Beiträge von Rossi

    war schon oft nicht anders möglich als mit anwalt... und eine saftige Rückzahlung...ohne dass ich einen Vorteil davon gehabt hätte würde mich locker in den Ruin treiben.
    da macht man sich schon Gedanken ob man sich nicht gleich Hilfe suchen sollte.


    Ich habe vor mich am Montag mit der Schule in Kontakt zu setzten... aber ob die mir ohne weiteres eine Bestätigung ausstellen für eine fast 2 Jahre zurückliegende vllt 3 Monatige Ausbildung...die ich dann einfach (damals aus Überforderung) ohne es der Schule mitzuteilen beendet habe, weiß ich ja noch nicht.


    und selbst wenn ich diese nachträglich einreiche bleibt die Behauptung, sie hätten nie etwas von mir erhalten ja im Raum stehen.


    Trotzdem Danke :)

    Sachverhalt:


    Ich bin 21 Jahre alt und seit dem 24.04.09 Mutter.
    Bislang wurde für mich ununterbrochen und für meinen Sohn seit April 2010 Kindergeld gezahlt.
    Am 28.09.2008 hatte ich der Familienkasse schriftlich mitgeteilt, dass ich meine ca 2-3 Monate zuvor begonnene Schulausbildung aufgrund der damaligen Schwangerschaft abbreche.
    Ich habe keinerlei Zeugnis über den Abbruch der Schule da ich sie einfach nicht mehr besucht habe.
    Ich habe den Abbruch der Schule ebenfalls dem Amt für Arbeit & Soziales mündlich mitgeteilt.
    Die Familienkasse fordert nun von mir einen Nachweis über den Abbruch der Schulausbildung und behauptet, dass Ihnen bislang keinerlei Veränderungen mitgeteilt wurden.
    Was ich allerdings nicht verstehe, da ich selbst noch eine Kopie dieses Schreibens besitze.
    Meine Mutter selbst, welche ja das Kindergeld für mich erhält kann bezeugen dieses Schreiben mit mir aufgesetzt und abgeschickt zu haben.
    Jedoch nur als normalen Brief nicht als Einschreiben o.ä.
    Da daraufhin keine weiteren Unterlagen angefordert wurden dachten wir, der Mitteilungsplicht ausreichend nachgekommen zu sein.
    Schließlich wurde das Kindergeld für meinen Sohn auch anstandslos genehmigt.
    Desweiteren hätte ich durch meinen ALGII Bezug keinerlei finanziellen Vorteil davon, da mir das Kindergeld dort ja wieder abgezogen wird.
    Dort hat ebenfalls niemand einen Kindergeldbezug für mich beanstandet.


    Meine Fragen wären:


    Ist es nicht möglich, dass ein Brief durch die Post oder menschliches Versagen seitens der Behörde verloren ging? Und wenn ja, kann man mich bzw. meine Mutter als Zahlungsempfängerin etwa dafür Verantwortlich machen?
    muss ich mit einer Rückforderung seitens der Familienkasse rechnen?
    Wenn ja, müsste nicht eigentlich das Amt für Arbeit und Soziales diesen Betrag dann erstatten?


    Sollte ich mich bereits an meinen Anwalt wenden oder warten, ob die Familienkasse eine Rückforderung an mich stellt?

    Hallo ,
    ich habe da mal eine frage ,:rolleyes:
    kann das amt für arbeit und soziales mich zwingen meine persönlichen daten ins internet zu stellen
    als sogenantes profiling über meine person :confused:
    wie zum beispiel:

    name
    adresse
    hobbys
    geschlecht
    foto
    berufsausbildung usw.


    ich fühle mich dabei blosgestellt
    man denke nur daran das ich in einer kleinstadt lebe.
    wer will schon das jeder nachbar und bekannte über dich alles im internet lesen kann
    und dadurch sofort weiß wie es momentan um dich steht. :mad:


    Über eine Antwort würd ich mich freuen :D

    Hallo
    ich bin demnächst 18 jahre alt , wohne noch bei meinen eltern im haus,
    mein Vater bezieht rente mit ergänzender Grundsicherung meine Mutter erhällt für zwei Wohnungen mieten und arbeitet noch auf basis
    und erhält für sich und meine Schwester ergänzende Leistungen.
    meine Mutter richtet mir jetzt im elterlichem Haus eine eigene abgeschlossene Wohnung her da es der Zustand meines Vaters nicht länger zulässt mich dauernd bei ihnen aufzuhalten
    dieses kann ich auch mit einem Atest meines Vaters Nervenartztes bestätigen lassen.
    meine Frage wäre:
    habe ich einen Anspruch auf Mietübernahme und volle Leistungen.
    zu meiner Person:


    ich bin die Tochter von Rossi :D


    ich bin im moment schülerin und mache demnöchst ein einjähriges praktikum im Krankenhaus ohne Verdienst mit Anspruch auf Kindergeld.


    Über eine Antwort danke ich im Vorraus :rolleyes: