Beiträge von Larsibär

    Also... Du armer Kerl... hast ja wirklich schon was durchgemacht...


    Also ich kann Dir da nur ein Zauberwort nennen: DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE...


    drohe Ihr damit, weil dann ist sie schneller ihren Job los, als ihr lieb ist... Sollst mal sehen wie die klein wird...


    Zu Deinem anderen Sachverhalt kann ich nur wieder aus meiner Erfahrung schlussfolgern... FAKT ist, wenn ein HartzIV Empfänger ins Krankenhaus geht für sagen wir mal eine Woche, dann bekommt er für diesen Zeitraum keine Leistungen... DIE BEGRÜNDUNG IST: "Im Krankenhaus bekommen Sie ja alles wie Nahrung, Dusche und so weiter... Da brauchen sie kein Geld"... Natürlich ist das unsinnig da man trotzdem laufende Kosten hat und vor allem das Krankenhaus auch bezahlen muss (wenn man noch keine Befreitung hat von der KH), aber so ist das Gesetz und darüber wollen wir uns jetzt nicht streiten...


    Ich würde also mal sagen das mit der REHA ist ähnlich... Deine Tochter war aber da... das ist halt nun die Frage. Ansich bildest Du ja eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Deine Tochter ist noch nicht Volljährig... Sonst hätte man ja sagen können, dein Anteil wird gestrichen und von Deiner Tochter der Anteil innerhalb der Bedarfsgemeinschaft läuft weiter... Aber so gehts ja nicht, weil Du allein ja die Bedarfsgemeinschaft bildest (also Deine Tochter ist in dem Antrag ja nicht extra aufgeführt und Ihre Anteile nicht extra aufgeschlüsselt, da sie ja gar kein HartzIV bekommt - da Minderjährig)....


    Warum Du nun keine Leistungen mehr kriegen sollst mir nicht ganz klar... Das Sie natürlich die Unterlagen sehen möchte das ist verständlich, wenn alles verloren gegangen ist. Also stell einfach ganz normal einen HartzIV Antrag... reiche Deine Unterlagen ein und falls Du es nicht wissen solltest... Deine Bearbeiterin hat überhaupt nichts mit der Berechnung zu tun..: Sie ist Dein Ansprechpartner, leitet die Unterlagen aber auch nur weiter und dort wird dann entschieden... Mal drauf achten... Bei uns ist es so, das unser Amt hier vor Ort ist, aber sämtliche Briefe mit Entscheidungen, Bewilligungen von einer ganz anderen Stadt kommen... Die nur die Berechnungen durchführen... Bei Dir wird es ähnlich sein und wenn nicht ne andere Stadt, so wird es doch ne extra Rechnungsabteilung geben... Die entscheiden und nicht Deine Sachbearbeiterin... Am besten Du gibst Deinen Antrag mit Unterlagen ganz einfach vorne an der Anmeldung schon ab (wenn Ihr so was habt) dann bekommt Deine Sachbearbeiterin davon eh nichts mit, weil es dann gleich weitergeleitet wird an entsprechender Stelle... Oder du schickst die Unterlagen einfach ans Amt und lässt den Namen der Sachbearbeiterin einfach weg...


    Lass Dir mal also keine Angst machen,was die da droht und sagt ist totaler Schwachsinn... Die hat garnichts in der Hand und ist schneller weg da, als sie sehen kann... wenn Du ne Beschwerde einreichst... So einfach ist das :)))

    Martin79


    also lese dir mal meinen eröffneten thead hier durch, wo ich wegen fahrkosten frage... dann wirst du merken... das ich kein hartzIV mehr bekomme seit 1. Juli und stattdessen für 700 EURO/netto arbeiten gehe... Vom Amt bekomme ich keine Unterstützung... Ich habe also 700 Euro und muss davon 280,- Euro Miete und 60 Euro Nebenkosten und dann noch mal 230 Euro Benzinkosten (2 1/2 tanken) bezahlen um auf die Arbeit zu kommen... Bleiben mir also 130,- Euro pro Monat um davon Versicherung, Telefon, Klamotten, Nahrung und Strom zu bezahlen... Also bitte erzähle mir hier nichts... Und bevor Du fragst, jawohl ich arbeite gerne auch wenns finaziell nicht so gut bestellt ist. Und wenn ich ich denn so was lese, dass man noch Geld von Mutti bekommt und dann noch rumstöhnt und man das Kind angeblich verhungen lässt echt nicht so toll, das ist klar... Bin aber weder neidisch noch sonst was... Immerhin hab ich mir meine Arbeit allein gesucht... und versuche es auch so lange durchzuziehen wies geht, auch wenn ich merke, dass meine wenigen Ersparnisse täglich weniger werden... ALSO NOCH FRAGEN????

    Cathy ...


    ok... naja dann hast du ja auch meine tips gelesen...


    AUTO, STROM und Versicherung müsst Ihr allein bestreiten... Und wenn ihr 776 Euro bekommt dann ist das auch mehr als genug... Mein Eltern bekommen gerade 740 Euro zusammen... Wobei meine Mutti nur 50 Euro vom Amt bekommt und der Rest ist die Rente von meinen Dad... Also seit Ihr als JÜNGLINGE doch gut bedient... ändert also nichts.. Da müsst Ihr durch...

    also mal ganz ehrlich, wenn ich das so lese, da frag ich mich... ob ihr überhaupt verstanden habt für was HARTZIV sein soll... Ich frage mich auch manchmal, wie ich Auto, Handy und Klamotten bezahlen soll... Also erstmal vorweg... Versicherungen und Auto ist euer Problem... Einfach auf das Notdürfste reduzieren. Auto fahren bei HartzIV eh die wenigsten. Du bekommst 410 Euro von Deinen Eltern. Also find ich schon ne echte Verfrohrenheit, hier noch zu jammern warum Ihr jetzt kein Geld mehr bekommt. Hallo??? Gehts noch... Alle Hartzer haben 345 Euro und du Bekommst 410 von den Eltern... Selbst schuld würde ich da sagen. Hab ich das recht verstanden 776 Euro Miete und dazu noch Nebenkosten extra... Strom wird von der ARGE garnicht übernommen. Das muss ja eh jeder allein bezahlen von 345 Euro. Und ich würde mir erstmal ne angemessene Wohnung suchen und nicht wegen 776 EURO Miete jammern... Wie wärs denn mal mit ner 300 Euro 2 Raum Wohnung??? Find ihr richtig so, dass Ihr nichts mehr bekommt... Wenn ich das lese, da frag ich mich echt... Lernt erstmal was HARTZ IV bedeutet. 345 Euro, davon Lebensmittel, Strom, Unikram, Auto, Handy... etc.etc.etc... Das heißt HARTZ IV...

    JoachimM wenn das so ist, wird PÜNTCHEN also nichts bekommen. Weil das man bei HARTZIV aufgrund von besonderen "Aufwendungen" mehr bekommt das wäre mir neu... Rollstuhlfahrer bekommen schließlich auch keine extra Entschädigungen von der HartzIV stelle...

    das ist so nur bedingt richtig... fakt ist, wenn man arbeitet und dann hartzIV bekommt, dann muss man den ersten monat selbst überbrücken... der huntergrund ist der, dass man meist rückwirkend geld bekommt vom arbeitgeber... und auch wenn dieses dann z.B. für JANUAR war und man es im FEBUAR erst bekommt, so mann man den FEBUAR damit leben und bekommt erst im MÄRZ die erste Leistung... Ich denke ähnlich verhält es sich bei Dir, weil ja da auch die Rede von ZUFLUSSREGELUNG ist... Also man bezieht nicht ab den ersten Tag Arbeitslosigkeit geld, sondern erst ab der Bedürftigkeit...


    Da HartzIV vorwirkend ist, bekommst Du also am 01.08(August).07 das Geld für den August...


    Krankenversicherung lässt nachdem das letzte mal Geld eingezahlt ist, den Versicherten natürlich nicht hängen, sondern sie läuft auch ohne weitere Einzahlung bis zu 3 Monate weiter..: (ganz klar, wenn man aus HartzIV eine Arbeit bekommt, muss man ja auch 1 1/2 Monate überbrücken da dann wieder rückwirkend gezahlt wird meistens vom Arbeitgeber)... Also wird Du keine Probleme haben mit der KH... Ich hatte da mal welche, weil ich gut 4 Monate kein Geld bekommen hatte. Da meldet sich die KH dann schon ganz allein und man spricht vor und erklärt die Situation... Und so ein BRIEF flattert meist erst nach 2-3 Monaten ins Haus...

    dafür ist deine krankasse zuständig... wenn du über 82 Euro bist für dieses jahr, dann kannst du einen befreiungsantrag bei der Krankenkasse stellen und absofort musst du keine praxisgebühr und keine arzneimittel mehr zahlen, die dir der arzt verschreibt... zudem hast du keine krankenhauskosten mehr... was nun mit deinen speziellen fall ist, da wende dich am besten zuerst an deine krankenkasse... ganz unabhänig vom amt... :)))) die befreiung gilt dann für das restliche jahr... und muss dann nächstes jahr wieder gestellt werden...

    @even...


    einfach nicht drüber nachdenken, recht wenig macht sinn... ich hab auch nen kumpel der den nebenjob aufgeben musste wegen son 1 euro dings für 6 monate... hab ich auch nicht verstanden... aber wat so is, dat is halb... mittlerweile hab ich mich ganz gut durch den algII Dschungel durchgefuchst... am besten ist, nicht so viele fragen beim amt stellen, recht wenig sagen von sich aus und nur nicht ständig denken... man begeht was strafrechtliches... nur weil man nicht jeden pubs beim amt erwähnt... da gibt es nämlich auch für das geräusch eines PUBses gesetztes... :)

    Bine1311


    also ich hoffe mal du hast aus diesen sachverhalt gelernt... erstens verstehe ich nicht, wie du gleich zum amt rennen konntest und angegeben hast 2000 euro von der steuer erstattet bekommen zu haben... die schauen zwar in die kontoauszüge, jedoch nur bei verlängerung und dann nur ein paar wochen rückwirkend und da ist der januar/febuar garantiert nicht drin gewesen bei dir oder??? ALSO...


    Zweitens... erzähl das nur nicht beim amt, dass dein Auto weg ist und Du von der Versicherung noch Geld bekommen hast... Willst Du wieder eine Sperre aufgedrückt bekommen??? Also sag mal... Vielleicht ist es Dir nicht klar... Nur mal angenommen Du würdest Dein ganzes HAB und GUT verkaufen... in einer lerren Wohnung hausen... Dann würde Dir kein Amt was bezahlen... Du müsstest von den Erlös deines HAB und GUTES leben... Genauso ist es mit dem Auto... Gut du hast es nicht verkauft..: Aber das spielt keine Rolle fürs AMT... Du hast einmaliges Einkommen (von der Versicherung)... egal ob du es nun für ein Auto oder für Ferien ausgegeben hast, egal wofür Du das Geld bekommen hast (ob fürs kaputte Auto, oder aus nen Lottogewinn)... TOTAL UNWICHTIG... also ich an deiner stelle würde ganz ruhig sein und nichts von der Versicherungssumme erwähnen...

    da du nicht dein alter angeben hast... ganz einfach... bist du unter 25 jahre und lebst zu hause ist das eine bedarfsgemeinschaft... bist du über 25 jahre bist du allein die bedarfsgemeinschaft... zudem zählen noch die wohnverhältnisse... lebst du direkt bei deinen eltern... teilst mit ihnen wohnzimmer etc... dann ist das immernoch eine bedarfsgemeinschaft... lebst du bei deinen eltern und hast einen abgeteilten bereich... dann bist du wieder allein die bedarfsgemeinschaft... die argentur wird schon wissen was sie tut... und nicht imme rnach links und rechts schauen... ich kenne auch leute, die 500 euro mehr von der agentur bekommen als ich und das bei ähnlichen wohnverhältnissen... da reicht schon eine abweichung von der norm das kann über 100ert euro im monat unterscheiden oder in deinem fall von unterstützung oder keine...

    antwort... verdeutliche beim amt deine not - ich meine nicht die finanzielle sondern dass du mit deinen eltern nicht mehr klarkommst und deine freiräume brauchst... wenn deine eltern da auch mitspielen gibts keine probleme... und wenn das amt sagt warum du probleme mit deinen eltern hast, sag einfach du wärst lesbisch und damit haben die ein problem... so einfach ist das... klingt zwar assi, aber da fragt auch die bearbeierin nicht mehr nach und nickt nur... :))))) FRECH MUSS MAN EINFACH SEIN, MEHR NICHT...

    ganz einfach, ihr zählt wahrscheinlich zu einer bedarfsgemeinschaft... wenn das so ist, sind auch die spareinlagen von deinen freund von bedeutung... also als tip... entweder schnell auflösen und zu hause verstecken oder einfach auf gut glück verschweigen... dies kann aber schief gehen, da es mir mal so ergangen war... mittlerweile habe ich kein guthaben mehr auf dem papier :)

    ...Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.


    HI Kätzchen,


    eigentlich hast du mir die Antwort sogar gegeben... Man beachte das Wort KÖNNEN... also gibt es keine rechtliche Grundlage... Liegt also wieder mal alles im ermessen des Beraters und wenn dieser nicht mit einen gut kann, kriegt man nichts...


    Fahrgeld in Höhe von ca. 70,- Euro im Monat würde mir dabei schon total reichen... Mal sehen ob mein Antrag durchkommt. Wenn nicht, rede ich mit meinen Chef, der hat wenigstens Verständniss für meine Lage und würde mich wieder kündigen... Komisch alle verstehen die Not, nur das AMT nicht... und darum sehe ich auch schwarz überhaupt Unterstützung zu bekommen... wenns wieder nur so einen KANN BESTIMMUNG ist...

    Hi, leider weiß ich nicht mehr genau wo ich das gelesen hatte... aber ich versuch es mal mit eigenen worten wiederzugeben...


    du hast eine ortsanwesenheitspflicht als algII bezieher. maximal 3 tage darfst du deiner wohnung fortbleiben ohne deinen vermittler darüber in kenntniss zu setzen... aber auch bei diesen 3 tagen ist zu beachten, dass du dafür sorge zu tragen hast, dass du jederzeit erreichbar bist. das mit den briefkasten leeren geht also in ordnung und deshalb denke ich, deine vermittlerin hat unrecht mit ihrer behauptung...


    allerdings ist es so, dass ein nebenverdienst aus Behördensicht keine bewandniss hat... Das heißt z.B. dass wenn man dir mal einen 1 Euro Job zuteilen sollte, Du deinen Nebenverdienst aufgeben musst... All diese Amtlichen Maßnahmen gehen vor... Also in diesen Fall kann man dir einen Nebenjob also untersagen und sogar verbieten...

    Also bei mir hatte es ganze 3 MONATE gedauert... Da hatte sich sogar schon die Krankenkasse gemeldet, weil keine Beiträge kamen und wollte mich rauswerfen... Erst dann haben die beim Amt druck bekommen und es ging ruckzuck... Obwohl ich die ganzen 3 Monate fast wöchentlich da war und Terror machte... Erst als es mit der Krankenkasse Probleme gab haben die reagiert...

    GANZ KLARE ANTWORT:


    WENN DU DIE BEDÜRFTIGKEIT SELBST VERSCHULDET HAST (in dem Du kündigst) BEKOMMST DU DEFINITIV 3 MONATE EINE SPERRE UND KEINE LEISTUNGEN... Das ist FAKT... Am besten auch kein Aufhebungsvertrag (das ist auch immer hinterfragt)... Lass Dich kündigen... wenn es nicht auf Zuruf geht, mach krank etc... bis man dich kündigt...

    Also folgende Situation...


    Ich war nun ein Jahr HartzIV Empfänger. Hab in diesem Jahr einen 1 Euro JOB gemacht. Sollte dann eine ABM dort bekommen, leider stellten sich die Ämter taub und ich bekam keine ABM. Nach etlichen hin und her hatte der Firmenchef die Faxen dicke und hat mich ohne HILFE vom Amt einfach eingestellt... Also einen richtigen Arbeitsvertrag ohne Befristung.


    Klar bewegt sich der Lohn nun auf ein Minimum und Fahrkosten bekomme ich von meinen Arbeitgeber auch nicht. Sonst hätte er ja auch nicht so auf eine ABM gedrängt, wenn er sich so mal einfach einen Arbeitnehmer leisten könnte... Nun gut, der Lohn iegt bei 900 Euro/Brutto (ca. 700,- Euro/netto). Ich muss täglich nun 60 km mit dem Auto zurücklegen, bekomme mein erstes Gehalt erst mitte nächsten Monats.


    Mein HartzIV Geld belief sich, aufgrund meiner Wohnsituation insgesamt auf ca. 450 Euro. Diese Tatsache schleißt natürliche eine Aufstockung meiner 700 Euro netto durch HartzIV aus. (bin wohl 40 Euro drüber laut Harzrechner)...


    Trotzdem benötige ich doch finanzielle Unterstützung. Wie soll ich denn nun 300 Euro Benzinkosten aufbringen etc.??? War beim Amt und es wird nun entschieden...


    HAB ICH EIGENTLICH RECHTLICHEN ANSPRUCH AUF SO WAS WIE FAHRKOSTEN; JOBEINGLIEDERUNG etc.??? Wenn ich keine Unterstützung bekomme, bin ich in 3 Wochen den Job wieder los, weil ich nicht mehr auf arbeit komme... das meine ich jetzt ernsthaft. Mein Chef hofft auch, dass ich Unterstützung bekomme, weil ca. 1500 km im Monat zurückzulegen bei 700 Euro/netto... das wäre ohne Hilfe von amtlicher Seite doch eine Zumutung wenn man sich eh schon runtergewirtschaftet hat und nur noch 300 Euro hat vom Amt für diesen Monat.


    Hat jemand einen Rat, fals mein Fahrkostenantrag nicht genehmigt wird... Widerspruch einlegen oder nicht? Wie hoch kann so einen Zusatzleistung eigentlich monatlich sein??? Oder gibt es da noch etwas an Leistungen? Hab mal gehört es gäbe einmalig Bekleidungsgeld für 120,- Euro... Muss aber dazu sagen, dass ich nun schon arbeite seit ein paar Tagen.... Aber würde auch versuchen im Nachhinein Anträge zu stellen (ausser Fahrgeld, den habe ich gestellt und warte... obwohl was mir die Vermittlerin sagte, klang irgendwie alles nicht so dolle)...