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    Da eine ein Einstellen der Regelleistung die Arge lediglich in die Lage versetzen soll das ihre Freundin die Termine einhält, sollte sie diese Pflicht unverzüglich nachholen und von der Arge verlangen das die Zwangsmaßnahmen sofort aufgehoben werden. Sie soll eine Person ihres Vertrauens dort mit hinnehmen. Legen sie der Arge eine Vollmacht vor wonach diese Person am Gespräch teilhaben darf. Lassen sie sich von der Arge nicht irretieren wenn sie es anlehnt. Im zweifelsfall hätte sie dann ihre Pflicht erfüllt und einen Klaggrund gegen die Arge.