Beiträge von Spyme

    Hättest Du einen Link zum Gesetzestext, der die Halbwaisenrente nach VI beschreibt, genauer gesagt deren Zweck?


    Da ja trotzdem eine Bereinigung für die Riester Rente oder Altersvorsorge "zusätzlich" zur Versicherungspauschale abgezogen werden kann: Könnte ich mir noch einen Bausparvertrag oder eine Altersvorsorge holen und somit Geld abzweigen?

    Nein, es ist keine Hinterbliebenenrente nach dem BVG. Dennoch habe ich ein wenig weiter geforstet und betrachte das Thema durch aktuell vorliegende Bescheide anders. Wie vermutet wird die Arge die laufende Rente ab Februar anrechnen. Die NAchzahlung von Mai 07 bis Januar 08 will sie auch einstreichen. Das will ich aber zu verhindern wissen. Ich weis von einer Möglichkeit, das Einkommen nur für den Monat anzurechnen, in dem man es bekommt, also jetzt im Februar. Damit würde mir zwar ein Monat Regelsatz wegfallen, ich hätte aber die volle Nachzahlung.


    Wenn nicht, besteht auch hier die Möglichkeit der Einkommensbereinigung um 30€ wie beim Kindergeld? Dann würde noch ein kleiner Teil (220€) der Nachzahlung bei mir landen. Ansonsten habe ich mir gerade Urteile der Sozialgerichte angeschaut in denen es unter anderen um ähnliche Fälle ging, nur mit Verletztenrente. Der Sinn hinter einer Klage wäre aber, den Bescheid mit der Begründung anzufechten, die Halbwaisenrente diene nicht dem gleichen Zweck wie das ALGII, sondern ist eine "Entschädigung". Im Prinzip also privilegiertes Einkommen wie auch die Waisenrenten nach dem BVG. Allgemein verstehe ich nicht, warum BVG Renten privilegiert sind, BVA "Hinterbliebenenrenten" aber nicht, obwohl sie eigentlich dem gleichen Zweck dienen. Anders als die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit dient die Waisenrente nicht der Sicherung des Lebensunterhaltes.


    Die Auffassung der Gerichte ist da sehr gemischt. ein spezielles Urteil das sich auf ALG II und Waisenrente bezieht, konnte ich allerdings nicht finden. Eventuell sollte ich eins provozieren?


    Danke für die Ratschläge

    Hallo nataly,


    ob die Hinterbliebenenrente des für mich zuständigen Rentenversicherungsträgers (nicht LVA) dem BVG obliegt, werde ich wohl erst mit dem Bescheid wissen. Hier interessant zu wissen wäre , ob die Rechtsgrundlage über die Bewilligung im Bescheid enthalten sein muss. Da ich mich zwischenzeitlich auch etwas belesen habe, nicht aber einige Absätze aus den einschlägigen Gesetzbüchern richtig interpretieren konnte, wäre es hilfreich zu wissen auf welcher Grundlage die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland entscheidet. Desweiteren habe ich mich gefragt, was genau mit

    Zitat

    (1) Ist ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung gestorben[...]

    gemeint ist. Sofern dies einen krankheitsbedingten Tod einschliesst, wäre das der Fall. Zu guter Letzt, interessieren mich noch einige Details aus der o.g. Handlungsanweisung der BA.


    Grüße Spyme

    Guten Abend,


    ich befinde mich seit Mai in einer 24 monatigen Umschulung (Erstausbildung) und bekomme während dieser Zeit Leistungen nacht dem SGBII. Die Leistungen umfassen den normalen Regelsatz von 347€ abzüglich des Kindergeldes (jedoch mit 30€ Bereinigung). Da ich erst jetzt erfahren habe das ich während dieser Zeit Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Mutter verstorben) habe, beantragte ich heute Halbwaisenrente.


    Vorsorglich dieser Information hat das Jobcenter schon einen Erstattungsanspruch verlauten lassen, welchen ich aber vermeiden will. Laut diesem Thread darf die Halbwaisenrente nicht auf meinen Hartz 4 Regelsatz angerechnet werden da dies eine Leistung nach dem BVG ist (Hinterbliebenenrente). Ist dem so? Gerne lasse ich mich auf ein Sozialgerichtsverfahren ein, sofern die Chance auf nichtanrechnung besteht.


    Sofern alle Angaben leider nichts nützen und angerechnet werden sollte, gilt die Einkommensbereinigung von 30€ auch hier?


    Liebe Grüsse