Beiträge von horatio

    "2Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen."


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    Danke für deine Antwort,....alos verstehe ich das jetzt richtig, dass die 16 jährige Tochter, solange sie nicht mehr als 100 € im Monat nebenbei verdient , sie den Verdienst nicht angeben muss, er nicht auf die Hartz4 Leistungen ihrer Mutter angerechnet wird?


    danke für Antwort,


    Horatio

    Hallo,


    meine Freundin bezieht seit einiger zeit Harz4, arbeitet Nachmittags 4x die Woche für 3 Std. auf 400,-€-Basis.


    Sie hat eine 16 jährige Tochter die jetzt seit dem vergangenen Samstag jede Woche einmal für 2-3 Std. in einer
    Firma jobbt um sich etwas dazu zu verdienen.


    Meine Frage an euch ist nun:
    - da meiner Freundin natürlich ihr 400,-€ Job angerechnet wird bekommt sie am Monatsende davon nur (ich glaube) ca. 160,- € ausgezahlt.


    Nun hat sie bedenken, dass das Geld was ihre Tochter ab jetzt einmal pro Woche 2-3 Stunden sich verdient auch angerechnet wird bzw. sie dies bei der ARGE auch noch angeben muss.


    Da gibt es doch eine sog. "Taschengeldregel", ....wer weiss mehr darüber oder wer kann mir sagen ob der Verdienst wie o.g. ihrer Tochter auch noch angerechnet wird bzw. ab welchem Verdienst der Tochter sie den überhaupt angeben muss?
    Freue mich über eure Antworten und sage schonmal Danke!


    Horatio :)