Beiträge von Bee at Zusammen-ev



    Hallo,


    Wenn eine Behörde einen Bescheid erteilt darf der Bürger annehmen das dieser richtig ist. (siehe §45 Abs. 2 SGB X). Er kann auch nicht rückwirkend verändert werden, wenn ber Bürger nicht grob fahrlässig oder agrlistig gehandelt hat.


    Ob dies bei dir vorliegt oder nicht weis ich nicht. Ich nehme es aber zu deinem Gunsten nicht an :-)


    Du mußt wahrscheinlich Widerspruch einlegen und eventuell beim Sozialgericht darauf klagen.


    Wende dich bitte wegen Beratung an eine Beratungsinitiative in deiner Gegend: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx


    Viel Glück,


    Bee