Beiträge von excelsis

    Hallo liebe Leidensgenossen/Innen


    Ist ja schon einiges gepostet worden zum Thema Bietriebskosten- Guthaben oder auch Nachforderung und habe mich auch schon bisserl im Netz erkundigt.


    Muss jetzt BK-Guthaben aus den Jahren 2004 und 2005 nachzahlen. So weit, so gut !!!
    Wie ist es jetzt aber eigentlich mit dem Guthaben von 2004 ( zugeflossen 2005 ) ?
    Dieses Guthaben ist mir noch vor der Gesetzesänderung zum 01.08.2006 zugeflossen und müsste ja eigentlich damit noch wie "normales Einkommen" behandelt werden. Das heisst dann aber auch das die Summe um die 30 Euro Versicherungspauschale bereinigt werden müßte.


    Oder ???....


    ......fällt das ganze jetzt praktisch in die Gesetzeslage nach dem 01.08.2006 weil mir erst jetzt das Amt einen Erstattungsbescheid geschickt hat. ( Ich habe das Guthaben aus Unkenntnis nicht angegeben aber auch das Amt wollte erst jetzt meine BKA´s sehen )


    danke für eventuelle meinungen


    excelsis

    Also was GLUECKSFROSCH hier abzieht und seine Arroganz schreit ja zum Himmel


    Wahrscheinlich ist er Beamter beim Jobcenter, lässt hier seinen Frust raus und
    geilt sich dabei auch noch auf an Problemen und Nöten anderer.


    armes Deutschland !!!!

    Hallo Kirsche !


    Vielen Dank für Deine (Ihre) Antwort.


    Das für mich unerklärliche ist, das ich weder bei Erstbeantragung noch bei Fortzahlungsanträgen von ALG II. bisher eine Betriebskostenabrechnung eingereicht habe bzw. diese auch bisher nie von der ARGE angefordert wurde. Das Betriebskostenguthaben angerechnet werden und als Einkommen gelten war mir bis in diesen Tagen nicht bewusst.


    Grüße
    excelsis

    Hallo Zusammen !


    Bekomme seit 2005 ALG II.
    In den Betriebsostenabrechnungen für 2006 und 2005 habe ich jeweils jedes Jahr ein kleines GUTHABEN
    "erwirtschaftet"


    Nun bekomme ich gestern Post von der ARGE und sie fordern das ich die Betriebskostenabrechnungen für
    2006 und 2005 vorzulegen habe.


    Leider habe ich hier auf diese Seite gelesen das GUTHABEN aus der Betriebskostenabrechnung vom Amt als EINKOMMEN angesehen wird und man dieses zurückzahlen muss ( was ich vorher nie gehört hatte und ich auch deshalb nie angegeben habe.)


    Das das Guthaben von 2006, welches nächsten Monaten fällig wird, auch dann vom Amt verrechnet wird
    ist das eine. Aber :
    Nun meine Frage: Kann so etwas vom Amt auch rückwirkend, also für das Jahr 2005, zurück gefordert werden?? Denn in meinen Augen ist das ja auch ein Versäumnis vom Amt gewesen.


    Danke für eure Antwort
    Grüße aus Berlin