Beiträge von Schlauschlumpf

    hallo zusammen,
    ich war bis vor kurzem alg2 bezieher,habe aber jetzt zum 1.10. ein studium aufgenommen.den änderungsbescheid habe ich am 29.9.eingereicht.die haben mir dann aber noch für oktober geld überwiesen.am 22 oktober habe ich dann einen aufhebungsbescheid bekommen mit der begründung ich wäre meiner mitteilungspflich grob fahrlässig nicht rechtzeitig nachgekommen.ich hab das geld jetzt aber schon für mein studium verplant.
    denkt ihr dass ein widerspruch aussicht auf erfolg hat?
    vielen dank
    schlumpf

    hallo horst grunert,
    erstmal danke für die antwort.
    zu deinem beitrag:nein,die wohnung ist nicht zu gross,sie ist unter 45 m² gross.
    wenn ich meinen bruder da wohnen lassen will,können sie doch nichts dagegen sagen oder?
    oder würden die dann sagen:sie NUTZEN den raum nicht,den raum bewohnt ihr bruder,also bekommen sie auch keine miete dafür?:eek:

    hallo
    ich hab mal eine frage,vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    wenn ich die miete für meine wohnung vom arbeitsamt bezahlt bekomme,darf ich dann in einem zimmer dieser wohnung kostenlos meinen bruder wohnen lassen?ist das erlaubt?oder muss ich dann die quadratmeterzahl dieses raumes vom meiner wohnfläche abziehen?mein bruder empfängt keine hartz 4 leistungen.
    vielen dank
    :confused:

    hallo community
    ich wohne bei meinen eltern in einem sehr kleinen zimmer.es ist ca 9m² gross.das zimmer befindet sich im haus meiner eltern.auch ein garten ist vorhanden ,den ich natürlich auch betreten darf.ich habe meinen eltern bisher keine miete bezahlt,jetzt verlangen sie allerdings miete.ich bin alg2 empfänger.
    nun die frage:wieviel miete und heizkosten können meine eltern für das zimmer verlangen?es wäre natürlich wünschenswert wenn sie möglichst viel bekommen.gibt es da irgendeinen höchstsatz den das amt auf jedenfall immer bezahlt ,egal wie klein das zimmer ist?
    wäe echt nett wenn mir jemand helfen könnte
    schlaubi