Beiträge von mickysusi

    Hallo zusammen,


    im Mai musste ich 14 Tage ins Krankenhaus und anschließend 4 Wochen in einer Reha.
    Nun will die ARGE für Mai 145? wegen zuviel gzahltem ALG II zurückhaben, und in einem neuen Bescheid bekamen meine Frau und ich mitgeteilt dass ab Juni die Leistung um 184,50 gekürzt werde weil ich ja stationär im Krankenhaus bzw in einer Reha bin und dort verpflegt werde.
    Nun steht ja im § 11 SGB II dass zum Einkommen auch Geldes Wert zählt.
    Soweit so gut.
    Aber erstens gibt es Urteile von zB. Sozialgericht freiburg dass dieses nicht zulässig ist und zweitens wo steht welchen Wert die Verpflegung in einem Krankenhaus in Düsseldorf bzw. einer Rehaklinik in Engelskirchen hat.
    Wenn es so teuer ist könnte ich mich ja theoretisch günstiger selber verpflegen oder verpflegen lassen, irgendwie ungerecht.


    Gibt es da mittlerweile neue Urteile oder wo steht welcher Tagessatz anzurechnen ist


    viele Grüße


    mickysusi