Beiträge von Birgit

    erst mal Danke für die Antwort.
    Ja,ich kann allles nachweisen mit Kontoauszug.
    Kann man das auch irgentwo in den Gesetzten nachlesen?
    Dann kann ich ja den Gesetztesauszug mit dranhängen.


    danke

    wer weiss bescheid?
    Ich habe am 01. März 2006 Arbeit aufgenommen und den ersten Lohn am 15.April 2006 bekommen.
    Ich bekamm aber noch für den März 2006 von der Arge komplett Hartz4.
    Ich rief damals an in der Arge und fragte nach,darauf hin sagte mir eine Frau am Telefon das würde mir noch zustehen für den März.
    Jetzt bekomme ich (also Februar 2007) die Rückzahlungsaufforderung eben genau für den März 2005.
    Ich bin jetzt völlig verwirrt.was ist den nun rechtens???


    Wer hat denn nun recht?