Beiträge von infotine

    Hallo, wer kann mir helfen?
    Mein Sohn ist 100% schwerbehindert und bekommt einen Mehrbedarf von 97 ?..
    Meine Frage!
    Dieser Betrag wird doch nicht als Einkommen berechnet sondern ist doch zusätzlich zu der Regelleistung oder irre ich mich da?
    In meinen letzten Berechnungsbögen ersehe ich das es immer als Einkommen angerechnet wurde.
    Ist doch nicht rechtens, oder? Wenn dies der Fall ist, wurden wir monatelang von der Arge um dieses zustehende Geld betrogen. Kann ich da noch was retten?
    Hoffe dass mir jemand helfen kann!


    Grüße Infotine

    Wieder mal das Thema Bedarfsgemeinschaft und Einkommensanrechnung: Ist ein Netto-Einkommen von 1000,-Euro zuviel?


    Mein Partner und ich wohnen zusammen, er erhält ALg II; ich habe einen Verdienst von 1000,-Euro netto. Die Miete für die Wohnung beträgt 700,00 Euro. Wir haben kein gemeinsames Konto, Versicherungen usw. und müssten daher nicht als Bedarfsgemeinschaft gelten. Trotzdem würde ich gerne wissen, ob mein Partner auch bei Anrechnung meines Einkommens Anspruch auf ALG II hätte, wenn das Arbeitsamt uns doch eine "Bedarfsgemeinschaft" unterstellt. Vorallem weil die Gesetzte ja dahin verschärft werden sollen, dass die Beweislast bezüglich der Bedarfsgemeinschaft zukünftig beim ALG-Bezieher liegt.


    Ich habe genau fast das gleiche Problem. Möchte mit meinem Partner zusammmenziehen. Wohne im Moment noch mit meinem 21jährigen Sohn in einer 2-Raum Wohnung die unzumutbar wird, da mein Sohn ständig durch meinen Schlaf- und Aufenthaltsbereich durch muss. Haben wir eine Chance das mein Sohn die Wohnung übernehmen kann und ich mit meinem Freund zusammenziehe? Die neue Wohnung würde auf ihn laufen und er würde mit mir einen Untermietvertrag machen. als WG. Denn eine BG oder eheähnliche Gemeinschaft besteht ja erst nach einem Jahr. Er bekommt 1300 ? Netto und ich im Moment Alg II mit meinem Sohn zusammen.
    Wer kann mir helfen, das wir auch das richtige tun und nicht auf die Nase fallen?
    Viele Grüße Infotine