Beiträge von cil

    Hallo!


    Hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Bin wirklich verzweifelt...!


    Folgende Situation:
    Herbst letzten Jahres habe ich mich in Bayern darüber informiert, ob es Unterstützung bei einem Umzug gibt.
    Mir wurde gesagt, dass, wenn eine sozialversicherungspflichtige Anstellung an meinem neuen Wohnort bestünde, ich Umzugskostenbeihilfe, bzw. Mobilitätshilfe beantragen könnte und damit auch meinem Umzug zugestimmt werden kann.
    Da ich mich für Berlin entschieden habe, ca. 450 km von meinem damaligen Wohnort entfernt, entschied ich mich mir das Geld für den Umzug von Freunden zu leihen und erst vor Ort nach Arbeit zu suchen. Also, keine Unterstützung für Umzugs-/Kautionskosten, etc.


    Meine Wohnung in Bayern war gekündigt, der Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben, die Einstellung der Leistungen in Bayern wurde mir schriftlich mitgeteilt.
    Was mir nicht mitgeteilt wurde und ich erst hier in Berlin erfuhr war, dass ich keinen Anspruch auf Mietzahlung ohne die Zustimmung aus Bayern hätte. Weshalb Zustimmung, wenn doch keine Kosten für meinen Umzug für die Arge anfiel, fragte ich mich.


    Bin dann nach Bayern um mit dem Zuständigen meiner Leistungsabteilung zu sprechen. Er bestätigte mir die Aussage, dass ich keine Anspruch hätte, und dass er mir das am Telefon so mitgeteilt hätte.
    Nun kann ich mir selbstverständlich ein Missverständnis vorstellen... jedoch... wer würde denn Umziehen, wenn er sich darüber bewusst wäre, dass er am neuen Wohnort, noch ohne Arbeit, zum 'unter der Brücke schlafen' verdammt ist??? Das klingt für mich dann doch gegen jeden selbsterhaltenden Menschenverstand...


    Nun meine Fragen:
    Besteht denn überhaupt keine Aufklärungs-/Informationspflicht von Seiten der Arge? Vor allem schriftlich!
    Wie kann ich mich gegen diese Entscheidung wehren?
    (Anwaltskosten sind für mich im Moment nicht tragbar)
    Ab wann hätte ich in Berlin wieder Anspruch auf Mietzahlung?


    Weiß nicht mehr weiter...


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    cil