Beiträge von SvenSZ

    meinst du mich mit feigling oder wie?


    und warum meinst du hat das nichts mit sromsperre zu tun wenn jemandem der strom abgestellt wird bedeutet das der strom wird gespeert also eine stromsperre uns wurde auchmal der strom abgestellt also gespeert also bedeutet das ja deines erachten das ich auch ein tritbrettfahrer bin und von stromsperre keine ahnung habe


    achja sie hat was geschrieben das die durch Vitamin B wieder an strom gekommen ist aber wie hat sie nicht geschrieben und wenn du dann sagst das sie sich dann gut auskennt damit dann kann ich sagen ich bin auch durch Vitamin B in meiner alten wohnung nach der stromsperre wieder an strom gekommen

    achso VitaminB=Beziehung ich glaube da wirste keinen hier finden weil wenn einer das gemacht hat wird er es hier kaum veraten und ich glaube auch nicht das einer vom E-Werk das machen würde weil er 1.sich strafbar macht und 2. der schneller seinen job los ist als du armen sagen kannst und auch wenn einer sich mit stromleitungen und so auskennt und daran rumdoktort kann es zur fristlosen kündigung der wohnung nachsichziehen glaub mir das hab ich alles schon durch wenn du verstehst was ich damit sagen will ;)


    MFG Sven

    hallo also ich habe eindn neg-eintrag aber probleme ne wohnung zu finden hab oder hatte ich nicht weil ich die erfahrung gemacht habe das arbeitslose gern gesehene mieter sind weil die miete immer pümklich vom amt bezahlt wird aber mit dem gerngesehenen kommt auch darauf an bei wehm du ne wohnung sucht privat.vermieter oder gesellschaft also hier in salzgitter giebts keine probleme


    MFG Sven

    gehe mit dem urteil zu einem anwalt und frage nach ob dieses urteil auch länderübergreifend gilt wenn ja hast du gute karten und dannlasse den anwalt die sache übernehmen du hast ja armenrecht kostet dich ja nur 10€


    MFG Sven


    P.S. im den urteil steht ja nicht das es nur in sachsen gilt es ist ja die rede von ARGEN und LANDKREISE mehrzahl

    naja Danny wenn er meint das hilft ihn nicht weiter wegen seiner sperre weis ich auch nicht ich denke das urteil kommt seinem problem am nächsten kannst es dir ja auch mal durchlesen und deine meinung dazu äussern


    MFG Sven


    P.S. Chiefci haste es gelesen?

    Arge muss Stromschulden unter Umständen als Zuschuss übernehmen


    Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf Übernahme von Stromschulden durch die zuständige Behörde, wenn wegen der ausstehenden Zahlungen die Abschaltung durch den Energieversorger droht. Dabei ist statt eines Darlehens auch ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Begleichung der offenen Rechnungen denkbar, wie das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle entschied (Beschluss vom 19. September 2007, AZ: L 2 B 242/07 AS ER).




    Zitat:
    Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/08




    Halle, 26. Februar 2008




    (LSG LSA) ARGEN und Landkreise können zur Übernahme von Stromschulden verpflichtet sein






    Droht Hartz IV-Empfängern wegen rückständiger Beitragszahlungen eine Stromsperre, kann ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung bestehen. Dies war von dem Träger des SGB II abgelehnt worden, weil die Schulden wegen unterbliebener Abschlagszahlungen selbst verschuldet seien. Das Sozialgericht Stendal unterstützte diese Auffassung. Das daraufhin angerufene Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in einem Eilverfahren hingegen entschieden, dass die Stromsperre eine der Unbewohnbarkeit der Wohnung vergleichbare Notlage ist, weil ohne Strom elementare Bedürfnisse wie Kochen, Lesen oder Telefonieren nicht möglich sind. Zur Vermeidung eines Missbrauchs darf die Behörde die Schulden aber direkt an den Stromlieferanten zahlen und auch künftig die Abschlagszahlungen direkt dorthin abführen.




    Bei den Antragstellern lagen verschiedene Gründe für die aufgelaufenen Stromschulden vor: Sie mussten bereits ein Darlehen der Behörde wegen früherer Energieschulden abstottern. Dazu kam, dass sie ihre sehr schlecht gedämmte Wohnung nach einer Gassperre längere Zeit mit Stromradiatoren beheizt hatten. Zudem waren die errechneten Beträge für Miete und Nebenkosten zu niedrig und für die monatlichen Abschlagszahlungen nicht ausreichend. Ob die Stromschulden aber als Darlehen oder ausnahmsweise als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu übernehmen sind, hängt von ihrer Verursachung ab. Dies hat das Landessozialgericht im Eilverfahren nicht klären können und der abschließenden Entscheidung des Sozialgerichts Stendal überlassen.




    (Landessozialgericht, Beschluss vom 19. September 2007, L 2 B 242/07 AS ER, rechtskräftig)




    so ich hoffe das hilft dir


    MFG Sven

    also soll ich das rechtskräftige urteil das auf deine problematik zutrifft hier reinstellen für dich oder nicht?


    achso und das mit der kleinschreibung und rechtschreibung ist mir ziemlich egal ob du das magst oder nicht das ist hier ja kein wetbewerb für schönschrift und gramattik sondern ein forum in dem es um fakten geht also willst du das urteil lesen oder nicht?

    du hast sie echt nicht mehr alle weist du das und du schreist"wo bleibt die stromsperre" was willst du eigentlich damit sagen? das du eine willst? oder das du tipps haben willst die das verhindern? oder das du wissen willst was du machen kannst wenn du schon eine hast? oder das dir hier eine wieder den strom anstellen soll? und jetzt komm nicht mit dem spruch wer lesen kann ist klar im vorteil denn dann solltest du dich mal an deine eigene nase fassen


    Gruss Sven


    P.S. achso ich habe einrechtskräftiges urteil gefunden das auf dein ewentuelles problem zutreffen könnte soll ich das hier für dich reinstellen ein einfaches ja oder nein genügt

    du hättest dir ja wenigstens mal die mühe geben können und schreiben ob dir das was hilft oder nicht was ICH für DICH rausgesucht habe aber anscheinend wahr das selbstverständlich für dich


    MFG Sven

    hallo ich hab da mal ne frage also ich bin ab montag in arbeit bei einer zeit-firma habe vorher ALG2 bezogen so wenn mal angenommen ich 6monate arbeite dann entlassen werde hab ich ja logischerweise keinen anspruch auf ALG1 aber was mich brennend interessieren würde was passiert mit dem geld was in die arbeitslosen versicherung einbezahlt worden ist? es ist ja nicht viel was dort einbezahlt wird aber irgentwo muss das geld doch bleiben?


    MFG Sven

    na dann bin ich ja etwas beruhigt aber ich denke mal das die sich dann irgenwas ausdenken werden weil ich ja erst anfange dort am montag und die laut arbeitsvertrag mich innerhalb von 14tagen ohne gründe kündigen können der arge hab ich ja auch das problem geschildert und die sind auch der meinung 30min für 15KM reichen locker aus naja stimmt schon wenn man ein auto hat aber den luxus kann ich mir nunmal nicht leisten


    MMFG Sven

    naja ich kann ja nichts dafür das zum einsatzort selber kein bus fährt und an den fahrzeiten kann ich auch nichts ändern deswegen muss ich die 15KM zu von der haltestelle zur firma zu fuß gehen und ich denke mal das das in 30min nicht zu schaffen ist desweiteren muss ich ja auch bei der spähtschicht die arbeit vor 22:00 uhr beenden da der letzte buß um 22:30 uhr fährt ich habe meinen arbeitgeber ja dadrüber aufgeklärt noch BEVOR ich den arbeitsvertrag unterschrieben habe also meines erachten hab ich ihn davon in kenntnis gesetzt das ich auf grund der verbindung zum arbeits antritt in der frühschicht zu spätkommen werde und zur spähtschicht meine arbeit früher beenden muss


    MFG Sven

    naja wie schon gesagt man muss sehen wie man mit dem arsch an die wand kommt ICH habe chiefci ja einige sachen rausgesucht aus dem netzt ob er was damit anfangen kann ist nicht mein problem ich glaube auch er wird das garnicht lesen weil es ihn nicht interessiert was andere schreiben wenn sie wirklich helfen wollen ich finde es nur traurig das er hier im forum alles mögliche schreiben kann und ewentuell auch liest aber eine suchmaschiene wie google nicht benutzen kann die sachen die ich oben eingefügt habe habe ich innerhalb von 5 minuten gefunden so und da chiefci ca. alle 5-10min hier was schreibt frage ich mich hat er wirklich ein problem oder ist das alles nur reine verarsche und will die leute nur nerven weil er weder freunde noch bekannte hat die ihm wegen seiner nerverei oder ich sagmal geistigen inkompetenz schon den rücken gekehrt haben


    MFG Sven

    hallo ich hab da eine frage und zwar bin ich ab montag den 04.08 bei einem zeitarbeits unternemen beschäftigt(wieder mal) so da ich kein auto habe bin ich auf öffentliche verkehrsmittel angewiesen fahrgeld bekomm ich nach langen hin und her von der arge so nun ist es so das ich zur frühschicht um 4:30 uhr hier mit dem bus fahren muss das ist der erste bus der hier fährt der fährt 60 min in den nachbarort zum bahnhof ich bin also ca.5:30 uhr da so zum einsatzort selber ca.15km fährt kein bus ich muss die strecke zu fuß gehen da ist es ja nicht möglich pünklich um 6:00 uhr da zu sein das selbe ist mit der spähtschicht der letzte buß fährt um 22:30 Uhr das heist das ich früher feierabend machen muss so nun meine frage darf der arbeitgeber obwohl ich ihn darauf hingewiesen habe mir eine kündigung aussprechen weil ich ja zur frühschicht immer auf grund der bußverbindung zu späht komme und zur spähtschicht meine arbeit früher beenden muss? laut der arge und der frau von der zeit-firma ist die strecke von 15KM locker innerhalb von 30min zu fuß zu schaffen danke im voraus


    MFG Sven


    P.S. sollten noch angaben fehlen beantworte ich sie gerne