Beiträge von uazha

    Wie verhält es sich, wenn man selbständig ist und sich, kurz bevor man wg. Geschäftsaufgabe Hartz IV beantragen muss, eine angemessene Eigentumswohnung zur Eigennutzung als Altersvorsorge gekauft hat? Das bisher angesparte evtl. anzurechnende Vermögen ist ja dadurch gebunden, aber gibt es durch den engen zeitlichen Zusammenhang Probleme mit Hartz IV? Gibt es überhaupt irgendwelche Regeln, was man mit seinem Geld vor Beantragung Hartz IV sinnvoll tun sollte, damit es nicht als Vermögen angerechnet wird (z. B. Rührup Rente)? Gruß uazha