Beiträge von Andrea66

    Hallo Fories!


    Folgendes Problem. Mein Mann bekommt in seinem Beruf (Fleischer) keine Arbeitsstelle und seit Oktober 2007 leben wir daher von Arbeitslosengeld 2.
    Nun hatte mein Mann eine unbefristete Vollzeitarbeitsstelle als Fahrer in einer Spedition zugesichert bekommen eben unter der Voraussetzung das er den Führerschein C/ CE macht.
    Unser Fallmanager hat die Kostenübernahme abgelehnt . Eine gute Freundin hat dann mit einem zweckgebundenen Darlehen ausgeholfen und mein Göttergatte hat die ersten Führerscheinprüfungen inzwischen bestanden.;)
    Nachdem nun der Arbeitgeber abgesprungen ist, auch wegen eines Telefonats mit dem Sachbearbeiter der ARGE, ist es sinnvoll einen ADR-Schein zu machen, damit mein Mann mehr Stellenauswahl hat.
    Heute nun war er wieder mal auf dem Amt und musste sich wiedereinmal sagen lassen das dies nicht möglich sei, denn er wäre ja grundsätzlich überall hin vermittelbar.
    (Nur komisch das da immer so viele Arbeitslose rumsizten???)


    Wie sieht es denn nun aus????
    Hat man einen Anspruch auf Fortbildungsgutscheine oder nicht?


    Und was mich by the Way noch inetessieren würde, kann man eigendlich einen anderen Fallmanager verlangen oder ist man verpflichtet bei dem zu bleiben????


    Ich hoffe mal ihr könnt mir da weiterhelfen.


    LG Andrea

    Guten morgen alle miteinander!!


    Ein besserer Titel fiel mir leider nicht ein!:o
    Folgendes Problem:



    Mein Mann bekommt seit dem 15. Oktober 2007 Alg II, weil die maximale Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld beendet ist.
    Ich selber bin seit der Geburt meiner Kinder ( die drei sind 16, 9 und 7 Jahre alt) zuhause und eine Berufstätigkeit stand bisher nicht zur Diskussion.
    Nun ändert sich dies ja durch die Bezüge der Arge und ich bin gezwungenermaßen dabei mir Gedanken über eine Berufstätigkeit zu machen.:rolleyes:
    Nun folgendes Problem.
    Ich bin 41 Jahre alt, habe keine Berufsausbildung und seit knapp 2 Wochen weis ich das ich einen Bandscheibenvorfall habe.:(
    Arbeitsunfähig bin ich lt. meines Arztes nicht, aber ich habe solche Schmerzen das ich nicht mal meinen eigenen Haushalt allein bewältigen kann. Bei einem ersten Gespräch mit dem "Fallmanager" hab ich dies auch angegeben wo mir dann auch gleich Unterlagen für den medizinischen Dienst mitgegeben wurden. Was mich nun mal interessieren würde ist ob ich grundsätzlich jede Tätigkeit annehmen muß oder ob der medizinische Dienst der Arge mitteilt welche Tätigkeiten ich überhaupt ausüben kann.


    Ich denke mal das meine Vermittlungschancen eh sehr schlecht sind, aber wie soll ich mich bei einem eventuellen Vorstellungsgespräch verhalten????
    Ehrlich sein und meine gesundheitliche Probleme nennen??? Oder wird mir das von der Arge u.U. als "Arbeitsverweigerung" ausgelegt????


    Ich habe sowas von keine Ahnung das ich jetzt mal hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    LG Andrea

    Hallo alle miteinander!!


    Ich habe mal folgende Frage.
    Aus meiner ersten Ehe habe ich einen Sohn der im November 16 Jahre alt wird. Sein leiblicher Vater hat in den ganzen Jahren höchstens 4x Unterhalt gezahlt und die ersten Jahren haben wir daher auch von der Sozialhilfe leben müssen.
    Kurzfristig bekam ich dann bis zu meiner zweiten Eheschließung Unterhaltsvorschuß der aber zum Januar 2001 wegen meiner 2 Heirat eingestellt wurde.
    Die drauffolgenden Jahre ist nun der Stiefvater für alle Unkosten aufgekommen, weil mein EX-Mann sich weigert Unterhalt zu zahlen.
    Nun ist mein Mann seit August letzten Jahres arbeitslos und wir müssen mit inzwischen 5 Personen mit 1050,- Euro Arbeitslosengeld + Kindergeld auskommen.
    Ich bin daher am überlegen ob es Sinn machen würde für meinen ältesten Sohn Leistungen zu beantragen.


    Gibt es da Aussicht auf Erfolg oder kann ich mir den Weg zur ARGE sparen???


    LG Andrea