Beiträge von Tribal285



    Hi Kätzchen,


    interessant!
    Werd das mal an meinen Anwalt weitergeben.
    Schreib dann wieder.


    Grüße
    Tribal285

    Morgen Kätzchen,


    danke für die Paragraphen, werd die gleich noch in meinen Widerspruch mit einbauen.
    Sobald sich dann was Neues mit dem Anwalt ergeben hat werd ich es gleich berichten.
    Wird sich wohl etwas hinziehen, halt Dich/Euch aber auch jeden Fall auf dem Laufenden.


    Hier mal die Paragraphen die Sie mir zwecks der Rückzahlung der SV-Beiträge aufgeführt haben.


    1) §34 Nr. 1 SGB II
    Die Anmerkung in meinem Bescheid:" Hätten Sie also Ihre Sperrzeit bei der Arbeitsagentur nicht grob fahrlässig herbeigeführt, würden Sie die Leistungen nach dem SGB II von der Arbeitsgemeinschaft nicht benötigen.
    Somit sind Sie zur Rückzahlung der geleisteten Beiträge inkl. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge verpflichtet."


    2) §50 SGB X
    Erstattung zu unrecht erbrachter Leistungen


    Bis dann


    Hi,
    ok, Freitag hatte ich mein Gespräch mit dem Anwalt.


    Bei der Ablehnung meines Antrag beruft sich die ARGE auf §34 SGB II.


    Laut meines Anwaltes ist dieser Paragraph vom Gesetzgeber neu verfasst worden,
    zum Schutze der ARGE vor betrügerischen Absichten.


    Es kam zu oft vor, dass (hauptsächlich) Jugendliche sich dazu entschieden haben von zu Hause auszuziehen und daraufhin für ihre eigenen 4 Wände und dem fehlenden Einkommen, einen Antrag auf ALG II gestellt haben.
    Summa summarum haben dann viele, u.a. auch durch die Anrechnung der Miete, mehr Geld zur Verfügung gehabt.
    Dabei war es auch unbedeutend ob die Eltern gut betucht waren oder nicht
    - die ARGE/der Staat musste zahlen.


    Um eben so etwas vorzubeugen wurde dieser Paragraph erstellt.


    Er sollte aber lediglich zum Schutz vor derartigen Fällen gelten, wäre also in meinem Fall nicht anzuwenden.


    Aber ein “sollte gelten“ nützt mir nichts. Die ARGE kann da nicht unterscheiden. Auch wenn ich alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht und keine betrügerischen Absichten habe.


    Leider gibt es auch noch keine Präzedenzfälle auf die man sich berufen könnte, da dieser Paragraph eben zu neu ist.


    Mein Anwalt hat einen entsprechenden Brief geschrieben,
    werd über das Ergebnis dann wieder berichten.

    Hi Kätzchen 35,


    danke für die Antwort.
    Ja, seh das eigentlich auch so, dass der Anspruch schon besteht eben um die 30 % gekürzt werden muss. Hab zwar nicht die Rechtsgrundlage in der das so drin steht, hab das aber jetzt schon ein paar mal hier im Forum gelesen.


    Den Widerspruch hab ich schon geschrieben.
    Werd mich aber mal an nen Anwalt wenden, da ich ja schon mit der Wohngeldstelle so Probleme hab (die haben sich bestimmt abgesprochen - nein, natürlich nicht, so kommst mir aber vor.)


    Sag mal, weisst Du wie das mit den SV-Beiträgen während der Zeit der Sperrfrist ist?
    Ich soll für diese Zeit für meine Beiträge selbst aufkommen. Sie wurden zwar bezahlt, sind aber von mir zu erstatten.


    Grüße
    Tribal285

    Hallo,


    brauche dringend mal Hilfe!


    Zum 31.07. wurde mein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst, da ich aus dem Raum Baden-Württemberg nach Bayern umgezogen bin. Daraufhin habe ich von der AfA eine Sperrfrist für 12 Wochen erhalten.
    Ist so weit ja auch in Ordnung.


    Habe hier dann einen Antrag auf Wohngeld gestellt.
    - wurde abgelehnt, da ich meine Sperrfrist selbst herbeigeführt habe.


    Hab auch einen Antrag auf ALG II gestellt.
    - wurde auch abgelehnt. Ebenfalls mit der Begründung, dass ich meine Sperrfrist selbst verursacht habe.


    Zudem soll ich jetzt noch knapp 500,- EUR SV-Beiträge zurückzahlen.


    Ist das richtig, bekomm ich während der Sperrfrist keinerlei finanzielle Unterstützung, muss ich in ALLEN Bereichen ALLES selbst zahlen?


    Kann mir von Euch jemand weiterhelfen?


    Vielen Dank schon mal!