Beiträge von Reni


    Nein es ist nicht so, dass eine Anmeldung zum Hausbesuch gemacht wird. Die ARGE ist nicht dazu verpflichtet sich bei den Leuten anzumelden, wenn dort ein Verdacht vorliegt.
    Der Verdacht komt ja nicht von irgendwo her.
    Ich denke mal , dass die ARGE einen annonymen Hinweis bekommen hat und den gehen die bestimmt jetzt nach.


    Wenn Du schon selber angiebst, dass Du Krankheiten hast oder Arteste vorliegen, stellt sich dann naürlich die Frage ob Du arbeitsfähig bist. Darum muss die Erwerbsfähigkeit geprüft werden.Wenn der Amtsartzt feststellt Du bist für 3StundenErwerbsfähig erhältst Du weiterhin ALGII. Wenn der Artzt sagt Du bist nicht erwerbsfähig hast Du Anspruch auf Grundsicherung und oder auf Erwerbsminderungsrente.

    Hallo,


    ich bin Mutter eines 6Jährigen Kindes und musste im Juli ALG II beantragen. Im September bekam ich ein Schreiben mit der Aufforderung Unterlagen bezüglich einer Unterhalstprüfung darzulegen. Da ich keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hatt, konnte ich auch keine entprechenden Bescheide vorlegen sondern nur die Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde meines Kindes. ich versuchte die Sachbearbeiterin vergeblich zu erreichen bis ich dann ende September einen Brief schrieb in der ich es ihr erklärte. Ich bekam ein Schreiben ich währe meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und die Sozialleistungen werden ab Oktober vorsorglich storniert. Nun war ich gestern bei der ARGE und hatte die Unterlagen persönlich einreichen wollen aber die Sachbearbeiterin wurde in eine andere Einrichtung versetzt so das ich nur telefonisch kontakt aufnehmen konnte. Endlich sprach ich mit Ihr und erklärte ihr ich hätte die Geb.- Urkunde und Vatersch.Anerkennung in der ARGE eingereicht ich hätte schon oft versucht sie zu erreichen aber leider ohne Erfolg. Sie sagt daraufhin das sie die zuständige Sachbearbeiterin anruft das die Zahlungen für das ALG II wieder aufgenommen werden. Nun zu meiner Frage ( ich kann nämlich die Sachbearbeiterin die für die zahlungen zuständig ist auch nicht erreichen :mad: ) werden die Zahlungen SOFORT auch für den Oktober wieder aufgenommen oder erst ab November wieder?
    wäre für eure Antworten sehr dankbar
    LG Princess


    Du hast den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zum 12 Lebensjahr, wenn der Vaer nicht zahlt.
    Es ist klar, dass bei Dir der Fall gesperrt wurde, weil Du den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hast.
    Du musst mit Deiner Sachbearbeiterin sprechen oder Ihr es schrieftlich erklären, aber Du musst auch den Antrag bei dem Jugendamt stellen wegen Unterhaltsvorschuss stellen. wenn Du Pech hast läst die Sachbearbeiterin Deinen Fall gesperrt bis Du den Antrag bei de Jugendamt gestellt hast.
    Wenn die Zahlungen wieder freigegeben werden bekommst Du die Zahlungen ab den Monat zurück wo Du schon kein Geld mehr erhalten hast.

    Zumindest etwas Geld müssen sie dir aber sofort geben, wenn du keines hast - auch wenn die endgültige Bearbeitung deines Antrags dauert.


    Das stimmt nicht, dass Ihr Geld ausgezahlt werden muss. Es kann Ihr eine Barauszahlung unter bestimmten Vorraussetzung gemacht werden.
    Allerdings sollte man immer daran denken, dass ja ersteinmal geprüft werden muss ob die Person einen Anspruch auf ALGII hat. D.h wenn man feststellt, sie hat keinen Anspruch muss das Geld wieder zurück gezahlt werden oder wenn Sie ALGII Leistungen erhält, dass die Barauszahlung einbehalten wird.
    Wie gesagt eine Barauszahlung ist eine Kannreglung und keine Mussreglung.