Beiträge von Bine1311

    Hallo!
    Ich hoffe es weiß jemand Rat.
    Ich bin zur Zeit in Elternzeit beziehe zusätzlich zum Erziehungsgeld ALG2. Aufgrund einer Steuerrückzahlung von 2000 Eur wurden mir meine Leistungen auf 25.20 Eur gekürzt. Soweit ist alle in Ordnung.
    Nun hatte ich kürzlich ( nach der Widerspruchsfrist) einen unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem unser - leider noch finanziertes- Auto einen Totalschaden erlitt. Nun zahlt zwar die Versicherung des Gegeners hoffentlich das alte Auto, aber leider kein neues.
    Da ich aber aufgrund meines Berufes, den ich nächstes Jahr wieder aufnehme und einer hilfebedürftigen Schwiegermutter- die mit Bus ca 2 h entfernt wohnt- eine Auto dringend benötige, habe ich diese Rückzahlung dazu verwendet, um ein anders Auto anzuzahlen. Damit nicht genug waren von mir auch Auslagen zu machen ( neuer Kindersitz, Gutachter und Anwaltskosten etc.) von denen noch nicht klar ist ob und wieviel ich davon zurückbekomme.
    Gibt es eine Möglichkeit dieses Geschehen mit anzurechnen?
    kann man einen Antrag auf Neuberechnung nach Ablauf der Widerspruchsfrist stellen?
    Wäre dankbar für Hinweise.
    Bine1311