Beiträge von arno78

    Auch wenn Du es nicht explizit bestätigt hast, gehe ich nach Durchsicht des Gesetzestextes davon aus, dass meine beiden Beispiele nun richtig sind.
    Vielen Dank für Deinen Rat.


    Die wichtigsten Abschnitte aus dem PDF zitiere ich noch kurz:
    Bagatellgrenze
    "Nicht berücksichtigt werden:
    Einnahmen, wenn sie für jedes Mitglied der Bedarfsgemein-schaft 10 EUR innerhalb eines Kalendermonats nicht überstei-gen (z. B. Erträge, Zinsen, die nur einmal fällig werden und die
    Bagatellgrenze nicht überschreiten).
    Die Bagatellgrenze führt dazu, dass einzelne Einnahmen für sich betrachtet anrechnungsfrei bleiben, wenn sie 10 EUR mo-natlich nicht übersteigen; dies gilt auch für laufende Einnah-men. Es spielt keine Rolle, wenn neben der geringen Einnahme zusätzliche Einkünfte bezogen werden. Mit der Privilegierung der geringen Einnahmen soll Verwaltungsaufwand vermieden werden."
    (...)
    "Grundsätzlich sind die Pauschale für angemessene Versicherungen (30 EUR) und die Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen beim Einkommen der Person in Abzug zu bringen, die es erzielt;"


    (...)
    "Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen bei Sozialgeld
    Einnahmen aus Erwerbstätigkeit von Sozialgeldberechtigten, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie 100 EUR monatlich nicht übersteigen"
    (...)
    (8) Vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind als Aufwendungen monatlich ein Sechzigstel der steuerrechtlich geltenden Werbungskostenpauschale (ab 01.01.05: 15,33 EUR monatlich, Erhöhung erfolgt durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 auf 16,67 EUR) abzusetzen. Bei selbständiger Tätigkeit erfolgt der Abzug nicht, da diese Kosten bereits im Rahmen der Berech-nung des Einkommens nach § 11 Absatz 1 berücksichtigt wurden.
    (9) Bei allen Formen der Erwerbstätigkeit sind bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung als Kilometerpauschale abzusetzen."
    (...)
    "Grundfreibetrag
    (1) Ein Betrag in Höhe von 100 EUR ist grundsätzlich frei. Dieser Grundfreibetrag (GFB) wird an Stelle der Beträge nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 – 5 gewährt.
    (2) In dem Grundfreibetrag sind auch folgende Pauschalen gemäß § 6 Absatz 1 Alg II-V enthalten:
    • Nr. 1: 30 EUR für angemessene private Versicherungen
    • Nr. 3 Buchstabe a): ein Sechzigstel der steuerrechtlichen Wer-bungskostenpauschale
    • Nr. 3 Buchstabe b): 0,20 EUR Wegstreckenentschädigung für Entfernungskilometer"
    (...)
    Unentgeltliche Wohnräume
    "Wird Wohnraum und Heizung unentgeltlich zur Verfügung gestellt, handelt es sich hierbei nicht um Einkommen in Geldeswert. Es be-steht jedoch kein Bedarf an Kosten für Unterkunft und Heizung."

    Dann werden also beliebig kleine Posten immer zusammengerechnet und nur am Ende geschaut, ob bei einer Einkommensform weniger als 10 Euro rauskommen. Und nur in diesem Fall können in Summe dann über 30 Euro ohne Anrechnung auf das Alg 2 im Kalendermonat bezogen werden.
    Beispiel 1:
    5 Euro Zinsen Bank 1 + 10 Euro Dividenden + 10 Euro Dividenden = 25 Euro Einkunftsart Kapitaleinkünfte
    7,50 Euro Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Ergebnis: Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft liegen unter 10 Euro und werden damit nicht weiter berücksichtigt.
    Somit bleiben in diesem Beispiel 32,50 Euro anrechnungsfrei.


    Beispiel 2:
    Wenn die 7,50 Euro aber Zinsen statt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wären, müssten 2,50 Euro abgeführt werden, da dann alle Posten unter die Einkunftsart Kapitaleinkünfte subsumiert werden und somit die 30 Euro überschritten werden.

    OK Danke.
    Das SGB ist wirklich ganz schön kompliziert und voller Fallstricke...


    Ich versuche das mal zusammenzufassen:
    Ich darf also seit 1.4.2011 weiterhin monatlich bis zu 30 Euro Kapitalerträge erhalten, wenn ich sonst kein Einkommen erziele. Jeder Cent darüber muss ans JobCenter abgeführt werden - aber nur dann, wenn die Einzelbeträge der monatlichen Einkünfte jeweils über 10 Euro betragen.
    Wenn ich also aufs Tagesgeldkonto 29,99 Euro Zinsen pro Monat erhielte und auf dem Girokonto nochmal 1,93 Euro, müsste ich nichts ans JobCenter abführen, da Beträge unter 10 Euro außen vor bleiben und somit nur die 29,99 Euro unter die 30-Euro Grenze fallen müssen.


    Habe ich das jetzt richtig verstanden?

    D.h. ich hätte mein Geld Mitte Dezember vom verzinsten Tagesgeldkonto auf mein unverzinstes Girokonto überweisen müssen um so max. 49,99 Euro Zinsen zu erhalten. Dann hätte ich nichts zurückzahlen müssen?!


    Wenn ich die Infos unter buzer.de richtig verstehe, dann müssen seit 1.4.2011 sämtliche Kapitalerträge (und weitere Einküfte, die kein Erwerbseinkommen darstellen, für dass weiter die 100 Euro-Grenze gilt), die 10 Euro übersteigen ans JobCenter abgeführt werden.
    In meinem Fall scheidet dann also sogar die quartalsweise Zinszahlung aus und ich muss mir (sinnvollerweise) eine Bank mit monatlicher Zinsgutschrift suchen. Richtig?
    (Die 30 Euro-Freigrenze gibt es also nicht mehr.))

    Danke für die schnelle Antwort.


    Also zwingt mich der Staat tatsächlich, die Bank zu wechseln nur um die Zinsen besser über das Jahr zu verteilen...


    Volkswirtschaftlich sehr sinnvoll...


    Die Sachbearbeiterin sagte, dass ab 2011 Änderungen in Bezug auf die Zinsanrechnung beim Alg 2 gültig geworden sind.
    Mehr konnte / wollte sie mir aber nicht dazu sagen.
    Stimmt das? / Weißt Du was verschärft wird?

    Mir wurden am 30.12.2010 von meiner Bank 50,98 Euro Zinsen für das Jahr 2010 gutgeschrieben.
    Das JobCenter fordert nun nach Abzug von 30 Euro Freibetrag 20,98 Euro von meinem im Dezember 2010 bezogenen Arbeitslosengeld 2 zurück.
    Ist das korrekt?


    Falls ja: Gilt der Freibetrag pro Monat oder pro Jahr? Falls dieser pro Monat gilt, müsste ich mir also eine Bank suchen, die die Zinsen monatlich oder zumindest quartalsweise auszahlt (und dafür einen etwas schlechteren Zinssatz in Kauf nehmen.)

    1. Einen Bescheid gibt es bisher nur für die Zeit ab Anfang August.
    Mein Widerspruch wurde nur in soweit beantwortet, dass er an die normale Sachbearbeiterin weitergeleitet wurde, da für die Vormonate bislang gar kein Bescheid vorhanden ist.


    Und wieder mehrere Wochen später ruft nun die Sachbearbeiterin an und empfiehlt mir meinen Antrag zurückzunehmen...



    2. Da ich alleinstehend bin kommt eine Familienversicherung nicht in Betracht.


    Meine Sachbearbeiterin besteht auf einer Erklärung von mir. Andernfalls müsse sie den Bescheid erneuern, was für mich ungünstiger wäre. Andernfalls werde Sie rückwirkend Geld zurückfordern...


    Was mich in diesem Zusammenhang auch wundert: Wenn ich von den 1900 Euro (von Mitte 6/2010) also gut 2 Monate lang leben müsste (1900 Euro dividiert durch 800 Euro) müsste dann mein letztes Gehalt vom 31.5.2010 i.H.v. ca. 1500 Euro nicht ebenso ca. 2 Monate lang jeglichen Anspruch verwirken? Der Arge lagen all diese Infos vor. Nichts dergleichen ist passiert..


    Weißt Du was es mit dieser 6-Monats-Regelung auf sich hat. Also was genau wird für 6 Monate gekürzt? Oder liegt es daran dass die Steuerrückerstattung ja eine Sonderzahlung ist und kein monatliches Gehalt und solche Sonderzahlungen eben auf 6 Monate aufgeteilt werden? Wobei durch den 100 Euro Freibetrag 6x200 Euro monatlicher Abzug vermutlich ja weniger wären als der Komplettverlust für gut 2 Monate.


    In Anbetracht des Rates tendiere ich im Augenblick dazu der Arge ein entsprechendes Rücknahmeschreiben zukommen zu lassen und der Krankenversicherung dann eben notgedrungen noch 350 Euro zu bezahlen. Ist das auch aus Deiner Sicht das beste?

    Bis 31.5.2010 war ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (Mitte Juni 2010 erhielt ich ca. 1900 Euro Steuererstattung vom Finanzamt. Weitere Einnahmen gab es nicht.)


    Rechtzeitig im April habe ich einen Antrag auf Alg 1 gestellt.


    Dieser wurde jedoch abgelehnt (auch der Widerspruch), da mir 10 Tage von 360 Tagen zur Erreichung des Anspruchs auf Alg 1 fehlen.


    Anfang August 2010 habe ich den Antrag auf Alg 2 eingereicht.
    Dieser wurde dann bewilligt (ca. 800 Euro pro Monat).


    Ich legte Widerspruch ein und sagte, dass ich bereits ab 1.6.2010 Alg 2 erhalten müsste, da ich zu diesem Zeitpunkt Alg1 beantragt hatte.


    Nach längerer Prüfung erhielt ich nun von der ARGE folgende Aussage:


    Im Prinzip hätte ich tatsächlich Anspruch auf Alg 2 ab 1.6.2010.
    Da mir aber Mitte Juni die Steuererstattung zuging, bekäme ich dann 6 Monate lang ca. 300 Euro weniger, was mich insgesamt gegenüber dem vollen Alg2-Bezug ab Anfang August schlechter stellen würde.


    Kann das sein?
    (6x300 Euro sind mit 1800 Euro in der Tat annähernd soviel wie 1900 Euro.)


    Eigentlich müsste der Bescheid nun lt. ARGE zu meinen Ungunsten geändert werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten mit der EDV wurde mir aber angeboten auf meinen Alg2-Anspruch für Juni, Juli und Anfang August zu verzichten. Ich soll dann eine entsprechende schriftliche Erklärung einreichen.
    Kann das sinnvoll sein?


    Merkwürdig finde ich auch, warum die Arge dann nicht direkt das Alg 2 gekürzt hat. Es kann doch nicht sein, dass ich durch späteres Antragstellen mich besser stelle, oder? (Wobei das natürlich auch nur ein Fehler der Arge gewesen sein kann. Und die Arge das Recht hat eigene Fehler zugunsten des Antragstellers fehlerhaft lassen darf...)
    (Auch die Krankenkasse hat wegen des Zeitraums schon nachgefragt. Schließlich entstehen so nochmal ca. 350 Euro Kosten.)


    Für einen Rat bedanke ich mich im Voraus.

    Ich habe am 6.5.2010 Antrag auf Alg I gestellt. Am 31.5.2010 endete mein befristeter Vertrag.
    Sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe ich vom 15.4.2008 bis 31.10.2008 und vom 15.11.2009 bis 31.5.2010.
    Das sind insg. 13 Monate - aber in den letzten 26 Monaten.


    Habe ich Anspruch auf Alg I?
    Die Agentur für Arbeit hat den Antrag abgelehnt, da ich vor dem 6.5.2010 nicht 12 Monate binnen 24 Monaten gearbeitet habe. Ist diese Ablehnung korrekt?


    Falls ja: Den Bescheid habe ich erst heute bekommen. Ab wann steht mir Alg 2 zu, wenn ich anspruchsberechtigt bin und es morgen beantrage?

    Reisekostenerstattung erst ab 6 € rechtswidrig


    BSG, Az.: B 14/7b AS 50/06 R U. v. 06.12.2007
    http://www.elo-forum.org/allgemeine-entscheidungen/25051-reisekostenerstattung-erst-rechtswidrig-bsg-az-14-7b-50-06-a.html
    "Die Festlegung einer Bagatellgrenze von 6 Euro für die Fahrtkostenerstattung ist ermessensfehlerhaft; dies gilt sowohl für Meldetermine als auch für Beratungsgespräche."


    Gilt dieses Urteil auch bei Bezug von Alg 1 oder müssen Alg1-Bezieher alle Reisekosten bis unter 6 Euro selbst bezahlen?

    Hat man eine Chance nicht zurückzahlen zu müssen, wenn man
    1. Die Arge immer sofort über alles informiert hat.
    2. Berufsbedingt 400km umzieht, d.h. hohe Fahrtkosten hat (für Wohnungssuche, Umzug...) und 2 Monate lang zwei volle Wohnungsmieten (ca. 800 Euro) zahlen muss?
    3. Einige Wochen nach Arbeitsbeginn auf der Fahrt zur Arbeit einen Autounfall hatte mit über 3.000 Euro Sachschaden.
    4. Das von der Arge Ende Oktober für November 2009 erhaltene Geld bereits vollständig dafür und für anderes ausgegeben hat. Die Einmalbeihilfen der Arge (z.B. 1. Fahrt zur Arbeit) decken nur einen Bruchteil der entstandenen Kosten ab.


    Kann man / Ist es sinnvoll statt dessen Überbrückungsbeihilfe zu beantragen?

    Anstellung in Monatsmitte - Alg 2 für diesen Monat fast komplett zurückzahlen?
    Bis 14.11.2009 war ich arbeitslos und habe Alg 2 bekommen. Von meiner Jobzusage habe ich die Arge direkt nachdem ich sie erhalten habe, in Kenntnis gesetzt. Das war Anfang 11/2009. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber bereits für den gesamten Monat Alg 2 erhalten. Mein erstes Gehalt erhielt ich dann am 30.11.2009 - gut 700 Euro netto.
    Die Arge fordert nun fast 600 Euro Alg 2 für 11/2009 zurück. Ist das rechtmäßig?
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    Bis 14.11.2009 war ich arbeitslos und habe Alg 2 bekommen. Von meiner Jobzusage habe ich die Arge direkt nachdem ich sie erhalten habe, in Kenntnis gesetzt. Das war Anfang 11/2009. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber bereits für den gesamten Monat Alg 2 erhalten. Mein erstes Gehalt erhielt ich dann am 30.11.2009 - gut 700 Euro netto.
    Die Arge fordert nun fast 600 Euro Alg 2 für 11/2009 zurück. Ist das rechtmäßig?

    1. Kann man auch ein Aktiendepot von 5000 Euro als Altersvorsorge deklarieren?


    Bzw. allgemein gefragt: Hat man nur bei Riester- und Rürup-Rente die 250 Euro pro Jahr frei oder auch bei anderen Sparformen? ggf. welche?
    Da ich noch recht jung bin und die Stiftung Warentest Aktien, Fonds, Zertifikate empfielt, interessiert mich v.a., ob in diesem Bereich Geldanlagen im Rahmen der 250 Euro pro Lebensjahr-Altersvorsorge gezählt werden, oder ob das alles unter die 150 Euro Freigrenze für sonstiges Vermögen zählt.


    Falls Aktien, Fonds, Zertifikate direkt nicht gehen: Gibt es Alternativen? z.B. fondsgebundene Rentenversicherungen oder fondsgebundene Lebensversicherungen


    2. Wieviel Geld kann man kurz vor bzw. kurz nach Antragstellung auf Alg 2 maximal in eine RiesterRente einzahlen, wenn man Single ist und keine Kinder hat und 30 Jahre alt ist?
    Wird das Geld angerechnet, wenn man dies erst nach Antragstellung auf Alg 2 einzahlt?