Beiträge von max.hage

    Hallo,


    kann mir vielleicht jemand helfen?


    Ich war bis letztes Jahr (August 2006) im Harzt IV Bezug und ab September lebe ich von elternunabhäniges BaföG. Habe nun eine Betriebskostennachzahlung vom Vermieter erhalten und diese auch der ARGE übersandt. Die ARGE hat die Kostenübernahme der Betriebskosten für die Zeit des Hartz IV Bezuges ( bis August 2006) abgelehnt ( Widerspruchsbescheid), mit der Begründung dass die ausgewiesenen Betriebskostennachzahlung entsprechend ihrer Fälligkeit zu den Monat für den Monat Juli 2007 anfallenden Unterkunftskosten gehört. Und da ich nun nicht mehr im Hartz IV-Bezuges bin, wird dies abgelehnt.


    Ist das so richitg? Die Betriebskostennachzahlung wird doch immer 1 Jahr später übersandt.


    Erschwerend kommt noch hinzu, dass sich der Vermieter mit der Vorauszahlung verkalkuliert hat. DIese viel zu gering angesetzt hat und dies auch der ARGE gegenüber bestätigt hat!!!!


    Wie kann ich mich nun verhalten? Soll ich Klage erheben? VIelen Dank. Marcel:)