Beiträge von Bullymeister


    Es kann natürlich sein das der Wert des Hauses so hoch liegt das Dir keine weitere Hilfe vom Staat zusteht!


    So wird es sein.:(


    Ich möchte aber das Haus nicht verkaufen, weil ich ja evtl. wieder einen Volljob (habe z.Zt. einen 4,5 Std. Job) bekommen kann und dann ist das Haus weg.


    Deswegen werde ich von der ARGE kein Geld mehr erhalten.

    Ich habe bisher mit meiner Frau und meinem Sohn bei meinem Vater in einem 2-Familienhaus zur Miete gewohnt.
    Jetzt ist er gestorben und ich erbe das Haus (Bj. 1973).
    Vor dem Tod habe ich einen neuen Antrag für Hartz IV gestellt und soll jetzt eine
    Mietbescheinigung ausfüllen.
    Was passiert, wenn ich die Mietbescheinigung nicht innerhalb 4 Wochen zurücksende?

    Wenn der Sohn das Studium von der Wohnung der Eltern aus betreibt, dann richtet sich der Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG und beträgt ab Herbst 2008 414,00 EUR, falls er in der Krankenversicherung der Eltern mitversichert ist. Die Hälfte des Bafög wird als Darlehen gewährt.
    Nach § 22 Abs. 7 SGB 2 kann er zusätzlich noch bei der Arge einen Mietzuschuss beantragen und sich dadurch an den Mietkosten der elterlichen Wohnung beteiligen. Dieser Zuschuss gilt nach § 19 Satz 2 SGB II nicht als ALG 2.


    Wieweit wird dann das Bafög angerechnet?


    Ich habe mich mit einer Mitarbeiterin der ARGE unterhalten, die sagt, daß mein Sohn ja aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt, wenn er nicht zu Hause studiert.
    Die Wohnung hat 72 qm, wie verhält es sich dann?
    Ist sie dann zu groß für 2 Personen, was kann passieren?

    Ich habe das gleiche Problem.
    Ich lebe mit meiner Frau und meinem 20-jährigen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft.


    Mein Sohn möchte in diesem Jahr mit dem Studium anfangen.


    Daß heißt, wenn er studieren will, muß er ausziehen, um den vollen Umfang des Bafög zu erhalten und in der Bedarfsgemeinschaft nicht angerechnet zu bekommen. Dort wird dann auch die Miete erstattet.


    Ist diese Auffassung so richtig?