Beiträge von kuemmerkerl

    Wenn deine Tochter erst 20 Jahre alt ist, sind in der Regel noch die Eltern unterhaltspflichtig. Ohne weitere Angaben zu den Familienverhältnissen und Einkommen ist eine bessere Antwort kaum möglich. Die Aussichten mehr Mäuse zu fangen, sehen aber nicht gut aus. :mad:

    Hallo und eine gute Antwort hast du hier gegeben. Ich habe gerade eine Frage- leider unter Einkommensanrechnung eingestellt. Dort wird wegen Darlehnsschuldern des AGL II Beziehers bei der ARGE einfach auf die Kosten der Unterkunft zurückgegriffen und praktisch die Miete gemindert. Ist sicherlich auch so eine Sauerei. Bei den Überweisungen der Leistungen der ARGE kommt es sehr oft zu starken Verzögerungen. z. B. gingen hier die Zahlungen für Okt. 2007 erst am 08. 10. auf die Konten ein. Also kein Einzelfall!

    Ich begleite einige AGLII-Bezieher bei den Schwierigkeiten des Alltags,


    gegenwärtig habe ich einen Fall, wo die AGLII-Bezieherin eine kleine Witwenrente als Einkommen hat. Mit dieser Rente liegt sie geringfügig unter den Regelleistungen und bekommt nun 0,69 ? im Monat als Leistungen zum Lebensunterhalt. Sie bekommt die Kosten für Unterkunft und Heizung noch bis 31.3.2008 von 280,- ?.
    Aus der Vergangenheit zahlt sie noch Raten von 60,- ? aus Darlehn der ARGE aus 2005/06 für Stromendabrechnungen. Gegenwärtig zieht das Jobcenter nun von den Kosten für Unterkunft diese 60,- ? ab, weil von den 0,69 ? Leistungen zum Lebensunterhalt dieses nicht mehr voll möglich ist. Praktisch mindert die ARGE somit die Miete. Eine Mietminderung ist nach dem Mietrecht jedoch nur wegen bestimmter Mängel an der Mietsache zulässig. Diese liegen hier aber nicht vor. Da die Betroffene schon aus der Vergangenheit hoch verschuldet ist, EV ist beim Amtsgericht abgegeben, Insolvenzverfahren in Bearbeitung-darf sie natürlich keine weiteren Schulden machen und ist aber auch nicht in der Lage vom verbleibenden Geld ihrer Witwenrente diese Mietminderung aus eigenen Mitteln auszugleichen. Meine Frage nun:
    Ist es zulässig diese Raten von der Miete abzuziehen. M. M. nach hat der Vermieter damit nichts zu tun! Im SGB fand ich nur Regelungen das die Miete gekürzt wird, wenn die Wohnung zu gross, nicht um angemessenen Wohnraum sich bemüht wurde usw. Das auch Ratenzahlungen für Darlehn zur Minderung der Kosten für Unterkunft führen können (sind ja keine Leistungen der Agentur für Arbeit, sondern des kommunalen Trägers---also der Gemeinde), habe ich nicht gefunden.
    Wie sieht es eigentlich mit den Pfändungsfreibeträgen von 989,- ? aus und der Sicherheit der Rente. ?
    Über jede Antwort freue ich mich und danke schon!:mad: