder ein Jahr mit wenig Einkommen, aber wenn man gut und zuverlässig ist besteht die Chance ohne weiteres.
    Gruss Jonny


    Tja so ist das! Selbst angenehme Job-Center Mitarbeiter annimieren zu Nebeneinkünften ohne Angaben. Ist sehr traurig.


    Nur zum Widerspruch bzw. deit. Unbedingt max. 14 Tage einhalten! Mit Eingangsstempel des Amtes! (persönlich vorbeibringen!). Sonst wird wegen dem blöden Stempel abgelehnt! Armes Deutschland stimmit! Computer sind überall und Formulare und Papier wird nicht berücksichtigt. Menschen sowieso nicht im Formularkrieg.

    Sicher müsst ihr euch ummelden in den neuen Kreis und das schnell und zeitgerecht, damit die Daten übertragenden von Amt "A" nach "B" entweder übertragen werden oder ihr einen Umzugsantrag stellen müsst. Das eilt und ist wichtig. Denkt bitte an die erhöhten Energiekosten und den Mietpreisspiegel der Stadt und/oder Gemeinde. Das ist ganz wichtig, weil die Bausubstanz und das Alter des Gebäudes nicht alles als Bemessungsgrundlage zählt. ACHTUNG!
    Gruss Jonny