Beiträge von Gory82

    Hallo !
    Bin neu hier hoffe finde kurzfristig Rat.


    Fange einfach mal an. Ich habe im Juli 2005 meine Ausbildung abgeschlossen und ca. seit mitte des letzten Lehrjahres (01.03.2005) eine eigene Wohnung bezogen 23m² (150 € incl. Nebenkosten /Glücksgriff). Diese bewohne ich immernoch und möchte sie logischerweise behalten weil ich keine Lust habe wieder zu meinen Eltern zurückzuziehen (Selbe Ortschafft).
    Nach meiner Ausbildung habe ich Zivildienst geleistet und nach Beendigung ALG I bezogen, dieses läuft aber nun ende März aus und mein Berater hat mir heute einen Termin gegeben am 02.03.07 mit 2 Kollegen von Ihm zu sprechen weil ich unter 25 bin und meine Eltern für mich ja noch unterhaltspflichtig sind.
    Da ich mir aber in diesem Sinne einen eigenen Hausstand aufgebaut habe in den letzten 2 Jahren und nichtmehr abhängig von meinen Eltern bin mache ich mir voll den Kopf weil ich gelesen habe das der Mietzuschuß nicht für Leute unter 25 gewährt wird es sei den folgende Probleme treten auf :
    1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

    Ich werde erst im Dezember 2007 25 Jahre alt.



    Was kann jetzt passieren können die mich meiner Wohnung verweisen oder kann ich dort wohnen bleiben?
    Fände es eine Sauerei wenn ich diese Wohnung die eigentlich voll kostengünstig ist aufgeben muesste .


    BITTE um eine schnelle antwort !


    :mad: