Beiträge von heiko.schuster

    ich muss da noch was dazu sagen, ich bin am 5. arbeitstag krank geworden, bin danach gekündigt worden.
    meine krankenkasse hat ca. 5 wochen gebraucht um mir die krankengeldberechnung zu schicken. eine krankmeldung ist anscheinend nicht angekommen.


    bei antragsabgabe habe ich lediglich meine krankmeldung vorgelegt und denen gesagt das ich derzeit kein krankengeld erhalte. ich habe die krankengeldberechnung sofort nach erhalt weitergeleitet.


    daraufhin kam ein schreiben in dem mir unterstellt wurde das ich zu unrecht leistungen in anspruch genommen hätte die mir nicht zustehen würden. und das man vorsorglich die leistungen zum 28.02 einstellen wird. ich müsse einen folgeantrag stellen. ich hätte sonst leistungen bis ende juni bekommen.


    daraufhin habe ich widerspruch eingelegt und kurze zeit später wurde mir mitgeteilt das sie meine kontoauszüge benötigen.


    um klar zu stellen das ich erst ende januar krankengeld erhalten habe, hatte ich dem sachbearbeiter ein fax mit meinem kontoauszug geschickt in dem zu sehen war wann ich krankegeld erhalten habe. ich meinte das ich den rest schwärzen werde, er hatte nichts dagegen.

    danke für deine unterstützung. also im grunde genommen gibt es keinen grund die kontoauszüge anzufordern.


    ich bin selber auf die arge zugegangen, da ich ein jobangebot derzeit habe allerdings ohne eigenes auto diesen nicht annehmen kann. es handelt sich dabei um eine aussendienststelle mit geringenm fixum also 500 euro plus provision. ich werde ca. 200 euro mtl aufbringen müssen, damit ich mir einen wagen leihen kann.


    dabei geht es lediglich um die spirtkosten+kfz versicherung. ist ne grobe schätzung von mir. soweit ich weiß darf man die kosten die mit der stelle in verbindung stehen vom nettogehalt abziehen. der rest wird auf aufs alg2 angerechnet. nur weiß ich nicht wie es sich dabei verhält wenn der wagen mir selber gar nicht gehört.


    das war schon erst mal alles was ich von der arge wissen wollte. kann mir jedoch denken woher das mit den kontoauszügen herrührt. bei antragsabgabe befand ich mich im krankenstand, habe jedoch keine leistungen von der krankenkasse erhalten. ich habe eine krankmeldung vorgelegt und darauf hingewiesen das ich derzeit krank geschrieben bin.


    mitte januar etwa habe ich den bescheid von meiner kasse erhalten, mit der höhe des krankengeldes. diesen habe ich sofort der arge zukommen lassen. die haben mir dann geantwortet und mir unterstellt, dass ich diese leistungen verschwiegen hätte. vorsorglich wollen sie die leistungen ende februar einstellen, folgeantrag müsste gestellt werden.


    ich habe einen widerspruch eingelegt, der sachbearbeiter meinte, ich komme um einen folgeantrag nicht herum da die bearbeitung des einspruchs länger dauern wird. ich zog meinen widerspruch jedoch nicht zurück. ich werde den folgeantrag dann rechtzeitig abgeben, war meine begründung. die krankenkasse hatte wohl eine krankmeldung nicht erhalten und konnte deshalb den bescheid nicht früher bearbeiten.


    nun denke ich das, dass ganze damit in zusammenhang steht, ist jedoch nur eine vermutung, da es in der begründung nicht drin steht.


    können die mir die leistungen ende februar streichen?


    mir kommt das ganze recht merkwürdig vor, habe nichts verschwiegen, da ich ja keine leistungen bei antragsabgabe erhielt.


    wie würdest du in meinem fall vorgehen um anfang märz nicht ohne leistungen dazustehen?

    hallo kätzchen,


    danke du hilfst mir bereits zum zweiten mal, vllt hast du ja auch ne idee bezüglich meiner anderen frage?


    stand der dinge ist zur zeit der, ich habe die arge aufgefordert mir den grund für die anfrage zu schildern. weiterhin habe ich sie aufgefordert mir entsprechende paragrafen aus dem sgb zu nennen die mich rechtlich dazu verpflichten die kontoauszüge vorzulegen.


    ich habe bereits bei der antragsabgabe darauf hingewiesen, dass ich nicht bereit bin die kontoauszüge kopieren zu lassen. du glaubst gar nicht was ich mir alles anhören musste. wir haben uns darauf geeinigt, dass ich die originalkontoauszüge zurück erhalte. darf diesbezüglich jederzeit in meine akte sehen um mich davon zu überzeugen, dass wirklich keine kopien erstellt wurden.


    ich habe nichts zu verbergen bin bereit meine kontoauszüge vorzulegen, sofern ich dazu verpflichtet bin, keine frage.


    ein rechtsstreit gegen die arge ist leider nicht drin, kann dann meine kosten nicht mehr decken, sonst würde ich es darauf ankommen lassen. mir wurde ja bereits mündlich gedroht das sie mir die leistungen kürzen bzw. ganz einstellen wenn ich meiner mitwirkungspflicht nicht nachkomme.


    nun ich werde wohl die unterlagen zum termin mitnehmen und mich denen beugen, was bleibt mir schon anderes übrig?

    Hallo Sascha, ich hab mir den Text durch gelesen soweit ich das erkenenen konnte bezieht sich das ganze auf den Alg 2 Antrag. Meiner ist bereits bewilligt wenn ich wüßte wieso sie die kontoauszüge haben wollen, könnte ich mehr mit der anfrage anfangen.


    es gibt keinen grund, bin ja selbst auf die zugegangen und wollte den termin. mir gehts einfach darum das ich nicht mehr bereit bin immer wieder die hosen runter zu lassen soweit es keine rechtsgrundlage dafür gibt.


    das sie es nicht mal erklären ist einfach untypisch für ne behörde

    Ich habe die Möglichkeit ab 01.03.2007 eine Vollzeitstelle im angestellten Verhältnis anzunehmen. Ich werde am Anfang 500 Euro brutto verdienen der Rest auf Provisionsbasis. Da ich derzeit kein eigenes Auto habe, müsste ich mir einen Wagen von jemandem für ne kurze Zeit leihen.


    Wenn ich mich nicht täusche, darf man die Kosten die mit der Arbeitsstelle in Zusammenhang stehen also z.b Fahrtkosten vom Nettobetrag abziehen. Der Rest wird dann prozentual auf das Alg 2 angerechnet. Wie verhält es sich, wenn einem selber der PKW gar nicht gehört? Gilt da diese Regelung ebenfalls? Oder täusche ich mich sogar und ich darf keine Kosten geltend machen?


    Mein Berater hat auch keine Ahnung und muss sich erst schlaumachen, möchte ihm jedoch nicht blind vertrauen.

    Hallo


    Ich beziehe derzeit Hartz 4, ich habe die Kontoauszüge der letzten 3 Monate von Oktober-Dezember 2006 vorgelegt. Nun bin ich wegen einer Anfrage auf die Arge zugegangen und habe mir einen Termin geben lassen.


    Vor wenigen Tagen erhalte ich ein Schreiben, in dem ich gebeten werde, die Kontoauszüge ab 1.1.2007 im Original mitzubringen, ohne jegliche Erklärung. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher aber nach meinem Rechtsempfinden würde ich sagen ohne triftigen Grund gibts auch keine Kontoauszüge.


    Kann mir jemand sagen, wie ich mich verhalten soll?

    Hallo,


    folgende Frage habe ich an euch, kurz bevor mein Alg 1 Anspruch endete habe ich eine Teilzeitstelle (30 Std/Woche) angenommen die ich leider durch Krankheit nach kurzer Zeit, ich spreche hier von 10 Tagen, verloren habe.


    Da mein Krankengeld nicht zum Leben reicht habe ich einen Alg 2 Antrag gestellt, der auch bewilligt wurde.
    Ich befinde mich derzeit immer noch im Krankenstand. Mir ist aufgefallen, dass mir das Übergangsgeld nicht zugesprochen wurde. Kann es sein das es daran lag das ich noch einen Restasnspruch von knapp 2 Wochen Alg 2 habe oder ist es doch ein Fehler der Arge?


    Ferner ist mir aufgefallen, dass mein Alg 2 Antrag nur für 6 Monate bewilligt wurde, ist das rechtens?


    Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.

    Also soweit ich das als Laie beurteilen kann, hast du keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Da du noch keine 25 Jahre alt bis und keine abgeschlossene Ausbildung hast, ist deine Mutter unterhaltspflichtig. Nur in bestimmten Ausnahmen wird man dir eine eigene Wohnung gewähren. Jedoch müsstest du dann Gründe nennen warum es unzumutbar wäre, weiterhin bei deiner Mutter zu wohnen. Google mal ein wenig, über das Thema gibt es sehr viele Forenbeiträge. Aber vllt täusche ich mich auch bin lediglich ein Laie in der Hinsicht.

    Hallo miteinander,


    ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, habe ein Riesen Problem an der Backe.


    Folgendes Problem habe ich:


    Ich bin schon ne ganze Weile arbeitslos und mein Alg Anspruch läuft Ende des Jahres aus. In der Wohnung in der ich derzeit lebe, wohne ich bereits seit über 2 Jahren. Umgemeldet habe ich mich allerdings erst vor kurzem ohne zu erwähnen, dass ich bereits länger in dieser Wohnung wohne. Als ich Alg 2 beantragen wollte sagte man mir, dass man die Kontoauszüge der letzten 3 Monate benötige. Jetzt befürchte ich das, dass Arbeitsamt an den Kontoauszügen sieht, dass ich nicht erst vor kurzem umgezogen bin und mir vorwirft das zuständige Arbeitsamt nicht rechtzeitig über den Umzug informiert zu haben (Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Städte).
    Das natürlich zurecht da ich dieser Pflicht nicht nachgekommen bin. Ich wusste nicht, dass man dafür so hart bestraft wird. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das ist mir schon bekannt.
    Soweit ich weiß müsste man in diesem Fall die Zahlungen des Arbeitsamtes + Sozialabgaben zurückzahlen, da man seine Post nicht persönlich erhalten hat.


    Nun fällt es mir natürlich schwer ohne weiteres die Kontoauszüge zu zeigen, ohne mich vorab informiert zu haben.


    Ich wollte schon probieren die Kontoauszüge nicht heraus zu geben, jedoch bin ich nicht in der Lage die Zeit finanziell zu überbrücken. Ein Verfahren wird mit Sicherheit länger dauern.


    Nun stelle ich mir natürlich die Frage ob die Arge Mitarbeiter wirklich nur nach Vermögen und Einkommen suchen. Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.