Beiträge von sonmalero

    Danke Nataly,


    ich habe Heute mit einem Mitarbeiter der Caritas gesprochen.
    Er wird versuchen, folgendes zu klären.


    Meine Erbschaft wurde in 3 Teilen über einen Zeitraum von 5 Monaten ausbezahlt. Muß der Freibetrag 3x berücksichtigt werden?


    Wenn die Erbschaft als 1 Einkommen behandelt wird, dürfte der Betrag nur gezwölftelt werden und der Rest anschließend als Vermögen berücksichtigt werden!
    Mir wird jetzt schon 16 Monate das ALG II gekürzt!


    Ich werde die Ergebnisse der Caritas hier schreiben und bedanke mich bis dahin für die Antworten.


    mfG
    sonmalero

    Hallo,


    ich habe eine Erbschaft von ca. 8000,-- gemacht.
    Die Erbschaft wird in 3 Teilen ausbezahlt.


    1. Abschlag: 1560,-- (Auszahlung November 2007)
    gezwölftelt von Dez/2007 bis Nov/2008


    2. Abschlag: 3125,-- (Auszahlung Februar 2008)
    gezwölftelt von März/2008 bis Febr/2009


    Die 3. Auszahlung/Endabrechnung erfolgt demnächst und wird ebenfalls gezwölftelt.
    Evtl. Mai/2008 bis April/2009


    Beim 1. Abschlag wurde mir ein monatlicher Freibetrag von 30,-- im Berechnungsbogen angerechnet.
    Laut ARGE werden die 2 weiteren Auszahlungen ohne Freibeträge angerechnet.


    Meine Frage: Die Erbschaft wird als Einkommen angerechnet, was auch in Ordnung ist, aber müßten diese Einkommen, da sie zeitlich weit auseinander liegen, nicht als 3 eigenständige Einkommen angerechnet werden und damit auch 3x der Freibetrag?


    Bitte teilt mir doch Eure Erfahrung mit dieser Art von Einkommen mit. Evtl. auch Gesetzestexte!


    Vielen Dank!


    Augustin

    Ich werde in den nächsten Wochen eine Erbschaft von ca. 9000,-- machen.
    Mein Freibetrag wird von der Erbschaft und meines Sparguthabens nicht erreicht.
    Meine Frau (100% schwerbehindert) und ich haben ab April 2008 ein Ges.-Einkommen (ALG II+EU-Rente) von 1108,-- (z.Z. noch 1296,-- wg. dem Übergangsgeld). Für Miete, Strom, Gas, Wasser gehen davon monatlich 541,-- weg!
    Die Erbschaft würde in ein gebrauchtes Auto (7500,--) investiert werden müssen, da meine Frau zum Rollstuhl noch eine Schiebehilfe genehmigt bekommen hat und unser Kleinwagen mit 125000 km dafür zu klein ist.
    Kann mir jemand sagen, wie die Erbschaft in diesem Fall angerechnet wird und ob es eine Regelung für zweckgebundene Einnahmen für Mobilitätshilfen gibt. Habe ich mal gelesen.


    Vielen Dank
    sonmalero