Beiträge von Goldfisch

    Hallo!


    Hatte eine ähnliche Situation. Habe innerhalb 2 Jahre 2 Kinder bekommen. Beim ersten Mal habe ich die volle Summe für die Erstausstattung bekommen; beim zweiten Mal hieß es dann, wenn man innerhalb von drei Jahren erneut schwanger ist und die Hilfen beantragt, einem nur 50% zustehen. Habe also beim zweiten Mal "nur" die Hälfte erhalten.
    Kenn mich nicht so genau aus, aber das müsste ja dann nicht nur bei "meiner" ARGE so sein und für alle gelten.
    Ansonsten kannst du ja auch noch bei der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" Hilfe erhalten. Anträge kannst du meines Wissens teilweise bei der Schwangerschaftsberatung der Städte, Caritas, Diakonie, usw. stellen. Dort wurde mir gesagt, man könne bei jeder Schwangerschaft einen Antrag auf Hilfe stellen, egal wie viel Zeit zwischen den Anträgen liegt.

    Wow - das ging ja schnell. Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.


    Gibt die ARGE einem dann einen gewissen Zeitraum vor, indem man die "Zahlen" so gesteigert haben muss, dass der Kindesvater uns alle vier "ernähren" kann? So was wie, innerhalb von 6 Monaten oder so?


    Die ARGE kann den Kindesvater aber nicht zwingen, die Selbstständigkeit aufzugeben oder? Soll heißen, alles was man reingesteckt hat, wieder zu Geld machen (Geräte, etc.). Es könnte also sein, dass er sich "nur noch nebenbei" wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss.


    Nochmals vielen Dank für die Beantwortung...

    Hallo!


    Brauche dringend Hilfe / Rat - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.


    Ich bin derzeit alleinerziehend (23 Jahre, Studium abgebrochen, ungelernt) und lebe mit meinen beiden Kindern (beide unter 2 Jahre) zusammen. Zur Zeit beziehe ich folgende Leistungen:


    - ALG II
    - Kindergeld
    - Elterngeld
    - Unterhalt für die Kinder


    Nun soll der Kindesvater (beider Kinder) zu uns ziehen. Er ist seit kurzem selbstständig und kann definitiv nicht für die gesamten Kosten (Miete, Essen, etc.) aufkommen. Kann mir also jemand folgende Fragen beantworten:


    • Ich bilde mit meinen Kindern ja eine Bedarfsgemeinschaft - da er der Vater der Kinder ist, würde er zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören, oder?
    • Da der Kindesvater dann mit uns zusammen wohnt, würde der Unterhaltsvorschuss entfallen, richtig?
    • Würde die ARGE mir alle Leistungen streichen, weil der Kindesvater einzieht?
    • Hätte die ARGE das Recht, den Kindesvater zu zwingen, seine Selbstständigkeit wieder aufzugeben? (Da steckt ja schließlich sein Kapital drin.)
    • Kann die ARGE den Kindesvater zwingen, sich wieder Arbeit bei einem Arbeitgeber zu suchen?


    Wenn die ARGE uns alle Leistungen streichen würde, weis ich ehrlich gesagt nicht, wie wir das machen sollen. Gibt es hier jemanden, der mir all die Fragen beantworten kann? Vielen Dank schon mal im vorraus...