Beiträge von gacze

    Hallo, ich hatte vor 2 Jahren mein Haus verkauft und habe davon neue Möbel gekauft, Auto usw. Von dem Rest habe ich dann gelebt. Habe einen Job als Zeitungsboten. Nun ist alles weg. Meine Frage, kann ich jetzt Antrag stellen auf Hartz4, nur bis ich Arbeit gefunden habe? Bin bei mehreren Zeitarbeitsfirmen gemeldet. Von wieviel Monaten muss ich Kontoauszüge bringen. Was sagt die Arge dazu wegen dem Geld vom Hausverkauf? Oder zählt das nicht mehr, weil ja nichts mehr da ist. Danke im voraus


    Gruss

    Hallo, nun habe ich eine andere Frage. Also, ich bekomme Hartz4, mein Sohn lebte damals bei mir in der Bedarfsgemeinschaft, da war er 19 Jahre alt. Er zog dann aus, weil er einen Vollzeitjob als Bäcker hatte und er alles selber bezahlen konnte.Nun wurde er arbeitslos, er ist jetzt 20 Jahre alt. Vom ALG1 kann er nicht leben, ca. 400€, und deshalb war er bei der Arge wegen ALG2. Diese sagte aber, er müsse zurück zu mir. Aber ich habe mittlerweile eine kleinere Wohnung. Kann die Arge nun verlangen, dass ich mir eine grössere Wohnung suche und mein Sohn zu mir muss. Der Antrag von meinem Sohn wurde abgelehnt, ist das rechtens? Wo mein Sohn auszog da hatte er ja einen Vollzeitjob. Danke für Antworten.



    LG

    Hallo, ich hätte eine Frage. Mein Sohn und sein Freund tragen zusammen Zeitungen aus und verdienen zusammen 180€, also jeder dann nur 90€. Der Vertrag mit der Zeitung läuft auf den Namen von meinem Sohn, der nun Hartz4 bekommt. Wie wird das nun von der Arge angerechnet? Der Freund kann ja bestätigen dass er auch die Zeitung mit austrägt und die Hälfte des Geldes bekommt. Wie wird die Arge das jetzt berücksichtigen, wird sie meinem Sohn das ganze Geld anrechnen oder nur die Hälfte, die er ja auch verdient? Vielen Dank schonmal im voraus.


    LG gacze

    Sorry, ich meinte, ob die Arge den Krankenversicherungsbeitrag bezahlt. Ich denke, dass sie nicht verlangen kann das Haus zu verkaufen, da wir alle, das sind 5 Personen darin wohnen und wir sind alle eine Familie.



    LG

    Hallo, habe eine Frage an euch, die ihr mir, hoffe ich, beantworten könnt.


    Also mein Sohn, 28 Jahre alt, hat das Haus von seinem Opa, also meinem Vater geerbt, der letztes Jahr leider verstorben ist. Nun hat er keine Arbeit, was ja im Moment auch sehr schwierig ist. Er war bei der Arge und wollte sich wenigstens krankenversichern lassen. Ob er auch Geld bekommt weiss ich nicht, da er ja etwas Mieteinnahmen hat. Im Moment ist er nicht krankenversichert, dazu reicht sein Geld nicht.Die Arge meinte zu ihm, dass das mit der Krankenversicherung nicht geht, da er ja Erbe geworden wäre. Aber das ist doch nur eine Immobilie und kein Bargeld. Ich habe grosse Sorgen, wegen der Kr.Versicherung. Muss die Arge ihn nicht versichern, nur weil er ein Haus geerbt hat? Geht das nur, wenn er auch Geldleistungen bekommt? Und stimmt das, dass er wegen dem Erbe nichts bekommt. Von den Mieteinnahmen bezahtl er Strom und Gas, Wasser und Müll usw. Hoffe, ihr könnt mir helfen, vielen Dank.



    LG

    Hallo, hätte da eine Frage. Ich bin Hartz4 Empfängerin. Meine Tochter, 19 Jahre alt lebt bei mir. Sie hat einen Vollzeitjob und verdient ca. 900 € im Monat, ist also nicht mehr bedürftig. Nun will die Arge ihre Abrechnung und die Kontoauszüge sehen, meine Tochter weigert sich aber. Muss sie denn ihre Kontoauszüge und die Abrechnung der Arge vorlegen. Sie ist doch nicht mehr bedürftig. Die Arge sagt, weil sie eben noch in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Die Arge hat auch bei meinem Weiterbewilligungsbescheid einfach bei Bedarfsgemeinschaft den Namen meiner Tochter hingeschrieben. Ist das alles korrekt?


    Ferner hätte ich noch gerne gewusst, ob die Arge ein Guthaben bei der Endabrechnung von Strom und Gas
    mir abziehen kann? Oder gehört das zuviel gezahlte Geld mir?



    LG gacze

    Hallo, bei mir ist folgender Fall. Ich bekomme Hartz4. Nun ist mein Vater pflegebedürftig ( Pflegestufe1). Ich versorge ihn, mache den Haushalt usw. Wenn er mir jetzt das Pflegegeld in Höhe von 205€ gibt, muss ich das denn der Arge melden und wird das denn auf mein Hartz4 angerechnet? Oder ist das anrechnungsfrei.


    LG gacze

    Hallo ich bins nochmal, nu war ich heute bei der Arge. Die nehmen jetzt auch meinen anderen Sohn, (18 Jahre alt) raus, weil er selber genug verdient: Ausbildungsvergütung 345 ? netto plus 154 ? Kindergeld. Ist ja auch ganz gut so. Aber jetzt kommts, die Arge sagt, dass, wenn mein Sohn zuviel hat, er mir dies geben muss und die Arge ziehts mir wieder ab. Die Begründung wäre, laut Arge, man nehme sein Einkommen, stellt es seinen Auslagen gegenüber und wenn dann was übrig wäre müsste er mir von seinem Kindergeld was abgeben. Stimmt das?
    Liebe Grüsse
    Gabi

    Hallo, ich danke dir für deine Antwort. Mir ist ein grosser Stein vom Herzen gefallen. Denn ich habe auch gelesen, dass zwar Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen, aber nicht umgekehrt. Also wenn meine Tochter jetzt zur Haushaltsgemeinschaft zählt, und sie verdient 970? netto, dann muss sie mir davon nichts geben? Sie ist 18 Jahre alt. Wird dann nicht vermutet dass sie mich unterstützt? Oder muss sie mir nur ihren Mietanteil geben und sonst nichts?


    Lieben Gruss

    Hallo, Ihre Frage müssen Sie so stellen dass jeder eine Antwort schreiben kann. Sie haben Ihre Frage nur an mich gestellt, ich bin auch neu hier und habe nicht viel Ahnung davon. Wenn Sie Ihre Frage stellen, ich glaub, da müssen Sie ein neues Thema erstellen, einfach sich mal da durchboxen, viel Glück.

    Hallo, bin neu hier und habe ein grosses Problem. Ich bin alleinerziehende Mutter zweier Kinder. Wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Nun hat meine Tochter Arbeit und verdient ca. 1000?. Sie ist volljährig, 18 Jahre alt. Zählt sie noch weiter zur Bedarfsgemeinschaft oder nicht mehr, weil sie ja unter 25 ist. Die Arge hat mir für November das Geld gestoppt und will erst eine Lohnabrechnung haben, dann eine neue Berechnung durchführen. Abrechnung bekommt meine Tochter aber erst am 22. November. Aber darf die Arge überhaupt noch meine Tochter mit in die Berechnung nehmen und muss sie ihre Abrechnung wirklich der Arge vorlegen? Ist das jetzt nicht so, dass die Arge die neue Berechnung jetzt nur für meinen Sohn und für mich machen kann? Warum will sie warten was meine Tochter verdient, sie ist doch nicht mehr bedürftig. Zählt sie dann nicht zur Haushaltsgemeinschaft? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Gruss

    Hallo, bin neu hier und habe ein grosses Problem. Ich bin alleinerziehende Mutter zweier Kinder. Wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Nun hat meine Tochter Arbeit und verdient ca. 1000?. Sie ist volljährig, 18 Jahre alt. Zählt sie noch weiter zur Bedarfsgemeinschaft oder nicht mehr, weil sie ja unter 25 ist. Die Arge hat mir für November das Geld gestoppt und will erst eine Lohnabrechnung haben, dann eine neue Berechnung durchführen. Abrechnung bekommt meine Tochter aber erst am 22. November. Aber darf die Arge überhaupt noch meine Tochter mit in die Berechnung nehmen und muss sie ihre Abrechnung wirklich der Arge vorlegen? Ist das jetzt nicht so, dass die Arge die neue Berechnung jetzt nur für meinen Sohn und für mich machen kann? Warum will sie warten was meine Tochter verdient, sie ist doch nicht mehr bedürftig. Zählt sie dann nicht zur Haushaltsgemeinschaft? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.


    Gruss