Beiträge von Pittiplatsch

    Hallo Salle!


    Auf alle Fälle freut es uns, daß uns ALG II und das ganze Procedere, sprich Hosen runterlassen, daß damit zusammenhängt, erspart bleiben wird. Da beneide ich auch niemanden drum! Es ging uns drum zu wissen, ob wir das richtig sehen - nicht daß wir einen Formfehler oder eine Meldung oder ähnliches verbaseln.
    Denn wir befassen uns mit dem Thema erst seit ca. einer Woche so intensiv und was es da alles zu wissen und zu beachten gilt, ist ja doch eine ganze Menge.


    Dann kann sich mein Partner den Weg zur Arge sparen, den Vertrag für den Job unterschreiben, sich beim Amt als Midi - jobber melden und alles ist gut. :)


    Vielen Dank für Deine Hilfe!!

    Hallo Zusammen!


    Wir brauchen bitte mal einen Rat bzgl. der Notwendigkeit der Beantragung von ALG II.
    Mein Partner und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich bin Vollverdienerin und daher würde mein Partner, der kurz vor der Beantragung von ALG II steht, eh' keine Leistungen erhalten. Soweit so gut, will ich gar nicht dran rumkriteln.
    Er hat noch bis Ende dieser Woche seinen Job. Dann wäre er ab Montag wieder arbeitslos und hat von da an noch ca. 4 Wochen lang Anspruch auf ALG I, da er vor Antritt der noch laufenden Beschäftigung "nur" ca. 11 Monate Arbeitslosengeld bezogen hat. Bereits am 06.02.08 hat er einen Termin bei der Arge zur Beantragung von ALG II.
    Nun hat er allerdings die Möglichkeit, ab besagtem Montag, dem 21.01.08, auf Basis eines 500 € Jobs eine Anstellung zu bekommen. In dem Rahmen (zwischen 401,00 - 800,00€) geht er dann ja bereits einer Tätigkeit nach, für die er zwar vermindert, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlt etc.
    Somit erübrigt sich doch dann die Beantragung von ALG II, oder?


    Vielen Dank für Eure Antwort (en) !