Beiträge von GabrieleF

    Mein Mann und ich leben seit etlichen Jahren in der Wohnung die auf meinem Namen steht, in getrennten Räumen.


    Ich habe seit 2 Jahren einen neuen Partner mit unsicherem Einkommen, dem es auf Grund dessen nicht möglich ist mich zu unterstützen, bzw. mit mir zusammen zu ziehen.


    Ich habe einen befristeten Teilzeitjob mit hohen Nebenkosten, so dass ich mir keine eigene Wohnung leisten kann. Wir haben somit die Regelung getroffen, dass wir weiterhin so zusammen leben, bis es meinem Mann möglich ist, mich finanziell zu unterstützen. Leider ist er nun erneut arbeitslos und wir laufen wieder auf HartzIV zu. Da wir aufgrund ca. 20 qm zu großer Wohnung mit 3 Personen (Tochter lebt auch noch hier, geht zu Schule )Hartz IV nur auf darlehnsbasis bekommen und wir das Geld von der letzten Arbeitslosigkeit gerade erst zurück gezahlt haben, will mein Mann kein Hartz IV mehr beantragen und sein altes Auto verkaufen und davon leben.....


    Nun meine Frage: Macht es überhaupt Sinn, jetzt noch hier wohnen zu bleiben, oder wäre es besser für mich/uns, wenn ich in eine eigene Wohnung ziehe und Wohngeld beantrage? Bekomme ich das dann überhaupt, weil ich dann ja als alleinige Eigentümerin nicht hilfsbedürftig bin? Würde das Amt meinen Mann dann hier wohnen lassen und mir dann die Miete zahlen?? Oder sollten wir hier die Wohnung noch mal teilen und daraus 2 machen, so dass jeder seine eigene Wohnung hat?


    Danke für eine schnelle Hilfe!

    Hallo Kätzchen,


    leider scheint das was wir z. Zt. erleben nicht so häufig zu sein. Was erleben denn andere mit Eigentum welches noch nicht abgezahlt ist? Wir werden doch nicht die Einzigen sein, die ein paar Quadratmeter zu viel haben und in der Abtragungsphase sind? Kannst Du uns Tipps geben?

    Wir wohnen seit 11 Jahren in unserer ETW die wir durch viel Eigenleistung erbaut und nun langsam anfangen zu genießen. Leider hat mein Mann nach 20 Jahren Arbeit bei ein und der selben Firma nun seinen Job als qualifizierter Computer-Techniker verloren und nach über 120 Bewerbungen bis letzten Monat keinen Erfolg gehabt. Die Arge meint, die Wohnung, etwas über 130 qm sei unangemessen und wir müssten die Bezüge nach Beendigung der Arbeitslosigkeit zurückzahlen. Das ist meiner Meinung nach unfähr! Ein ALGII-Bezieher, der in einer zu großen Mietswohung wohnt erhält für eine Schonfrist von 6 Monaten die vollen Bezüge und wir, nur weil dieses Haus in über 15 Jahren mal unseres sein wird, kriegen einen Tritt in den...
    Wie kann das sein?
    Wer hat sich so was ausgedacht?
    Wir sind weder Onassis, noch Trump und haben sicherlich erst mal an den Auswirkungen der Arbeitslosigkeit und damit verbundenen finanziellen Engpässen zu kämpfen. Mein Mann hat 2 kleine Lebensversicherungen gekündigt und wir mussten das Sparguthaben unserer Tochter angreifen um unser Minus aufzufangen, jetzt sollen wir innerhalb kürzester Zeit Grundsicherung und die sowieso schon reduzierten Kosten der ETW zurückzahlen.
    Ist das wirklich RECHTENS???:mad:

    Hallo Joachim M,


    Ich denke Matthias meint, dass er zwar das Haus seiner Eltern überschrieben bekommen hat (wegen der Erschaftssteuer sicherlich) und die Miete jedoch an die Eltern und nicht an ihn gezahlt wird, damit diese den Nutzen aus dem Haus noch zu Lebzeiten ziehen können!


    Also, ich kann dazu leider nichts sagen, doch ein erschleichen ist dem armen Matthias da sicherlich nicht zu unterstellen! Zu so einer Überschreibung zu Lebzeiten ist wird ja nun immer wieder geraten wegen der einzusparenden Erbschaftssteuer, was ja nun rechtens ist!