Beiträge von Telekom-Richter

    Am 23.06.2022 verhandelte der 6. Senat des Landessozialgericht NRW unter Vorsitz von Richter Ottersbach, Richterin Dr. Özdemir–Lachner, Richterin am SG Dr. Baldschuh, Ehrenamtlicher Richter Herr Bathe und Ehrenamtliche Richterin Frau Limbach in dem Verfahren L 6 AS 120/17 über den ersten Konzept-Entwurf der Firma Analyse & Konzepte für den Märkischen Kreis (Endbericht 2013, Korrekturversuch 2019)


    Das Konzept 2014 hielt der sozialgerichtlichen Prüfung nicht Stand

    Die Volltextentscheidung liegt noch nicht vor.

    Um des gleich vorweg zu nehmen das Sozialgericht Dortmund hat den Rechtsanspruch des Klägers auf Verzinsung seiner in mehreren langjährigen Klagen erstrittenen Nachzahlungen seines gefakten Existenzminimums dem Grunde nach bestätigt. Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte das Gesetz über Jahre mehrfach gebeugt und den Kläger durch mehrere rechts- und verfassungswidrige Sanktionen um 5283,87 € seines Existenzminimums geprellt. Aber nur 4274,67 € konnten in mehreren Klagen nach Jahren erstritten werden. 1009,20 € der Betrugsbeute blieb verschwunden.


    Jobcenter vertuschen ihre eigenen Betrügereien als „Verjährung“

    Ein bedauerlicher Einzelfall kann passieren.

    Eine Vielzahl von "Einzelfällen" ist System.

    Dies gilt es nachzuweisen.


    Als ich im April 2020 meine Recherchen zum Thema begann, wählte ich zunächst 16 Klagen von 10 Klägern aus meinen Beispielklagen aus. Keine der Klagen war verzinst worden. Die auf dem jahrelangen Klageweg erstrittenen Sozialleistungen beliefen sich zusammen auf 17.384,48 € und hätten mit 2.319,32 € verzinst werden müssen. Widerstrebend nachgeleistet wurden bisher aber nur 563,76 €.

    Die Auszahlung der Zinsansprüche sollte nach dem Willen des Gesetzgebers zeitgleich mit dem erstrittenen Erstattungsbetrag geschehen.

    Das Wissen darum darf vorausgesetzt werden bei der Geschäftsführung, den Mitarbeitern der Widerspruchstelle und auch den Leistungssachbearbeitern.



    Die Vertuschungsversuche des Jobcenters haben neue Zins-Klagen ausgelöst. Und mehrere Richter drängten bisher erfolglos auf Klagerücknahme. Wie sollen sie auch gegen das BSG urteilen?



    Nach der Rechtsprechung des BSG vom 03.07.2020, Terminsbericht B 8 SO 15/19 R ist für die Zinsberechnung auf den Zeitpunkt des Entstehens der Leistungsansprüche abzustellen, also auf den Zeitpunkt an dem das Geld hatte zur Verfügung stehen müssen.

    "Die Klägerin hat einen Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung. Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit zu verzinsen. Fällig werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen. Sie entstehen, sobald die im Gesetz bestimmten materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

    I). Wann die Verwaltung tätig wird, ist nicht entscheidend“



    „Der Beklagte ist für die Entscheidung über den Zinsanspruch zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Hauptleistung, für die der Beklagte örtlich und sachlich zuständig ist. Denn Zinsen sind als unselbständige Nebenleistung akzessorisch zu dieser“


    klage120





    Wie das Jobcenter MK Gesetz, BSG und Bundesverfassungsgericht ignoriert

    In enger Absprache mit ihrer Arbeitsvermittlerin suchte eine alleinerziehende Mutter erfolgreich eine Arbeitsstelle.

    Das Jobcenter Märkischer Kreis unterstellte eine verspätete Meldung der Arbeitsaufnahme und forderte per Bußgeldbescheid 458,50 €.

    Im Verhandlungstermin am 26.02.2021 vor dem Amtsgericht Menden konnten alle Anschuldigungen widerlegt werden und das Verfahren wurde eingestellt.

    https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/jobcenter-maerkischer-kreis-scheitert-mit-ordnungswidrigkeit-vor-dem-ag-menden_a1532456

    https://www.beispielklagen.de/klage116.html

    Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte eine Aufstockerin wegen Sozialleistungsbetrug durch ungemeldeter Arbeitsaufnahme bei der Staatsanwaltschaft Hagen angezeigt und der Frau Vorsatz beim Leistungsbetrug unterstellt. Ohne nähere Prüfung der schwerwiegenden Vorwürfe erhob die Staatsanwaltschaft ihrerseits Anklage gegen die unbescholtene Frau beim Amtsgericht Iserlohn.


    Die Frau widersprach den Vorwürfen. Alles war ordnungsgemäß gemeldet und vom Jobcenter Märkischer Kreis verschlammt worden.

    Richter Uetermeier das Verfahren gemäß § 153 StPO ein.

    Wir waren mit 6 Prozessbeobachtern vor Ort.


    Ein herber Rüffel für das Jobcenter Märkischer Kreis

    „Falsche Verdächtigung ist ein Straftatbestand.“ Möglicherweise waren die Prozessbeobachter diesmal lästig. Die Staatsanwältin war vom Jobcenter vorgeführt worden und blamiert. „Falsche Verdächtigung ist ein Straftatbestand.“ – „Nehmen Sie das mit in ihre Dienststelle!“

    Jobcentermitarbeiterin Melanie P. war als Zeugin geladen. Sie reagierte farblos: „Ich hab auch nur die Briefe geschrieben.“

    Lokalkompass

    Einschulungszeit. Viele Schulen benennen die Erstausstattung der Grundschüler haargenau und fordern Markenartikel ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern und ungeachtet der fortschreitenden Kinderarmut in Deutschland . . .



    Bildung ist unser wertvollstes Exportgut. Deshalb hat die BunderreGIERung im Regelsatz 2011 für Jugendliche pro Monat 1,20 € für Bildung vorgesehen. Aber es soll Kinder geben, die diese Leistungen für zwei Müsliriegel verschwenden statt alles in Schulbücher, Ordner, Hefte, Füller, Stifte, Zirkel, Taschenrechner, Sportkleidung, -schuhe und Schulausflüge zu investieren.


    Im Vorgriff auf die zu erwartende Rüge des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der massiven Unterversorgung der Kinder, suchte die ReGIERung der öffentlichen Schelte durch eine hastig beschlossene Einführung einer unzureichenden Schuldgeldpauschale vorzugreifen.


    Im vorliegenden Fall verweigerte das Jobcenter Märkischer Kreis einer Schülerin der 12. Klasse des Stenner-Gymnasium Iserlohn die kärgliche Schulbeihilfe von 100,00 € für das kommende Schuljahr. Die Mutter hatte sich zum 31.07.2009 aus dem Leistungsbezug abgemeldet in der (trügerischen) Hoffnung auf einen Vollzeitjob. Das Jobcenter stellte daraufhin die Leistungen ein und zielte bei der Ablehnung der Schulbeihilfe darauf ab, dass die Schülerin zum Stichtag 01.08.2009 von Jobcenterleistungen ausgeschlossen wäre.


    - Das war falsch. Fast vier Jahre nach der Antragstellung musste das Jobcenter die 100,00 € nachzahlen. Inzwischen hatte die Klägerin ein Studium aufgenommen und war verzogen.


    Zu der nachzuleistenden Beihilfe gesellten sich nun die Kosten des Rechtsanwalts und die Arbeitsstunden von zwei Richtern und mehreren Jobcentermitarbeitern.


    http://www.beispielklagen.de/klage017.html

    Iserlohn: Jobcenter Märkischer Kreis | Die Inanspruchnahme kompetenter anwaltlicher Hilfe im Umgang mit meist unverständlichen Jobcenter-Bescheiden in der hochkomplexen und sich stets wandelnden Materie des Sozialrechts ist dringend angeraten. Zudem ist es für juristische Laien geradezu unmöglich der Rechtsentwicklung in der Sozialrechtsprechung hinreichend zu folgen.


    Dies zeigt sich auch bereits in der politischen Willkür bei der Bemessung der aktuellen Regelsätze. Diese sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgeleiteten Gesetzesänderung im „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (EGRBEG k.a.Abk.)“ regelmäßig aus der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) abzuleiten.


    http://www.lokalkompass.de/iserlohn/ratgeber/jobcentermitarbeiter-beabsichtigt-die-notwendigkeit-der-hinzuziehung-eines-rechtsanwaltes-abzulehnen-d676941.html

    In einer weiteren Beispielklage wird auf Neue nachgewiesen, wie das Hartz IV-Sanktionssystem künstlich aufgebauscht wird. So werden in diesem Beispiel unerfüllbare Forderungen einfacher Jobcentermitarbeiter sanktioniert und der Schutzbefohlene zu Unrecht für etliche Monate tief unter das soziokulturelle Existenzminimum gezwungen.


    Trotz sachlogisch schlüssiger Begründung, die jedem einfältigen Menschen hinreichend zugängig wäre, weigerten sich die Hemeraner Jobcentermitarbeiter die Argumentation des Leistungsberechtigten als schlüssigen und entlastenden Grund anzuerkennen. Dabei sieht das Sozialgesetzbuch II ausdrücklich vor im Einzelfall Ermessen auszuüben.
    http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/weitere-rechtswidrige-sanktionen-im-jobcenter-hemer-widerlegt-d676280.html



    "Nach nochmaliger Überprüfung der Sach-und Rechtslage aufgrund Ihres Widerspruchs vom 28.10.2015 hebe ich den angefochtenen Bescheid vom 08.10.2015 hiermit auf.
    Der Bescheid ergeht in Ausführung des Urteils des Sozialgerichts Sozialgericht Dortmund S 60 AS 41/16."
    http://www.beispielklagen.de/klage073.html

    Mülheim an der Ruhr| Nach einer Online-Meldung vom 08.06.2016 kam es im Jobcenter Mühlheim an der Ruhr zu einem durchaus nachdenkenswerten Zwischenfall. Ein Erwerbsloser hatte dort bei seinem zuständigen Fallmanager vorgesprochen, weil er seine Sozialleistung nicht erhalten hatte. Mit der rabiaten Abweisung: „Das juckt mich nicht!“, ließ sich der Erwerbslose diesmal offensichtlich nicht abspeisen.


    Das war wohl der berühmte Tropfen, der dass Fass zum Überlaufen brachte.


    http://www.lokalkompass.de/muelheim/politik/dein-elend-juckt-mich-nicht-erwerbsloser-erteilt-sehr-kreativ-nachhilfeunterricht-d666533.html

    "Amtsgericht Iserlohn | Am 11.11.2015 wurde ein weiteres Verfahren (Az. 16 Ds 745/14 202 Js 496/14) wegen angeblichem Sozialleistungsbetrug vor dem Amtsgericht Iserlohn verhandelt. Den Vorsitz in dem Verfahren führte Richter Dr. Ozimek.


    Anzeigenerstatter war das Jobcenter Märkischer Kreis mit dem Vorwurf, leistungsrelevante Einkünfte seien nicht mitgeteilt worden. Diesem Vorwurf hatte die Angeschuldigte jedoch stets widersprochen. Vielmehr seien die beim Jobcenter zeitnah gemeldeten Informationen und ein eingereichter Arbeitsvertrag nicht weiterverarbeitet worden."




    "Der Prozess hatte einige interessante Fakten aufgezeigt:


    1. Richter und Staatsanwältin wollten über Sozialleistungsbetrug entscheiden, ohne selbst ausreichende Kenntnisse im Sozialrecht zu haben.
    2. Ohne anwaltliche Vertretung wäre es hier zu einer weiteren vorschnellen Verurteilung gekommen.
    3. Der schnelle Abschluss des Verfahrens hatte offensichtlich einen höheren Wert, als die gründlichen Recherchen zum Strafvorwurf.
    4. Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte die Staatsanwaltschaft mit möglicherweise falschen Anschuldigungen, offensichtlich falschen Bescheiden und eindeutig falschen Schadenssummen instrumentalisiert.
    5. Richter und Staatsanwältin forderten gesundes Misstrauen in die Arbeitsweise des Jobcenters und rieten nachdrücklich alle eingereichten Unterlagen schriftlich bestätigen zu lassen.
    6. Der ablehnende PKH-Bescheid des Landgerichts Hagen wurde ad absurdum geführt. Darin hatten die Richter behauptet:
    „c) Letztlich ist nichts dafür ersichtlich, dass die Angeklagte unfähig wäre, sich selbst zu verteidigen. Dass vor dem oben dargestellten Hintergrund eine sachgerechte Verteidigung nur durch Akteneinsicht zu gewährleisten wäre, ist angesichts der einfach gelagerten Sach- und Rechtslage und übersichtlich angelegten Beweisaufnahme nicht erkennbar.“


    http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/sozialleistungsbetrug-hauptsache-schuldig-staatsanwaeltin-wirkt-unvorbereitet-d602240.html

    Dortmund: Sozialgericht Dortmund | Sieben Jahre nach dem aufgezwungenen und für den Kläger nutzlosen Ein-Euro-Job und mehr als drei Jahre nach Erhebung einer Wertersatzklage wurde das Verfahren Az.: S 40 (23)(28) AS 710/12 gestern durch Vergleich abgeschlossen. Die Beklagte erklärte sich dazu bereit, dem Klageführer für Januar und Februar 2008 eine Einmalzahlung in Höhe von 900,00 € zu erstatten. Eine Erstattung für die Monate September bis Dezember 2007 schloss das Gericht aufgrund einer Verjährungsfrist aus.


    Unstrittig war für den vorsitzenden Richter, dass die Arbeitsgelegenheit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hatte, die Arbeit somit rechtsgrundlos geleistet war. Damit entstand dem Kläger ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs.


    http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/natur/erfolgreiche-wertersatzklage-fuer-rechtswidrigen-ein-euro-job-gegen-das-jobcenter-mk-d541929.html


    ausführlicher:
    http://www.beispielklagen.de/klage033.html

    Wer einen Blick auf die Bearbeitungssoftware für Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren in Jobcentern werfen möchte, hat jetzt die Gelegenheit dazu.


    Welche Daten werden erfasst? Welche Abfragemöglichkeiten gibt es? Wer bearbeitet die Daten? Welche Programme arbeiten zusammen?


    Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren werden zumeist von Amtsgerichten entschieden, bei denen die Richter so gut wie keine Ahnung von der Komplexität des Sozialrechts haben und auch die Staatsanwälte verfügen nur selten über ausreichende Fachkenntnisse. Prozesskostenhilfe wird in diesen Verfahren nicht gewährt, so stehen die zu Unrecht Beschuldigten genauso hilflos da, wie die berechtigt Angeschuldigten.


    Falschurteile sind vorprogrammiert.


    https://fragdenstaat.de/anfrage/handbuch-zum-programm-falke-fachverfahren-fur-rechtsbehelfe-ordnungswidrigkeiten-und-strafverfahren/


    https://fragdenstaat.de/files/foi/25973/FALKE-Handbuch.pdf

    Der Regelsatz für Kinder bis zum 5.Lebensjahr sieht 85,10 € für Ernährung und Getränke für den ganzen Monat vor. (Das sind 10 Cent mehr als für einen Polizeihund in NRW. Davon sollen 30 x 3 Mahlzeiten á 0,946 € bestritten werden.


    Wenn also allein die Kinder-Tageseinrichtung 51,50 € davon mithaben will, bleiben 33,60 € für den Rest des Monats. Das entspricht einem Sozialgeldanteil von 54,439 Mahlzeiten von 90 im Monat.

    Für die restlichen Mahlzeiten, einschließlich der 4-5 Wochenenden bleiben dann ca. 35,518 Mahlzeiten.



    Soviel zur realitätsfernen Ermittlung der Lebenshaltungskosten für ein Existenzminimum in Deutschland 2014.


    Hartz IV-Kinder können also nur pro Mahlzeit 0,946 € beisteuern "ohne das eigene Existenzminimum aufzuzehren". Und manche Kommunen beschränken sich auf diese Eigenbeteiligung von 1,00 € pro Mahlzeit.

    @ Turtle1972



    Du bist ja ganz lustig, Telekom-Phantasierer, aber eine Diskussion auf Augenhöhe ist bei solch beknacktem Vortrag schlichtweg gar nicht möglich. Mir stehen ja die Tränen in den Augen vor Lachen ob solcher Naivität.


    Na, so ganz ohne Arroganz und verächtlich machende Bemerkungen kommst Du wohl nicht aus. - Aber sei gewiss, dadurch wirst Du selbst kein Stückchen größer.
    Charakter geht anders. Wenn Du ein Gespräch auf Augenhöhe suchst, hol Dir einen Stuhl.




    (Merkst Du, dumm arrogant kann ich auch. Geht ganz einfach.)


    Mach's gut. Das Schlusswort lasse ich Dir jetzt.

    Danke für den Hinweis. Das ist zitierfähig.


    Ist Dir möglicherweise auch noch ein Urteil oder Kommentar geläufig, der klagewütigen Jobcentern Mutwillkosten auferlegt?


    Wenn ein Jobcenter um jeden Preis Klagen provoziert, dann wird die finanzielle Beschädigung des Kunden billigend in Kauf genommen. Warum sollte sich ein Anwalt die Mühe machen, einen Widerspruch zu begründen, wenn absehbar ist, dass "auf Deubel komm raus" abgelehnt wird.
    Wenn die interne Weisungslage regelmäßig über das Gesetz gestellt wird, ist das Vorgehen eines Anwaltes zu verstehen, der sich die Begründung für das Klageverfahren aufspart.


    Richtig ist aber auch, dass das Kundeninteresse, also volle Leistungen und schneller Widerspruchserfolg, auch vor die wirtschaftlichen Interessen eines Rechtsanwaltes zu stellen ist.


    Deshalb wäre es fair, wenn nicht nur Anwaltsgebühren gekürzt werden könnten, sondern auch die Gehälter der Widerspruchsbearbeiter, wenn schlampig gearbeitet wird. Denn (fast) jede verlorene Klage bedeutet, dass die Widerspruchsstelle schlecht gearbeitet hat. Als Instrument der Qualitätssicherung hätten wohl die meisten Klagen vermieden werden können, wenn die Widerspruchstellen den Mängeln zeitnah abgeholfen hätten.

    Auf solche Ideen (einen Widerspruch nicht zu begründen), kommen m. E. n. daher nur Menschen, die überhaupt nichts erreichen wollen.


    Turtle1972  
    Also meinst Du den Gesetzgeber? - Der hat es so vorgeschrieben.


    Und hat die "wunderschöne Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom April diesen Jahres" auch ein Aktenzeichen?
    Das würde mich schon interessieren, weil z.B. das Jobcenter Märkischer Kreis viele mutwillige Klagen provoziert, obwohl bereits klare Entscheidungen zugunsten der Kunden vorliegen, oder auch gerade erst über einen Zeitraum geurteilt wurde, das Jobcenter aber darauf besteht, für einen angrenzenden Zeitraum in gleicher Sache eine weitere Klage fordert.