Beiträge von rennmaus

    Jetzt hab ich schon mehrmals gelesen, das hier die Frage gestellt wird, was denn eine Bedarfsgemeinschaft sei.


    Paragraf 7, in dem festgelegt ist, wer zur ?Bedarfsgemeinschaft? von ALG-II-Berechtigten gehört, ist
    nun nicht mehr die Rede von einer ?Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher
    Gemeinschaft lebt? sondern
    eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen
    Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige
    Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander
    einzustehen.


    Nach § 7 Abs. 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen vermutet, wenn Partner
    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    und genau das ist der Punkt, das Amt "vermutet" nur, dagegen kann man sich wehren


    Es gibt keine zivilrechtliche Unterhaltspflicht zwischen
    Partnern, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren!


    Viele Alg II Empfänger haben damit einige Probleme und tatsächlich gehen desshalb viele Beziehungen kaputt.



    Es geht nicht um die Weigerung, Verantwortung zu tragen, sondern um den Willen zu Zahlungen, die den Pflichten in einer Ehe vergleichbar sind.


    Eine alleinerziehende Alg II Bezieherin hat einen neuen Lebenspartner, der plötzlich für ihre Kinder aufkommen muß, verständlich, sich NICHT für diese Frau zu entschließen, zumindest was das miteinander Leben betrifft.
    Welcher Mann möchte denn schon gerne auf Urlaub, Netto-Einkommen, Hobby etc.verzichten, wenn er für die Kinder des Ex aufkommen muß...obwohl er die Frau noch nicht einmal geheiratet hat?
    Nun soll sie auch noch die Hand aufhalten und ihn um Geld bitten, er kann seine Rechnungen nicht mehr decken, Kredite die vor dieser Beziehung aufgenommen wurden, kann er nicht mehr tilgen, da sein Einkommen nun von der Bedarfsgemeinschaft aufgefressen wird. Er sieht sich plötzlich in einer finanziellen Katastrophe und wird sich bei ihr sicherlich bedanken.
    Vielleicht sagt er aber auch: "Du bekommst keinen Cent von mir ". Sie kann ihn ja nicht dazu zwingen, da sie nicht verheiratet sind!
    Also macht sie sich auf den Weg und verklagt den neuen Partner auf Unterhalt. Diese wird aber erst gar nicht zugelassen, da ja keine Aussicht auf Erfolg besteht.


    diese Frauen werden weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt.


    Selbst bei einem Widerspruch, wenn man kein Jahr zusammenlebt, pocht das Amt auf ihre Vermutung. Der einzige Weg sich zu wehren und auf sein Recht zu pochen ist das Sozialgericht. Aber hier gebe ich einen guten Rat, nehmt euch dafür einen RA. Selbst nach diesem Jahr, gibt es weitere Möglichkeiten.


    hier gibt es die Möglichkeit für euch zu lesen
    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfaden_eheaehnliche_gemeinschaft.aspx
    und ich hoffe es kann einigen helfen...