Beiträge von Sale47

    Lieber Martinius,
    von der Meinung bin ich auch langsam überzeugt. Wobei das eine wie das andere nicht Lebenswert ist. Doch angenehmer als ein Hartz IV
    -ler haben die in der Anstalt schon zu leben. Können sogar, wenn Sie wollen, Ihre Zeit noch nützen und studieren. Brauchen auch für Ihre sportlichen Unternehmungen nichts zu bezahlen (im Gegensatz zu uns) u. brauchen beim Duschen nicht an die Wasserkosten zu denken. Eigentlich müsste man die Hymne ändern, denn wo bleiben "Einigkeit, Recht und Freiheit"?

    Ein kleiner Tipp für die allgemeinen Beiträge.
    Nützt doch die Möglichkeiten Eures Internet voll aus und informiert Euch in diesen Rubriken über Euer direktes Problem oder besorgt Euch die Fibel SGBII Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, gibt es kostenlos bei der ARGE. So kann man die wichtigsten Allgemeinfragen für sich bereits klären.
    Z.B.: www.arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de
    Die Informationsquellen sind im Internet so groß, dass man manche Fragestellungen der einzelnen Personen oft gar nicht versteht, warum und weshalb sie sich n i c h t entsprechend schlau machen.
    Nichts für ungut, aber nutzt diese tolle Einrichtung für Euch entsprechend aus

    Hallo John,
    also Kindergeld wird leider immer als Einkommen wieder in Abzug gebracht, generell. Hier gibt es keinen Weg dran vorbei.
    Wenn Personen zusammen ziehen gilt soweit mir bekannt ist eine Bedarfsgemeinschaft immer erst nach einem Jahr, obwohl die ARGE einem immer etwas anderes aufdoktieren will.
    Falls Ihr Probleme habt, nehmt Euch in allen Unklarheiten einen guten RA der sich in diesem Metie auskennt. In Eurem Fall werden die Anwaltskosten übernommen, wenn Ihr einen entsprechenden Antrag stellt.

    Es wäre vielleicht sinnvoll öfters mehrere Infoquellen über diese Themen im Internet zu nutzen.
    Kindergeld wird z.Zt. z.B. für Jahrgang 1982 bis zum 26. Lebensjahr bezahlt. Früher war es ja generell bis 27 Jahren sofern man noch in Ausbildung/Studium stand. Leider sieht man davon sowieso nur was auf dem Papier, da es ja von der Kindergeldkasse bezahlt wird, aber von der ARGE wieder als Einkommen in Abzug gebracht. So werden wichtige Gelder unnütz verbraten und ein unnötiger Beamtenaufwand betrieben! Nimmt man das Kindergeld nicht in Anspruch zahlt man wirklich drauf, denn das AA zieht einem dann das Kindergeld trotzdem ab was es auch Rechtlich darf.