Beiträge von Harvey

    Hallo miteinander,
    weiß jemand ob es nach den neuesten Regelungen erlaubt ist, dass das Job-center die Miete direkt an den Vermieter überweist?
    Bisher galt § 42 als Grundsatz, dass das Geld an den Antragsteller geht. Ausnahme war §22 mit direkter Überweisung an den Vermieter, wenn besondere Gründe vorlagen: Drogenmisbrauch, Alkohol etc.
    Voraus schon mal Danke für eine Antwort


    Harvey