Beiträge von sputnik5

    Hallo, danke erst einmal an alle. Habe öfters mal hier reingeschaut, ob jemand sich mit dem thema befasst hatte. Bin dann doch zu einem rechtsanwalt gegangen. Es ist so. kündigt man seine LV, dann werden neben den eingezahlten Beiträgen auch Überschussanteile, zinsen usw. mit ausgezahlt und bei der Auszahlungsmitteilung auch einzeln aufgeführt. Bei der ARGE/Jobcenter wird solches einamliges Einkommen nach SGB II auf die Bedarfsgemeinschaft mit angerechnet. Ich habe von meinen eigenen Einzahlungenein Auto gekauft, auch im Rahmen der zulässigen grenzen bzw. entsprechend diverser Gerichtsurteile. Also wir mir mein "Eigenanteil" nicht mehr weg genommen und auch nicht weiter angerechnet. Aber - die Überschussanteile und die Zinsen werden bedarfsmindern in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Im Praxisfall geht die RAGE von einem Anrechnungszeitraum ( meist 12 Monate) aus und mindert (oder streicht, je nach Höhe der Leistung un der Überschussanteile ihre Leistung ganz oder teilweise bis die Überschussanteile dann "aufgebraucht und verrechnet sind. Ich hatte ganz großes Glück, dass meine Frau zum 1. Januar eine Arbeitsstelle gefunden hat, bei der wir auch endlich aus Hartz IV raus fallen. Somit konnte die ARGE nur ihr Leistungen für den Zeitraum Sommer bis Dezember 2010 zurück fordern und mir blieb von den Überschussanteilen noch ein Rest übriug, den ich behalten und ausgeben kann, ohne dass die Arge noch da ran kommt.
    Ich wünsche jedem auch ein solches Glück, oder wenn man weiß, dass man demnächst eine Job bekommt und sicher aus Hartz IV raus kommt, dann sollte man möglichst mit einer Kündig7ung der Lebensversicherung und deeren Auszahlung noch warten, bis die ARge/Jobcenter nicht mehr darauf zurück greifen kann, denn dann kann man beruhigt sein gaznes Geld behalten.
    Bei meiner Frau hatte sich der Job (leider) erst kurzfristig und durch Bekannte ergeben ( vom Jobcenter kann man ja keine Arbeit erwarten, die verwalten nur und verhängen Sanktioen9 oder hat von euch schon mal einer vom Jobcenter einen gut bezahlten Job vermittelt bekommen mit dem er aus HArtz IV zum Glück auch gleich raus gefallen ist? Wäre malö gespannt und interessiert an Antworten zu diesen Glückspilzen!

    Hallo,
    bin schwerbehindert und habe mir ein gebraucghtes Auto nach Auszahlung meiner Lebensversicherung gekauft damit ich wieder mobil bin mit Hilfe. Nun kommt die ARGE und will von mir die Überschussanteile fordern, da ich mit meiner Frau in einer BG lebe. Ein Kumpel behauptete, dass man angeblich 6 Monate Zeit habe, um diese Überschussanteile wieder in einer Lebensversicherung oder Riester-Rente oder etwas artgleichen anzulegen, bevor die ARGE darauf Zugriff haben könne.Kann mir jemand sagen, ob diese Behauptung stimmt oder ob ich die Überschüsse wieder kurzfristig anlegen darf, bevor sie die ARGE wegnehmen kann? Da meine kleine EU-Rente auch bei der BG mit teilweise angerechnet wird wäre das für mich ein hartes Brot fast 2000 € zu verlieren. Die Hilfsmittel sind so schon oft unerschwinglich teuer geworden und Hilfe vom Sozialamt kannste auch vergessen, die prüfen meinen Antrag seit 7 Monaten - bisher immer noch ohne Ergebnis! Früher, wo es hier in Thpüringen noch die Hauptfürsorgestellen gab, ging manches einfacher und vor allem schneller. NAch Rechtsverordnung sollen hier in Thüringen auch die Krankenkassen nicht mehr für Hilfsmittel zuständig sein, nur noch die Sozialämter - aber ich verstehe nicht warum? Offensichtlich um viel Geld bei den Bedürftigen zu sparen. Nehme ich einen Kredit zum Kauf von Hilfsmitteln auf, so wird das bei ALG II auch nicht berücksichtigt. Hartz Iv oder, wie ich, Rentner mit Minirente und dann noch behindert sind in diesem Staat angeschissen von vorne bis hinten. Soll man sich, nur weil die Frau den Job verloren hat und es hier absoiut keine Arbeit gibt, vom Partner trennen und auch ausziehen, damit der Partner mehr ALG II bekommt und ich meine kleine Rente behalten kann? Irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr.