Beiträge von Phoebe

    Hallo,


    im April des Jahres habe ich eine Tätigkeit angefangen, welche mir aus der vorigen Arbeitslosigkeit herausgeholfen hat. Leider kam es im August zu einer erneuten Arbeitslosigkeit.
    Folgedessen hatte ich noch einige Tage einen Restanspruch auf ALGI. Doch schon nach ca. 10 Tagen war dieser verbraucht und ich rutschte in einen extrem geringeren monatlichen Beitrag (der ALGI-Beitrag war auf Grund der Berechnungungen einer vorigen Ausbildung ebenfalls sehr gering).


    Während der arbeitenden Zeit vom April bis Ende August, kamen jedoch Kosten für Wohnung, Versicherungen etc. auf mich zu.


    Ich bin froh, dass die Wohnung derzeit finanziell gesichert ist.


    Doch sind die laufenden Kosten vor allem von der Autoversicherung sehr schwer zu tragen. Umgerechnet habe ich im Monat ca. 50? für Lebensmittel. Mittlerweile habe ich einen 400?-Job, durch diesen ich zumindest auf ca. 100? für Lebensmittel im Monat komme. der restlichen Freibetrag geht für die Fahrtkosten komplett drauf!


    Da ich jedoch noch Haustiere habe, zwei Wohnungskatzen, auf welche ich auf Grund psychischer Bedürfnisse nicht verzichten möchte, stellt sich mir die Frage, ob bei dem Freibetrag von 160,00? aus den 400,00? nicht zusätzlich etwaige Haustiere berücksichtigt werden. Denn die Kosten, welche meine Katzen bedürfen, gehen von meinen Lebensmittelgeldern mit ab. - Demnach lässt es sich errechnen, was mir selbst im Monat an Lebensmitteln bleibt.


    Über eine Rückmeldung aber auch Hinweise bezüglich Haustierkosten bei Hartz IV-Empfängern, wäre ich sehr dankbar.


    Ein gesegnetes Jahr 2008.


    Gruß, Phoebe.

    Hallo,


    folgendes Problem habe ich: Wohnhaft im Odenwaldkreis bin ich nunmehr auf der Suche nach einer neuen Wohnung, da meine jetzige sich als zu groß und gleichzeitig zu teuer erwiesen hat.


    Als Maßstab wurde mir eine max m²-Anzahl von 50m² genannt. Da aber die Gegend nicht gerade berühmt ist für viele freistehende Wohnungen, stellt sich mir die Frage, ob ich unter Beachtung des max. KM-Betrages auch eine um einige m² größere Wohnung in Anspruch nehmen darf.
    Denn leider kann im nachhinein eine Wohnung zwar günstiger vermietet werden, doch allein schon aus steuerrechtlicher Sicht, kann man Wohnungen nicht nachträglich verkleinern.


    Darf die Vorgabe tatsächlich nicht überschritten werden? Auch, wenn die monatlichen Kosten der KM die Vorgaben nicht übertreffen?



    Um eine Rückmeldung würde ich mich freuen,


    Phoebe.