Beiträge von JZedtler

    Hallo!


    Kurz zur Geschichte:
    Ich wohne in Thüringen und hab mir hier vor 7 Jahren ein bescheidenes Häuschen auf Credit gekauft, zu einer Zeit als ich als Maler einen sicheren Job und relativ gut verdient habe.
    Durch eine Augenkrankheit bin ich allerdings für berufsuntauglich (höhenuntauglich) geschrieben wurden und musste zum Gärtner umschulen.
    In Thüringen ist es aber extrem schwer eine Stelle als Gärtner zu bekommen, sodass ich mich in den alten Bundesländern jetzt verstärkt bewerbe.
    Meine monatlichen Kosten des Hauses belaufen sich bei etwa 450 Euro (Rate plus Pflichtversicherungen).
    Verkaufen geht nicht, da in der Gegend kein Interesse an Häusern besteht wegen der Arbeitsmarktsituation.
    Da aber auch der Verdienst in den alten Bundesländern nicht gerade üppig ausfällt (ca. 1100 netto) bräuchte ich einen Zuschuss für einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort.
    Wenn ich von den 1100 Euro die 450 abziehe bleiben grad mal 650 Euro am Wohnort des Arbeitsplatzes. Viel zu wenig wie jeder weiß.
    Als Hartz 4 Empfänger würde ich von der ARGE für 1 halbes Jahr einen Zuschuss bekommen wenn ich richtig liege bis zu 250 Euro.
    Gibt es darüber hinaus auch längerfristig Möglichkeiten Zuschüsse für einen benötigten zweiten Wohnsitz zur Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses zu bekommen?

    Hallo!


    Ich hab vor ein paar Tagen ein großen mehrseitigen Brief zwecks Anhörung erhalten. Darin wird mir mitgeteilt das ich 2007 durch erneute Prüfung an Hand von vorliegender Nachweise zu Kosten der Unterkunft 44,50 zu Unrecht bezogen hätte. Ist so eine Rückforderung überhaupt zulässig?
    Was ich dabei nicht verstehe ist, das mein Hartz 4 ( ca. 465 Euro) gerade ausreicht um die Kosten der Unterkunft (Rate für Hauskauf) plus den Versicherungen die Pflicht sind ausreicht. Für Kleidung usw. bleibt da übehaupt nichts übrig.
    Ich wohne in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern zusammen. Die Nebenkosten wie Strom usw. haben dabei meine Eltern bezahlt. Für das tägliche essen müssen auch meine Eltern aufkommen.
    Gibt es eine neutrale Stelle wo ich die ausgerechnete Leistung überprüfen kann?