Beiträge von henne

    Hallo liebe User,


    und zwar: Ich habe eine Kontopfändung laufen. Ich erhalte Sozialleistungen. Diese, das ist mir klar sind nicht pfändbar und diese habe ich auch schon runter geholt.


    ABER:


    Über dieses Konto geht noch Geld von meinem Vater, d. h. er bezieht mei einem Geringverdienerjob 137€ Lohn/Gehalt.


    Fragen:


    Was soll ich jetzt tun, damit die Kontoipfändung aufgehoben ist?
    Was muss ich machen, damit mein Vater das Geld erhält? Wie lange dauert das?
    Dürfen die das Geld meines Vaters pfänden?


    Ich hoffe um schnelle Antwort!


    Danke im Vorraus!!


    Henne

    "Wenn deine schulische Ausbilung dem Grunde nach BAFög-fähig ist, hast du keinen Anspruch auf ALG II."


    naja, aber wenn ich dann nicts weiter bekomme nach dem BVB außer Kindergeld, muss ich dann von was leben. Kann ich da nicht einfach wenn ich ALG II bekommen würde mich nicht in einer Schule einschreiben? Gibts da nicht irgendwelche Ausnahmeregelungen?

    Hallo liebe User,


    nachdem ich mal, vor ner ewigkeit, meine Situation, geschildert habe, möchte ich jetzt auf eine Aktuelle Situation eingehen.


    Ich besuche zur Zeit ein BvB (Berufsvorbereitendes Jahr). Ich habe schonmal eine schulische Ausbildung angefangen ( das Erste JAhr 2 mal wieerholt und das zweite Jahr 1 mal gemacht aber wurde nicht zur Prüfung zugelassen). Das ich weiss, dass ich kein Bafög mer bekomme habe ich in Betracht gezogen, wieder eine schulische Ausbildung zu amchen. Die Erste schulische Ausbildung habe ich auf Grund meines ADHS nicht bestanden, d. h. ich habe eine Konzentrationstörung. Nun habe ich das Ganzem, dank medikamente und Therapie in Griff und möchte nochmal den versuch einer Schulischen Ausbildung machen.


    Meine Frage: Kann ich bei einer Schulischen Ausbildung ALG beantragen?


    Ich lebe in einer Wohnung, in dem Haus meiner Mutter. Momentan bezahlt das Amt meine Wohnung (wegen dem BvB). Ich bekomme noch zusätzlich Kindergeld und das BAB (192€). Also Kindergeld + BAB 8192€) und 260€ Geld für die Wohnung.


    (PS: Bevor alle Fragen: Nein, auf dem Amt hat das keinen Menshen interessiert, dass ich ADHS habe, ja die habend as gewusst aber ignoriert. Nein, die Krankenkasse hat sich anfangs geweigert die Therapie und die .Medikamente zu bezahlen. Aber dank Anwalt ist das geklärt)


    Danke für die Antworten.

    "da besteht für die Unternehmerschaft überhaupt kein Grund von Menschen Arbeitsleistungen für lau einzufordern, so wie dies vielerorts die Praxis ist!2


    Das nennt man Kapitalismus. Karl Marx Das Kapital Band 3.

    Hallo liebe Forenmitglieder,


    Es geht um einen guten Freund von mir. Er ist 21 Jahre alt, hat keine Lehrstelle gefunden und ist von zuhause raus geflogen. Seine Mutter lässt Ihn nicht wieder rein, trotz, dass er bis 25 Jahre zuhause wohnen müsste. Er selber bezieht außer Kindergeld keinerlei Geld vom Amt.


    Das Interessiert Sie aber nicht. Sie ist alleinerziehend. Die beiden haben sich nicht verstanden, die Wohnung beträgt 40 m² wo die Mutter und der Sohn zusammen wohnen. Ich meine, dass kann doch nicht die Wahrheit sein, dass das Amt beide in der Wohnung wohnen lässt? Irgendwie auch verständlich, dass die beiden irgendwann die Schnauze voll haben Nun wohnt er bei einem Freund. Er ist theoretisch gesehen Obdachlos Dazu meine Fragen:


    1. Was kann er jetzt machen? Er braucht schließlich eine Wohnung.
    2. Kann die Mutter irgendwie gerichtlich oder sonstwie dazu verpflichtet werden, den Sohn bei sich wohnen zu lassen?



    (PS: Bitte beachtet, die Wohnung der Mutter ist 40 m² groß, eine Einraumwohnung. Das kann doch nicht legal sein, dass der Sohn da wohnen muss, oder etwa doch?)


    Gruß Henne

    Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich habe mir überlegt, ein FSJ (Freiwilliges Soziales JAhr) zu absolvieren.


    Ich habe eine Berufsausbildung versaut (schulisch), und habe dannach das BZ (Bildungszentrum) vom Arbeitsamt vermittelt bekommen. Habe kein einkommen außer Kindergeld. Aus dem BZ bin ich rausgeflogen, mankann sagen durch selbstverschulden.


    Meine Frage: kAnn ich ein FSJ machen, obwohl ich schonmal im BZ war?


    Danke für Antworten.


    Henne :)

    "wie kann es sein, das deine Mutter nur 700? im Monat zur Verfügung hat?
    Wenn sie ein Haus hat, wird sie ja auch über Mieteinnahmen verfügen, oder?"


    weil am Haus gerade BAumaßnahmen geschehen...und keiner Drinne Wohnt außer ich und meine Schwester...

    Hallo,


    und zwar habe ich ADHS. Meine Frage: Habe ich irgendwelche Besonderheiten zu beachten, "Vorteile" oder irgendeine Hilfestellung beim Arbeitsamt, wenn ich eine Lehrstelle suche?


    Danke henne

    meine Mutter verdient nunmal nur 700? Netto...und meine Eltern sind geschieden. Es kann doch nicht zumutbar sein (für Mich und meine Mutter), dass ich zusammen mit der in einer 1-Raum Wohnung wohne. Oder?

    Das Problem ist doch: Meine Mutter hat eine 1 Raum Wohnung....Ich kann ja wohl schlecht da mit drinne wohnen...Deshalb hat Sie mir eine 2 Raum Wohnung in Ihrem Haus gestellt, welche ich aber auch bezahlen muss.
    260 ? (inkl. Nebenkosten). Die Wohnung ist 49 oder 50 m² groß.


    Und nochmal: Ich habe keine Abgeschlossene Lehre. Ich bewerbe mich derzeit für eine.

    Hallo,


    folgendes: Ich habe eine Schulische Ausbildung begonnen, die ging 3 Jahre lang (hab das Erste Jahr wiederholt), HAbe diese also nicht beendet weil ich nicht bestanden habe. Jetzt habe ich bis vor kurzem einen Lehrgang besucht (bz = im Bildungszentrum). Bin dort rausgeflogen auf grund starker, pershnlicher Differenzen mit den Lehrern dort. Kindergeld wurde nicht beantragt. Verdienst meiner Mutter sind so 700 Euro. Meine Mutter ist allein erziehend. Ich bin 21 Jahre und habe eine Schwester welche ein Kind hat und 20 Jahre ist und die Wohnung auch in dem Haus meiner Mutter hat.


    Ich habe eine eigene Wohnung IM HAUS meiner Mutter (Ihr gehört das Ding).
    Meine Frage lautet:


    Kann ich eine weitere Schulische Ausbildung machen (diese auch hoffentlich bestehen) und auch noch Harz IV oder LAG II beantragen?