Beiträge von Thuon

    Hallo mal wieder ;)


    Es geht lustig weiter, Meine Partnerin hatte ja 2003 ein Haus geerbt, also bei Eintritt in Harz 4 war schon
    Vermögen vorhanden. Durch Erbstreitigkeiten verzögerte sich der Hausverkauf so daß das Geld 2006
    eintraf. Ob sich dadurch Vermögen nun zu Einkommen wandelt kann man streiten , was wir auch gerade seit Monaten machen .
    Eigentlich war es so, daß die Arge, bzw die vorige Sachbearbeiterin dort den Erbschein haben wollte und gut ist. Nun ist wieder eine neue Sachbearbeiterin an der Sache dran, mittlerweile der/die Dritte, die wohl anderer Meinung ist.


    Selbige regiert schjeinbar garnicht auf die Briefe unseres Rechtsanwaltes. Wir haben nun 4 Aufhebungsbescheide bekommen, Partnerin Kinder und ich. (Ich frag mich was ich mit der Erbschaft meiner Partnerin zu tun habe. Rechtlich habe ich kein Anspruch drauf aber abgezogen/angerechnet wird mir das ..tzzzsollte mal jemand gegen Klagen.Meine Gläubiger kommen zb an das Geld nicht ran, aber die Arge..Auf der Zahlungsaufforderung des Arbeitsamtes zb steht nun wieder nur der Name meiner Partenerin, was fuern Blödsinn. Naja, typisch Deutschland)


    Jetzt haben wir vom Arbeitsamt, nicht Arge, eine Zahlungsaufforderung bekommen. Die dortige Sachbearbeiterin meinte zu mir, auch wenn ich Widerspruch einlege hat das keine aufschiebende
    Wirkung, sprich Mahnungen usw die folgen werden dürfen wir auch noch bezahlen egal wie lange die Diskussion mit der Arge oder Klage dauern wird ????


    Auf meine Frage hin, hinten steht aber unter Hinweis 1-6 Es wurde Widerspruch eingelegt, der aufschiebende Wirkung hat, oder Es wurde Klage eingereicht deraufsch.... meinte sie aeh das is was ganz anderes §39. Naja...da ich den Leuten beim Arbeitsamt Arge nicht mehr unbedingt traue ;) was muss ich nun machen ? Die Dame wollte jedenfalls plötzlich nicht mehr so viel reden und hat aufgelegt ^^


    Widerspruch einlegen beim Arbeitsamt ? Hat der nun aufschiebende Wirkung ? Oder Widerspruch und Klage ? Und was ist §39 von was ? Dienstaufsichtsbeschwerde weil die Arge Sachbearbeiterin, so wie es aussieht, eh alle Briefe von uns oder RA zu ignorieren scheint ? Das die nicht bringt weiss ich auch aber ...naja ... :) Achso an wen den Widerspruch, Arbeitsamt oder Arge oder an Beide.



    Thuon

    Hallo


    Wenn ich eine Erbschaft bekomme zaehlt das ja als Einkommen soweit ich weiss.
    Wie sind die Freibetraege bei Einkommen ? Bedarfsgemeinschaft 2 Erwachsene 2 Kinder 8/14.
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    Darüberhinaus verbleiben weitere Beträge prozentual gestaffelt nach Einkommenshöhe anrechnungsfrei und zwar bei einem Bruttoeinkommen zwischen:


    * 100,01 Euro und 800 Euro 20 Prozent
    * 800,01 Euro und 1.200 Euro nochmals 10 Prozent


    Dieser Betrag erhöht sich von 1.200 Euro auf 1.500 Euro, wenn und soweit Sie ein minderjähriges Kind haben oder mit diesem in Bedarfsgemeinschaft leben.
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    Das habe ich zwar beim googel gefunden werde aber nicht schlau daraus :)


    Und kann ich erst meine Schulden (Schuldscheine, von Bekannten Geld geliehen) erst zurück zahlen ?



    Thuon