Beiträge von Slarti

    Hallo Schlumpfine8374,


    ich hatte auch eine Teilmonatsberechnung, das wird bei dir sicherlich nicht anders sein.
    Mein Antrag war vom 29.03., also noch 3 Tage bis Ende März. Der Bedarf (Regelleistung, Kosten der Unterkunft, Heizungskosten) wurde für den gesamten Monat ausgerechnet, dann durch 30 geteilt und mal die 3 Tage gerechnet. Genauso wurde das Einkommen berechnet. Analog müsste bei dir dann die Berechnung so aussehen:


    Bedarf für Mai / 30 x 21 (ALG2 wird erst ab Antragsdatum gewährt --> 11. Mai bis 31. Mai = 21 Tage);
    Einkommen im Mai / 30 x 21


    Das Wohngeld wurde für Mai komplett ausgezahlt? Dann zählt das zum Einkommen und wird entsprechend der Formel eingerechnet. Vermutlich wird das ALG1, welches du bis 06.05. erhalten hast, genauso eingerechnet.


    Erwerbseinkommen: Einkommen wird immer in dem Monat eingerechnet, in dem es tatsächlich aufs Konto kommt. Wenn du also deinen Lohn für Mai erst im Juni erhältst, wird der im Juni als Einkommen gerechnet.


    Freibeträge: Mir wurde bei der ARGE gesagt, bei einem Teilzeitjob unter 400,-eu können keine höheren Kosten geltend gemacht werden. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Job sollen mit den 100,-eu Pauschbetrag bzw. den 20% Freibetrag von Einnahmen über 100,-eu abgedeckt sein. Km-Pauschale usw. kann erst bei einem versicherungspflichtigen Job mit Einkommen über 400,-eu geltend gemacht werden.


    Grüße, Slarti

    Hallo zusammen, ich habe gestern meinen ALG2-Bescheid bekommen und habe da eine Frage zur Einkommensanrechnung.
    Ich habe einen Mini-Job bei einer Inventurfirma (mein einziges Einkommen). Die monatliche Auszahlung an mich setzt sich aus zwei Beträgen zusammen:


    -Lohn für geleistete Arbeitsstunden
    -KfZ-Kostenerstattung


    Dass der Lohn angerechnet wird ist soweit klar. Das Problem ist, dass mir die KfZ-Kostenerstattung zu 100% als Einkommen angerechnet wird.


    Die KfZ-Kostenerstattung erhalte ich, weil ich zu den einzelnen Inventur-Terminen im Auftrag der Firma mit meinem Privat-Pkw fahre und - auch im Auftrag der Firma - noch drei weitere Leute mitnehme. Praktisch sieht das so aus, dass ich einen Termin genannt kriege (z.B. am Mittwoch Inventur in Nürnberg im Laden xy und du hast die und die drei Mitfahrer) und dann in meiner Heimatstadt die Mitfahrer an einem zentralen Treffpunkt einsammel und dort hin fahre, um zu arbeiten. Für die Fahrten erhalte ich als Kostenerstattung 0,22?/km, die dann als monatliche Summe auf dem Lohnzettel als "KfZ-Kostenerstattung" unabhänging von Brutto-/Nettolohn oder sonstigen Berechnungen/ Abzügen aufgeführt ist.


    Für April sieht das dann so aus:


    - auf dem Lohnzettel:
    Nettoverdienst: 95,88 ?
    KfZ-Kostenerstattung: 110,00 ?
    Auszahlungssumme: 205,88 ?


    -Einkommensberechnung ALG2-Bescheid:
    lfd. Einkünfte Erwerbstätigkeit: 205,88 ?
    Grundfreibetrag: 95,88 ?
    Summe Einkommen: 110,00 ? (Diese 110,00 ? werden mir dann auch von den laufenden Leistungen abgezogen)


    1.) Weiß jemand, ob das rechtens ist, dass mir die KfZ-Kostenerstattung als Einkommen angerechnet wird? (m.E. kann das eigentlich nicht sein, da ich ja im Auftrag der Firma den Transport der Mitarbeiter sozusagen vorfinanziere und dann nur die Auslagen rückerstattet kriege)


    2.) Falls mir die KfZ-Kostenerstattung als Einkommen angerechnet werden darf, warum steht dann beim Grundfreibetrag exakt mein Nettolohn (95,88?) und nicht der Grundfreibetrag von 100,00 ?? Und warum wird mir die KfZ-Kostenerstattung zu 100% angerechnet, ohne den Freibetrag von 20% bei Verdienst über 100? einzurechnen?


    Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Vielen Dank und Gruß, Slarti