Beiträge von disaster13

    hallöchen,
    ich habe am 15.10.2007 eine weiterbildung begonnen die 6 monate dauernd wird.


    ich habe vor beginn der weiterbildung einen antrag auf kinderbetreuungskosten gestellt ( wir haben ein kind 12 jahre alt).


    ich bin verheiratet und bekommen ALG2.
    mein mann hat momentan kein job er bemüt sich um eine weiterbildung die noch nicht genemigt woden ist!
    laut arge stehen mir 130 euro / monatlich kinderbetreuungskosten zu, da mein sohn nach der schule für ca. 3 stunden täglich von jemand anderem betreut wird.


    ich habe heute ein ablehungsbescheid bekommen mit der begründung:
    "Gemäß der Richtilinie der Arbeitsgemeinschaft ... vom 25.1.2006 zur erstattung von kinderbetreuungskosten nach § 16 (1) SGB II i.v.m. § 85 SGB III kann ich ihren antrag nicht entsprochen werden, da ihr ehemann ebenfalls im haushalt lebt, nicht erwerbstätig ist und somit eine beaufsichtigung ihres kindes durch ihren ehemann gewährleistet ist. Falls sich etwa an diesen umständen ändern sollte, können sie gerne einen neuen antrag auf kinderbetreuungskosten stellen. "


    vor 3 jahren wollte ich eine ausbildung machen die ich durch gespartes hätte selbst bezahlen können und habe damals die arge gefragt ob ich sie machen könnte, deren antwort war : falls ich sie mache dann stehe ich der arge nicht zur verfügugn und müsste damit rechnen das sie mir die leistung streichen würden !!!! toll :mad:

    mein mann hat eine eingliederungvereinbarung unterschrieben dies besagt auch :

    SGB II § 2 Grundsatz des Forderns

    (1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.


    das würde dann bedeuten das er sich weiter um arbeit kümmern soll aber nebenher muss er unser sohn betreuen , aber dann steht er dem arbeitsmarkt nicht mehr zur verfügung !!
    was ist das für eine logik :confused:


    ich möchte dagegen angehen aber muss gut mit lokische und paragraphische argumente vorbereitet sein.


    kann mir jemand was dazu sagen ? :confused:


    danke und gruss
    alexandra