Beiträge von Nicky

    Hallöchen
    ja das musst du leider denn du bekommst vom amt einen zettel wo drauf steht wie gross die Whg ist wie hoch die miete ist die grösse und und und ......Den der Vermieter ausfüllen muss und dann wird vom amt bescheid gegeben ob die wohnung ok für dich ist oder nicht also so läuft das jedenfalls hier in NRW und ich denke mal das unterscheidet sich nicht...


    Hoffe ich konnte helfen


    Viele liebe Grüße
    Nicky

    Hallöchen:)


    Ich habe da mal eine frage und zwar ich "lebe" mit meiner kleinen Tochter (2 1/2) von Hartz IV nun wollen mein freund und ich ( nicht der Vater der lütten) zusammenziehen aber da bleibt ja nun mal der finanzielle aspeckt.
    Er is bis ende März Zivi und danach bis jetzt noch arbeitslos aber auf der suche...
    Im sommer geht die kleine in die Kita und ih beginne meine schulische ausbildung....


    So und nun meine Frage weiss jemand wie das auschaut Fianziell gesehen wird mir von den leistungen was abgezogen wenn ja weiss da jemand wieviel gibt es da einen festregelung?? Und wie sieht das dann aus wenn ich meine ausbildung mache bekomme ich da noch weiterhin untestzüng und Unterkunftskosten sprich miete und nebenkosten??:confused: :confused:


    ich habe da echt keine ahnung und meine sachbeabeiterin berät mich da auch nicht richtig.....:mad:


    Vielen dank schon mal
    Viele liebe grüße Nicky