Beiträge von dasfliewatueuet

    Lieber Leser,


    die ARGE bewertet bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II die 300,00 Pauschale im Gründungszuschuss als Einkommen. Dabei hat der Gesetzgeber diese Pauschale zur sozialen Sicherung während der Existenzgründung vorgesehen. Die 300,00 Euro sind also zweckbestimmt und dürfen nach § 11 Abs.3 Nr. 1 a SGB II NICHT bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt werden.


    Wie kommt es also dazu, dass die ARGE diese Pauschale dennoch anrechnet?


    Meinungen, Tipps, Erfahrungen?



    Gruß, Martin