Beiträge von kirsche40

    Hallo Eleanor!


    Also Dein Kind gehört zu 100% zur Bedarfsgemeinschaft. Und auch nur dann darf dessen Einkommen angerechnet werden. Erhebe geegen den Bescheid aus formalen Gründen Einspruch und melde auch gleich die Dringlichkeit der Zahlung an. Bin leider noch auf Arbeit und kann Dir die entsprechenden Paragraphen nicht sofort liefern.


    Ach ja, sobald irgendein Bescheid irgendeiner anderen Behörde bei Dir eingeht, mußt Du das der ARGE melden. Die hat dann Deinen alten Bescheid sofort anzupassen - auch rückwirkend!



    Zur Rechnung selber kann ich nicht viel sagen. Aber "Summe Einkommen = - 154,79" heißt, das Du kein faktisch Einkommen hast. Du erhälst also den Höchstsatz.



    Mir scheint, dass die ARGE mit dem Kindergeld für Dich und Dein Kind durcheinander gekommen ist.



    Ciao,
    Kirsche40.

    Das für mich unerklärliche ist, das ich weder bei Erstbeantragung noch bei Fortzahlungsanträgen von ALG II. bisher eine Betriebskostenabrechnung eingereicht habe bzw. diese auch bisher nie von der ARGE angefordert wurde. Das Betriebskostenguthaben angerechnet werden und als Einkommen gelten war mir bis in diesen Tagen nicht bewusst.

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Allerdings schützen die SGBs den Antragsteller schon recht gut davor. Der Leistungsträger ist z.B. laut SGB 1 §16(3) zur Prüfung verpflichtet:


    SGB 1 §16(3)
    Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.



    Außerdem besteht die Pflicht zur Aufklärung:
    SGB 1 §13
    Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.



    In wie weit Ihre ARGE Ihnen gegenüber Ihre Pflichten verletzt hat kann ich nicht beurteilen. Fest steht, das Sie einfach mal mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/-in reden sollten. Wenn die Rückzahlung schon nicht vollständig aufgehoben wird, so kann man doch i.d.R. eine Ratenzahlung oder Stundung erwirken.



    [...Viel Polemik...]

    Was hat das mit diesem Fall zu tun?


    Hier sind teilweise wirklich klasse Beiträge, ich fass es nicht

    Schön für Sie, dass Sie offensichtlich keine Ahnung von der Lage der Hartz 4 Empfänger und der Leistungsträger haben, und sich auch noch an den bestehenden Problemen reiben können. Oder haben Sie schon einmal einen Antragsteller bzw. Beamten gesehen, der alle SGBs auswendig kennt?

    Hallo Stupsy87!


    Also ich verstehe Deinen Fall immer noch nicht. Wann habt Ihr die Abrechnung für 2002 zugestellt bekommen?


    Wenn das 2003 war, dann seid Ihr jetzt schon Schuldner. Damit hat die ARGE meines Wissens nichts zu tun. Wenn die Rechnung erst jetzt kam greift die Argumentation meines Vorredners.



    Ciao,
    Kirsche.

    Hallo,
    es gibt die Möglichkeit sich mit dem Vermieter zu einigen, daß die neue Wohnung zwar zu groß ist, aber im Mietvertrag wird nur eine Warmmiete für die genehmigte Wohnungsgröße vereinbart.
    Der Verlust bei weniger wie 1 m² kann jaür den Vermieter nicht groß sein.

    Ich würde dazu noch bei der ARGE anfragen, ob die ausnahmsweise den Umzug genehmigen. Dann zahlen Sie eben den einen qm. Argumentieren kann man damit, das in der Republik die kleinen Wohnungen knapp und teuer sind - sofern die Ihre günstig ist. Sie ersparen der ARGE damit zusätzliche Kosten und kommen Ihrer Mitwirkungspflicht nach. Ich denke mal, das man mit der Argumentation was erreichen kann.

    Hallo kashurra!


    Zitat

    1. dürfen die die BK trotz dem einfordern, obwohl ich sie ja sozusagen bezahlt habe?

    Wenn Sie nach einer angemessenen Wohnung gesucht haben und diese nachweislich nicht gefunden haben, steckt die ARGE in einem Dilemma. Sie sind nämlich Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen (Senkung der Kosten) und aufgrund äußerer Umstände gezwungen gewesen eine höhere Miete zu zaheln. Es gab auch mal ein Urteil, wonach Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu zahlen sind. Leider kann ich mit keinem Link dienen. :( Versuchen Sie damit zu argumentieren. Auch die ARGE-Mitarbeiter sind Menschen, die die Gesetze nicht stur wortwörtlich auslegen.


    Zitat

    2. wie kommen sie auf 705 Euro? (4-Personen, Berlin, Neubau, 501,80? kalt, 153 BK, 73 HK inkl. WW)

    Jetzt wirds schwierig. Die Ansprüche sind regional verschieden. Aber die ARGE muß Ihnen dazu Angaben machen, die Sie auch einfordern können. Eigentlich sollte die Berechnung und deren Grundlage im Bewilligungsschreiben stehen.



    Ciao,
    Kirsche.

    In den Betriebsostenabrechnungen für 2006 und 2005 habe ich jeweils jedes Jahr ein kleines GUTHABEN "erwirtschaftet"


    Nun bekomme ich gestern Post von der ARGE und sie fordern das ich die Betriebskostenabrechnungen für
    2006 und 2005 vorzulegen habe.


    Nun meine Frage: Kann so etwas vom Amt auch rückwirkend, also für das Jahr 2005, zurück gefordert werden?? Denn in meinen Augen ist das ja auch ein Versäumnis vom Amt gewesen.

    Wenn Sie dem Amt die Betriebsostenabrechnungen bei der Antragsverlängerung vorgelegt haben, und damit Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind, dann hat das Amt bei der Prüfung versagt. Wenn zusätzlich keinerlei Vermögen vorhanden ist, sollte Ihr Vertrauen somit nach SGB 10 §45 (2) "Schutzwürdigkeit" genießen. Sprich, Sie können Einspruch erheben. Nach diesem Paragraphen kann ARGE dann unter den gegeben Umständen die Leistung nicht zurückfordern.


    Allerdings haben Sie geschrieben, das die ARGE jetzt die Betriebskostenabrechnung nachfordert. Sprich es war nach Ansicht des Amtes Ihr Versäumnis bzw. Sie haben die ARGE getäuscht oder fahrlässig falsche Angaben gemacht. Sie könnten sich meiner Meinung nach dann nur noch auf SGB 1 §65 (3) beziehen, wonach die ARGE jederzeit durch geringen Aufwand die notwendigen Unterlagen bei Ihnen hätte nachfordern können. Da eine Betriebsostenabrechnung immer zum Antrag gehört landet man zwangsläufig wieder bei obigen SGB 10 §45 (2). Vielleicht klappt es mit einer gut formulierten Argumentation in dieser Richtung.


    Ciao,
    Kirsche.