Beiträge von sony26

    Hallo,
    vielleicht könnt ihr meiner Bekannten helfen.
    Hat man mit 17 Jahren Anspruch auf eine eigene Wohnung wenn man schwanger ist?
    Sie lebte 2,5 Jahre in einer Jugendeinrichtung, wurde vor 5 Wochen von da aber entlassen.
    Sie ist so gut wie immer bei ihrem Freund (19) der noch bei seinen Eltern lebt. Da sie jetzt schwanger ist möchte sie in eine eigene Wohnung ziehen.
    Ihren Schulabschluss diesen Sommer schafft sie leider nicht. In ihrem Elternhaus kann sie mit Kind nicht, Platzmangel und Probleme mit den Eltern, drum war sie die letzten 2,5 Jahre in einer Jugendeinrichtung.
    Hat sie Anspruch auf einen eigenen Wohnraum?


    Vielen Dank im voraus.


    sony26

    Hallo,


    vielleicht kennt sich jemand von euch da aus:
    Ein Freund von mir hat 2 uneheliche Kinder (13,16). Die jüngste lebt bei der Mutter und die älteste hat bis vor 2 Jahren bei meinem Bekannten gelebt,jetzt lebt sie in einer Jugendeinrichtung. Beide Elternteile haben damals so ca1998 beim Jugendamt schriftl. vereinbart das beide Parteien gegenseitig auf Unterhalt und etwaige Ansprüche verzichten, da jede Partei ja ein Kind bei sich hat.
    Die Mutter ist seit 2 Jahren Hartz IV Empfängerin und vorige Woche bekam mein Bekannter Post von der Arge wo die Mutter Leistungen her bezieht. Die Arge möchte nun von meinem Bekannten Auskunft über sein Einkommen haben zwecks Prüfung der Unterhaltspflicht.
    Mein Bekannter ist seit 01.01.09 arbeitslos und beginnt ab 01.03.09 ein neues Arbeitsverhältnis.
    Mein Bekannter hat der entsprechenden Arge sofort schriftl. geantwortet und denen mitgeteilt das diese Vereinbarung auf gegenseitigen Verzicht des Unterhaltes damals auf dem Jugendamt hinterlassen wurde und das er momentan arbeitslos ist.
    Kann mir jemand sagen ob diese Vereinbarung von damals der Arge gegenüber gültig ist? Oder hat die Arge das Recht von meinem Bekannten Unterhalt einzuholen?


    Danke im voraus.
    Gruß Sony26

    Hallo nataly,
    danke für deine Antwort.
    Ja, wohne in Sachsen-Anhalt.
    Kann mir die Arge den Unterhalt,was meine Tochter laut Tabelle bekommen würde, mir von meinen Satz abziehen? Nicht das es heissen könnte ich kann ja UVG beantragen.


    LG sony26

    Hallo,
    vielleicht kann mir jemand eine Antwort auf meine Frage geben.
    Ich lebe mit meiner 4 jährigen Tochter alleine und beziehe ALGII.
    Beziehe weder Unterhalt noch UVG für meine Tochter. Der Kindesvater hat zwar Arbeit aber hat noch eine unterhaltspflichtige Tochter und ist in der Privatinsolvenz und sein Verdienst ist unter der Pfändungsgrenze,was die Insolvenz angeht.
    Wir haben uns freundschaftlich getrennt und er nimmt jedes Wochenende seine Tochter und was das finanzielle angeht kümmert er sich auch, wie Sachen ihr kaufen,Spielzeug,Kino,Schwimmbäder usw.
    Deswegen habe ich gesagt ich möchte keinen Unterhalt, er gibt ja monatlich für sie schon einiges aus.
    Nun bekam ich Post vom Eigenbetrieb ich möchte Nachweise über Unterhaltszahlungen oder Nachweise über UVG vorlegen.
    UVG möchte ich nicht beantragen.
    Könnt ihr mir sagen wie der Eigenbetrieb reagiert da ich nichts vorlegen kann,denen nur das sagen kann wie wir uns geeinigt haben was unsere Tochter angeht?


    LG sony26

    Hallo,
    bin neu hier und hätte da mal eine Frage.
    Es geht um meine Mutter.
    Sie hat eine Einladung bekommen zur " Vorbereitende Massnahme zur Fachkräftesicherung
    zum Pilotprojekt Synthese". Sie ist auch zu diesem Termin erschienen.
    Die Massnahme beeinhaltet ein 4wöchiges Arbeitstraining mit anschliessendem Praktikum bis hin zum wahrscheinlichen einarbeiten beim "neuen zukünftigen Arbeitgeber".
    Meine Mutter hatte schon einige Massnahmen hinter sich, vergebens.
    Nun das Problem: sie geht seit langem einer geringfühgigen Beschäftigung nach und möchte diese nicht aufgeben. Ihr wurde dort gesagt das dies kein Grund sei nicht an dem Projekt teilzunehmen.
    Ist dies richtig?


    Vielen Dank im vorraus.


    LG Sony26