Beiträge von ludr

    Hi,


    das habe ich irgendwoe auf foerderland.de gelesen unter dem Bereich, wer eine Bedarfsgemeinschaft bildet und wer nicht. Woanders las ich von:



    Also im Prinzip hätte ich ja dann generell Anspruch auf ALG II oder versteh ich das falsch?

    Also heißt das, dass wenn er mich rauswerfen würde, auf das Arbeitsamt usw. mehr Kosten aufkommen würden, als wenn ich jetzt ALG II bekommen würde?


    sehr bescheuert, wenn ich das richtig verstanden hab ;(


    Habe ich dann in Deutschland überhaupt auf irgendwas Anspruch, solange mein Vater mich bei sich wohnen lässt?


    ach hab noch irgendwo was gelesen von:


    Zitat

    Kinder, die über 25 Jahre alt sind und noch im Haushalt der Eltern leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft.


    Wie schauts denn dann damit aus? Immerhin bin ich nun 25 seit gut 2 Wochen und wenn ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft "bin", dann würde mir das Geld ja rechtlich zustehen. Oder?


    sorry ist alles neuland für mich und will mich mal erkundigen ;)

    Guten Morgen,


    ich habe bis jetzt nie ALG II bezogen und wollte einige Dinge wissen, weil mein Dad meinte, dass es mir zusteht und ich auch kein Geld zu verschenken hätte. Ich war bis vor knapp 2 Jahren in einer Ausbildung und habe diese nicht abgeschlossen. Seit dem such ich händeringend und habe immer wieder mal zwischendurch ein wenig gejobbt (Videotheken usw.), um ein wenig Geld zu haben. Ich bin nun 25 und wir werden soweit ich das mitbekommen habe, kein Kindergeld mehr ab dem 1.1.2008 erhalten.
    In der Zeit, wo ich grade keinen Nebenjob habe, bzw. oder einen, der auf 400? basiert, meinte mein Vater nun, dass mir ALG II zusteht und ich eine Berechtigung drauf habe. Ich wohne bei ihm in einem Haus, was allerdings nicht uns gehört, sondern der Stadt (bedingt durch seinen Job dort) und es quasi gemietet ist.


    Auf der Webseite hier habe ich mich mal ein wenig schlau gemacht und unter anderem auch einen Antrag zu ALG II ausgedruckt. Ich wollte einfach mal wissen, ob mir nun ALG II zusteht und ich den ausgefüllten Antrag einfach an die ARGE per Post zuschicken kann oder dort vorbeischauen muss usw.



    grüße


    ldr