Beiträge von snoopi

    Hallo,


    bin seit Juni freiberuflich gemeldet u. erhalte zusätzlich zum Einstiegsgeld noch ALG II.


    Dass das Einkommen auf die Regelleistung angerechnet wird, ist klar.


    Aber falls das Einkommen (abzüglich der Freibeträge) darüber hinausgeht, wird der überschüssige Betrag dann auch auf


    1) die Zusatzleistungen (für Unterkunft, Heizung ...)
    2) das Einstiegsgeld
    angerechnet?


    und vor allem
    3) wenn es noch weiter darüber hinausgeht: muss ich gegenenfalls auch die vom Arbeitsamt gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung zurückzahlen?


    Vielen Dank